Warum wird mein Schwerbehindertenausweis nicht verlängert ?

  • Moin Moin zusammen,


    im Frühjahr 2008 wurde mir ein bösartiger Tumor aus meiner Blase entfernt.
    Im Krankenhaus hat mir ein Bettnachbar den Tip gegeben einen Schwerbehindertenausweis zu beantragen, was ich auch getan habe.
    Mein Schwerbehindertenausweis ist Anfang diesen Jahres abgelaufen. (mir wurde ein vorläufiger Ausweis bis September diesen Jahres ausgestellt)


    Ich hatte den Rat hier im Forum befolgt einfach zu meinem "Bürgerhaus" zu gehen , cool/selbstsicher aufzutreten :-), um meinen Schwerbehindertenausweis verlängern zu lassen .
    Das habe ich getan. Die Nette Frau beim Bürgerhaus sagte allerdings, dass sie das nicht darf und ich mich direkt nach Heide (mein mittlerweile zuständiges Versorgungsamt) wenden müsste.
    Auch das habe ich getan.
    Aus Heide habe ich Unterlagen bekommen, welche ich ausgefüllt habe.
    Ich habe unter anderem angegeben, dass ich Probleme beim Wasserlassen habe bzw bei mir die "Vorwarnzeit" teilweise extrem kurz ist.(ich spüre, dass ich auf Toilette muss,kurze Zeit später muss ich dringend bzw schnell auf auf Klo)
    Desweiteren habe ich teilweise das Problem, dass mein "Ventil" in meiner Blase (so hatte mir mein Urologe erklärt) sich nicht richtig schließt ; d.h.
    teilweise ist meine Blase voll bzw staut sich mein Urin bis zur Niere, was ich unangenehm spüre.(der Tumor war in der Nähe des "Ventils").


    Mein Tumor war ein : C67.9 Harnblasenkarzinom


    Nach Aussage der Ärzte und was ich im Internet jetzt gelesen habe, ist es mehr als selten, dass "junge" Menschen wie ich (Baujahr 1973) solch eine Art Krebs bekommen.
    Ich rauche nicht und habe noch nie geraucht.


    Das Versorgungsamt in Heide lehnt eine Verlängerung meines Schwerbehindertausweises ab.
    Ich zitiere (Auszug):


    ###################################################################################################


    Die Auswertung der im Rahmen des Nachprüfungsverfahrens in Ihrer Angelegenheit nach dem Schwerbehindertenrecht (SGB IX) eingeholten ärztlichen Befundunterlagen hat ergeben, dass die 2008 aufgetretene Harnblasenerkrankung nach Behandlung ohne Rückfall und ohne Metastasenbildung verlaufen ist. Es ist daher von Heilungsbewährung auszugehen.


    ...


    Nach §69 Abs. 1 Satz 3 bis 5 SGB IXX ist eine bescheidmäßige Feststellung nur dann vorzunehmen, wenn eine oder mehrere Funktionosbeeinträchtigung/en allein oder im Zusammenwirken mindestens zu einem Grad der Behinderung von 20 führen.


    Die bei Ihnen vorliegende Funktionbeeinträchtigung "Störungen nach Harnblasenerkrankung" bedingt keinen Grad der Behinderung von mindestens 20 mehr. Nach § 69 Abs. 1 Satz 3 bis 5 SGB IX kommt daher eine bescheidmäßige Feststellung für die Zukunft nicht in Betracht.


    Es ist daher beabsichtigt, den maßgeblichen Feststellungsbescheid wie Folgt zu ändern:


    Aberkennung des GdB und damit Wegfall der Behinderteneigenschaft.


    ...


    ###################################################################################################



    Ich spüre meine Blase täglich (nicht wie ein "gesunder" Mensch) ; meine letzte Chemo (weitere Chemos werden folgen (1-2x im Jahr)) habe ich im Dezember 2010 bekommen.
    Ich gehe alle 3x Monate zur Blasenspiegelung.


    Und das Versorgungsamt spricht von geheilt!!!!!!!!!




    Was kann ich Eurer Meinung nach tun, damit mein Schwerbehindertenausweis verlängert wird ?
    Habe ich in meinem Fall ein Anrecht auf Verlängerung des Schwerbehindertenausweises?
    Was für Möglichkeiten habe ich?


