Widerspruch - Schwerbehindertenausweis - Herabstufung des GdB *

  • Der Einfachheit halber zitiere ich von der webside www.musterbriefe.de :


    "Die Begriffe Widerspruch und Einspruch prägen nicht nur juristische und wirtschaftliche Debatten, sondern sind auch Bestandteil häuslicher Diskussionen. Rechtliche Rahmenbedingungen legen fest, dass jeder Mensch die Möglichkeit hat Widerspruch bzw. Einspruch einzulegen. Die beiden Bezeichnungen haben grundsätzlich die gleiche Bedeutung, werden aber im unterschiedlichen Kontext eingesetzt. Handelt es sich um Entscheidungen von Verwaltungsbehörden, die Sie absolut nicht nachvollziehen können, haben Sie das Recht Widerspruch einzulegen. Hingegen geht es bei Beschlüssen des Finanzamtes um einen Einspruch.

    • Widerspruch bzw. Einspruch wehren sich gegen behördliche Entscheidungen
    • Widerspruchs- Einspruchsfrist allemal einhalten
    • Im Widerspruchsverfahren ist kein Rechtsanwalt nötig
    • Ein Widerspruch schafft Zeit
    • Betreff, Antrag und Begründung sind beim Widerspruch notwendig"

    Auf der oben genannten Webside kann man kostenlos einen Musterbrief erhalten.


    Aber auch unser Forum kann damit dienen: Einen Widerspruchs-Entwurf gibt es hier (der ist zwar für die BG, aber passt auch fürs Versorgungsamt)


    Weiterführende Lektüre zum Einlegen eines Widerspruchs gibt es bei www.schwerbehinderung-aktuell.de


    oder bei www.intakt.info


    oder bei www.lifeline.de

    Nach Zufallsfund 2006: pTa G2 (high grade) 5 x TUR-B und 30 x Mitomycin nun jährliche Kontrollzystoskopie mit Urinzytologie und PSA-Test

    2 Mal editiert, zuletzt von Blasius ()

  • rainer

    Hat das Thema geschlossen.