Schwerbehinderung und Steuererklärung

  • Moin zusamm`


    Wie jedes Jahr steht jetzt die Steuererklärung an die ich eigentlich immer selbst mache. Seit Okt 2010 hab ich 80%. Wie ist das jetzt? Habt ihr Tips oder was ich auf jedenfall beachten muss?


    Es grüßt Euch Heike

    Erst wenn die Sonne untergegangen ist, ist der Tag zu Ende.

  • liebe Heike


    Steuerliche Vergünstigungen:
    Vergünstigungen stehen Behinderten
    im Rahmen nachfolgender steuerlicher Regelungen zu:
    Entfernungspauschale, Kinderfreibetrag sowie Freibetrag für Betreuungs-,
    Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf, aussergewöhnliche Belastungen sowie
    Vergünstigungen bei der Kraftfahrzeugsteuer.
    Behinderte/Pauschbetrag



    Anstelle der Steuerermäßigungen nach § 33 EStG (außergewöhnliche
    Belastungen) können Behinderte einen Behinderten-Pauschbetrag geltend machen.
    Dieser sollte genutzt werden, wenn die Aufwendungen per Einzelnachweis geringer
    sind als der jeweilige Pauschbetrag. Welcher Pauschbetrag zum Ansatz kommt,
    richtet sich nach dem Grad der Behinderung.


    Grad der Behinderung in Prozent 25-30 Behinderten-Pauschbetrag (jährlich) 310 €


    Grad der Behinderung in Prozent 35-40 Behinderten-Pauschbetrag (jährlich) 430 €


    Grad der Behinderung in Prozent 45-50 Behinderten-Pauschbetrag (jährlich) 570 €


    Grad der Behinderung in Prozent 55-60 Behinderten-Pauschbetrag (jährlich) 720 €


    Grad der Behinderung in Prozent 65-70 Behinderten-Pauschbetrag (jährlich) 890 €


    Grad der Behinderung in Prozent 75-80 Behinderten-Pauschbetrag (jährlich) 1.060 €


    Grad der Behinderung in Prozent 85-90 Behinderten-Pauschbetrag (jährlich) 1.230 €


    Grad der Behinderung in Prozent 95-100 Behinderten-Pauschbetrag (jährlich) 1.420 €



    Sind Behinderte blind (Merkmal „BL“) oder hilflos (Merkmal „Hl“) so können sie
    einen erhöhten Behinderten-Pauchbetrag von 3.700 € in Anspruch nehmen. Der
    Behinderten-Pauschbetrag wird jährlich gewährt. Dies gilt auch dann, wenn die
    Behinderung erst zum Ende des Jahres vorlag. Trat zum Beispiel erst am 25.12.
    die Behinderung ein, so kann trotzdem der volle Jahresbetrag steuerlich geltend
    gemacht werden. Der Pauschbetrag kann vom Behinderten oder von dessen Eltern in
    Anspruch genommen werden.



    Wird der Behinderten-Pauschbetrag genutzt, so können die typischen
    außergewöhnlichen Belastungen, die durch die Behinderung entstehen, nicht mehr
    geltend gemacht werden. Untypische außergewöhnliche Belastungen können trotzdem
    noch berücksichtigt werden. Dazu zählen: Kurkosten, Operationskosten,
    Krankheitskosten (bei akutem Anlass), Kosten für die Haushalthilfe, Schulgeld
    (Privatschule), Fahrtkosten.
    ich hoffe, ich konnte ein bisschen Licht ins Dunkel bringen und denke mir, Blasius wird sich sicher auch noch melden.

    :rolli: Krümelchen
    Tetraplegikerin seit 1990, Mainz Pouch I seit 2007

    3 Mal editiert, zuletzt von Krümelchen ()

  • Nee, nee, Krümelchen,
    besser könnte ich das auch nicht sagen.


    Für unselbständig Beschäftigte gibt es die Lohnsteuer-Hilfevereine (geringe Kosten). Der Steuerberater ist oft teurer (aber meist besser [meine Erfahrung]).

    Nach Zufallsfund 2006: pTa G2 (high grade) 5 x TUR-B und 30 x Mitomycin nun jährliche Kontrollzystoskopie mit Urinzytologie und PSA-Test

  • rainer

    Hat das Thema geschlossen.