Vorbereitungsgespräch der Operation, Tipps und Anregungen für diese Begegnung

  • Es ist der Terminn den wir Betroffenen alle kennen und den wirklich keiner mag: für eine OP ins Krankenhaus zu gehen. Doch auch wenn- oder gerade weil – die meisten dann wahrscheinlich ziemlich nervös sind, sollten sie das Aufklärungsgespräch vor der OP nutzen, um Fragen loszuwerden und Sorgen aus dem Weg zu räumen. Gut ist, etwas vorbereitet in dieses Gespräch zu gehen. Dabei gibt es einige Punkte zu beachten.


    Das Ziel:
    Das Gespräch soll aufklären. Entscheidend ist dabei aber nicht, dass der Patient ein Formular erhält, in dem alles Wichtige steht, sondern das er wirklich ein Aufklärungsgespräch bekommt. Sie, der Patient, haben ein Selbstbestimmungsrecht und können deshalb entscheiden, ob und wie man sich behandeln lässt, was man machen lassen will und was nicht.
    Der Eingriff des Arztes in die körperliche Integrität des Patienten, - also besonders eine OP – ist im juristischen Sinne eine Körperverletzung, die strafbar ist. Der Arzt muss daher einen Rechtfertigungsgrund für den Eingriff haben, und das ist die Einwilligung des Patienten. Damit Sie allerdings einwilligen können, müssen Sie wissen und verstehen, in was Sie da einwilligen.


    Der Inhalt:
    Der Arzt hat als Fachmann naturgemäß einen Wissensvorsprung vor dem Patienten. Er muss Ihnen die Sachlage so erklären dass Sie es verstehen. Das bedeutet: kein Fachchinesisch, sondern gut verständliche Erklärungen, möglicherweise auch mit einem Dolmetscher, wenn der Patient Sprachprobleme hat. Wenn man etwas nicht versteht, dann nachfragen, man sollte sich da nicht schämen oder denken „Jetzt nerve ich den Arzt“
    Sie müssen erfahren, was passieren würde, wenn Sie den Eingriff nicht machen würden, Sie müssen erfahren, ob es gleichwertige alternative Behandlungsmethoden gibt ! Der Arzt kann nicht nur sagen: „Sie haben keine andere Wahl“, sondern er muss auch sagen: „Es gibt noch die und die möglichen Alternativen“. Über Risiken muss natürlich ebenfalls aufgeklärt werden. Dabei muss es um allgemeine, für jeden Eingriff gültige Risiken gehen, aber auch um eingriffsspezifische, selbst wenn die nur gering sind. Das heißt, Wundheilungstörungen gehören ebenso dazu wie das – vielleicht nur minimale – Risiko, durch diesen speziellen Eingriff gelähmt oder /und inkontinent zu werden.


    Die Zeit:
    Wie lange so ein Gespräch dauert, hängt unter anderem von der Art des Eingriffs ab. Ein Gespräch kann durchaus 30 Minuten bis zu 2 Stunden dauern. Ein Gespräch sollte rechtzeitig erfolgen, je größer der Eingriff, desto länger sollte die Bedenkzeit sein. Das ganze trifft bei Notfällen natürlich nicht zu. Häufig werde das Gespräch am Tag vor dem Eingriff geführt. Gerade bei größeren Eingriffen kann man aber schon um ein erstes Gespräch bitten, wenn man vom Urologen in die Klinik überwiesen wird und dort seinen ersten Termin hat.


    Wer klärt auf:
    Das Gespräch ist Aufgabe des Arztes, nicht der Krankenschwester. In der Regel habe man vor einer größeren OP zwei dieser Gespräche: Eines mit einem Anästhesisten, der einen zur Narkose aufklärt, und eines mit dem Operateur, der fachspezifische Dinge erklären kann.


    Begleitung:
    Wer mag, der kann eine zweite Person zum Gespräch mitbringen. Wichtig zu wissen, Ärzte haben eine Schweigepflicht und müssen dafür sorgen, dass andere nicht einfach zuhören und persönliche Dinge erfahren. Das Gespräch sollte daher nicht im Mehrbettzimmer durchgeführt werden, wo andere mitlauschen können.


    Aufnehmen:
    Was hat der Arzt genau gesagt ? Wie gut wäre es, wenn ich mir das Gespräch noch einmal anhören könnte. Ein Gespräch aufzuzeichnen ist nur dann zulässig, wenn alle Beteiligten damit einverstanden sind. Also, vorher alle Beteiligten fragen. Es ist aber eher ungewöhnlich, ein Gespräch aufzunehmen. Man könnte dies als mangelndes Vertrauen werten und hätte ein merkwürdiges Gefühl.

    Die Unterschrift:

    Grundlage des Gesprächs ist meist ein standardisiertes Formular mit Angaben zur entsprechenden OP. Das wird am Ende, wenn alle Fragen geklärt sind, vom Patienten unterschrieben. Damit erklärt er sich mit dem Eingriff einverstanden.


    Gruß Rainer

  • Es hat sich immer wieder als hilfreich erwiesen, Fragen, die man unbedingt beantwortet haben möchte, auf einem Zettel zu notieren, damit man in der verständlichen Aufregung und Anspannung eines Gespräches nicht vergisst, sie zu stellen.
    Und: es gibt keine dummen Fragen!!


    Liebe Grüße
    Hexe :tanzen:

  • Der Eingriff des Arztes in die körperliche Integrität des Patienten, - also besonders bei einer OP – erfüllt im juristischen Sinne den Tatbestand einer - strafbaren - Körperverletzung.


    Ergänzung :
    Wenn Sie eine schriftliche Vereinbarung haben, daß ein ganz bestimmter Arzt/Ärztin, ( Chefarzt, Oberarzt ), die Operation durchführt und es stellt sich im Nachhinein heraus, daß ein anderer Arzt/Ärztin als die/der bestimmte die OP durchgeführt hat, erfüllt dies ebenfalls den Tatbestand der Körperverletzung.
    Gleiches gilt, wenn ein Arzt ohne Approbation die Operation ohne Assistenz durch einen erfahrenen, approbierten Arzt durchführt.
    Wichtig sind diese Klauseln bei einem “Operationsfehler”, ( Ärztepfusch ), wie er immer mal wieder vorkommt.
    Nachweisbar ist das anwesende medizinische Personal während einer Operation mittels des Operationsbuches, welches unbedingt über jeden körperlichen Eingriff geführt wird.