    Ich habe einen Monat Zeit mich zu dem Schreiben vom Versorgungsamt zu äußern. (so hat es das Versorgungsamt formuliert)



    Gruß
    Olf

  • So wie ich weiss wird der Ausweis auf min. 5 Jahre ausgestellt und eigentlich anstandslos bei weiterer beeinträchtigung verlängert.
    Sicherlich werden hier noch mehr infos kommen.


    Auszug von der VDK


    Der Schwerbehindertenausweis wird längstens für fünf Jahre ausgestellt. Nur in den Fällen, in denen eine Neufeststellung des GdB wegen einer wesentlichen Änderung in den gesundheitlichen Verhältnissen, die für die Feststellung maßgebend gewesen sind, nicht zu erwarten ist, kann der Ausweis unbefristet ausgestellt werden.


    Auf jeden Fall sollte man rechtzeitig an die Verlängerung des Schwerbehindertenausweises denken - etwa drei Monate vor Ablauf sollten Sie sich darum kümmern.


    Man kann den Ausweis zweimal ohne besondere Formalitäten verlängern lassen, und zwar entweder beim zuständigen Versorgungsamt oder - in den meisten Fällen - beim Bürgeramt der Stadt, in der man seinen Wohnsitz hat.


    Sicherheitshalber sollten Sie kurz kurz beim Bürgeramt / bei der Stadtverwaltung anrufen und nachfragen, ob Ihr Ausweis dort verlängert werden kann. Ist der Ausweis bereits zweimal verlängert worden, ist kein Verlängerungsfeld mehr frei. Dann muss ein neuer Ausweis beantragt werden (beim Versorgungsamt); Sie brauchen in diesem Fall ein neues Lichtbild. Ärztliche Gutachten müssen Sie für die Verlängerung nicht beifügen.


    Das gleiche gilt, wenn Sie Ihren Ausweis verloren haben: Sie können beim zuständigen Versorgungsamt einen neuen Ausweis beantragen; ein Lichtbild ist erforderlich. Natürlich müssen Sie die ärztlichen Gutachten dann nicht noch einmal einholen.


    Wenn sich Ihr Gesundheitszustand wesentlich verändert (verbessert oder verschlechtert) hat, sind Sie verpflichtet, dies dem Versorgungsamt mitzuteilen, damit gegebenenfalls der GdB und die Merkzeichen neu festgesetzt werden können.


    Wünsche dir alles gute.

  • Um die Situation besser beurteilen zu können bräuchten wir schon etwas mehr an Informationen:


    Wie war in 2008 die genaue Histologie des Tumors ??


    Wurden danach noch weitere TUR- B´s durchgeführt ? Wenn ja wann ?


    Welche Chemo (BCG oder Mito) wurde eingesetzt.


    Warum wird jetzt immer noch eine Chemo durchgeführt ?? ist da noch was in der Blase ? wie ist die Begründung des Uros ?


    Was bezeichnest Du als Ventiel ?? meinst Du die Schließmuskel der Harnröhre ?


    Hast Du Inkontinezprobleme ? (Tags über / oder und auch nachts ?)


    Warum musst Du noch immer (nach jetzt über 3 jahren) zur 3 monatigen Blasenspiegelung ? wie begründet das der Urologe ?


    Das ganze muss aber auch irgendwo bei deinem Urologen/ Hausarzt dokumentiert sein.


    Wenn Du alles zusammengetragen hast, Einspruch einlegen und die Papiere des Versorgungsamtes neu ausfüllen und detailiert und ausführlich begründen warum du welche Beeinträchtigungen hast die Dir das leben schwer machen.


    Gruß Rainer

  • Hallo Olf,


    mach das bitte so, wie Rainer es dir empfohlen hat.


    Solange du Chemo`s bekommst egal welche, darf dir der Ausweis nicht aberkannt werden.


    Achtung: Wann hast du die Ablehnung erhalten? Für den Einspruch gelten Fristen, meistens 4 Wochen. Die solltest du einhalten. Wenn es zeitlich knapp wird: formlosen Einspruch und evtl. Gutachten oder Befunde nachreichen. Du kannst auch hingehen und den Einspruch dort zur Niederschrift bringen.


    Zur Not mußt du wenn die Zeit verstrichen ist, den Antrag neu stellen. Wird zwar schwieriger aber mit ein bißerl Biss und einem guten Arzt geht das schon.


    Schönes Wochenende :alles Gute: und viel Glück ,vorallem Gesundheit


    Gruß Ricka

  • Dieses Thema enthält 4 weitere Beiträge, die nur für registrierte Benutzer sichtbar sind, bitte registriere dich oder melde dich an um diese lesen zu können.