Moin Moin zusammen,
im Frühjahr 2008 wurde mir ein bösartiger Tumor aus meiner Blase entfernt.
Im Krankenhaus hat mir ein Bettnachbar den Tip gegeben einen Schwerbehindertenausweis zu beantragen, was ich auch getan habe.
Mein Schwerbehindertenausweis ist Anfang diesen Jahres abgelaufen. (mir wurde ein vorläufiger Ausweis bis September diesen Jahres ausgestellt)
Ich hatte den Rat hier im Forum befolgt einfach zu meinem "Bürgerhaus" zu gehen , cool/selbstsicher aufzutreten :-), um meinen Schwerbehindertenausweis verlängern zu lassen .
Das habe ich getan. Die Nette Frau beim Bürgerhaus sagte allerdings, dass sie das nicht darf und ich mich direkt nach Heide (mein mittlerweile zuständiges Versorgungsamt) wenden müsste.
Auch das habe ich getan.
Aus Heide habe ich Unterlagen bekommen, welche ich ausgefüllt habe.
Ich habe unter anderem angegeben, dass ich Probleme beim Wasserlassen habe bzw bei mir die "Vorwarnzeit" teilweise extrem kurz ist.(ich spüre, dass ich auf Toilette muss,kurze Zeit später muss ich dringend bzw schnell auf auf Klo)
Desweiteren habe ich teilweise das Problem, dass mein "Ventil" in meiner Blase (so hatte mir mein Urologe erklärt) sich nicht richtig schließt ; d.h.
teilweise ist meine Blase voll bzw staut sich mein Urin bis zur Niere, was ich unangenehm spüre.(der Tumor war in der Nähe des "Ventils").
Mein Tumor war ein : C67.9 Harnblasenkarzinom
Nach Aussage der Ärzte und was ich im Internet jetzt gelesen habe, ist es mehr als selten, dass "junge" Menschen wie ich (Baujahr 1973) solch eine Art Krebs bekommen.
Ich rauche nicht und habe noch nie geraucht.
Das Versorgungsamt in Heide lehnt eine Verlängerung meines Schwerbehindertausweises ab.
Ich zitiere (Auszug):
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Die Auswertung der im Rahmen des Nachprüfungsverfahrens in Ihrer Angelegenheit nach dem Schwerbehindertenrecht (SGB IX) eingeholten ärztlichen Befundunterlagen hat ergeben, dass die 2008 aufgetretene Harnblasenerkrankung nach Behandlung ohne Rückfall und ohne Metastasenbildung verlaufen ist. Es ist daher von Heilungsbewährung auszugehen.
...
Nach §69 Abs. 1 Satz 3 bis 5 SGB IXX ist eine bescheidmäßige Feststellung nur dann vorzunehmen, wenn eine oder mehrere Funktionosbeeinträchtigung/en allein oder im Zusammenwirken mindestens zu einem Grad der Behinderung von 20 führen.
Die bei Ihnen vorliegende Funktionbeeinträchtigung "Störungen nach Harnblasenerkrankung" bedingt keinen Grad der Behinderung von mindestens 20 mehr. Nach § 69 Abs. 1 Satz 3 bis 5 SGB IX kommt daher eine bescheidmäßige Feststellung für die Zukunft nicht in Betracht.
Es ist daher beabsichtigt, den maßgeblichen Feststellungsbescheid wie Folgt zu ändern:
Aberkennung des GdB und damit Wegfall der Behinderteneigenschaft.
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Ich spüre meine Blase täglich (nicht wie ein "gesunder" Mensch) ; meine letzte Chemo (weitere Chemos werden folgen (1-2x im Jahr)) habe ich im Dezember 2010 bekommen.
Ich gehe alle 3x Monate zur Blasenspiegelung.
Und das Versorgungsamt spricht von geheilt!!!!!!!!!
Was kann ich Eurer Meinung nach tun, damit mein Schwerbehindertenausweis verlängert wird ?
Habe ich in meinem Fall ein Anrecht auf Verlängerung des Schwerbehindertenausweises?
Was für Möglichkeiten habe ich?
Ich habe einen Monat Zeit mich zu dem Schreiben vom Versorgungsamt zu äußern. (so hat es das Versorgungsamt formuliert)
Gruß
Olf