Senkung GdB von 100 auf 40 ?

  • Nun ist das eingetreten was ich schon befürchtet habe.


    Hab heute ein Schreiben vom Versorgungsamt bekommen worin man mir mitteilt das man mir aufgrund meiner OP in 2004 (Neoblase / Entfernung Prostata / Prostatakrebs) + (2007) Koronaler Herzerkrankung (3 Stents) + Bluthochdruck) meinen Behindertengrad von 100 auf 40% senken will.
    Ich hab jetzt bis zum 22.12. 2011 Zeit mich zu äussern und Einspruch zu erheben.


    Nun ist es aber so das ich bereits im Okt./ 2011 die Rente beantragt habe. Mit 100% Schwerbehinderungsgrad.. kann ich ja 2 Jahre eher in Rente. Der auf dem Rentenamt sagte mir das es wohl keine Probleme gibt und die Rente für 01.01.2012 genehmigt wird.


    Wie verhält sich das ganze ?? wenn die mir angenommen im Januar 2012 wirklich nur noch die 40% geben ?? Ist dann die Rente wieder hinfällig ?? oder einmal durch, immer durch ?


    Was hab ich vor ?


    Nun, Widerspruch werde ich auf jeden Fall einlegen, nur das Timing muss stimmen !!


    Als erstes Widerspruch mit der Bitte um Akteneinsicht aller Beteiligten. Das schick ich mal so um den 08.12.2011 ab. Dann müssten Dir mir alles kopieren, zuschicken und mir eine erneute Frist setzten meine Widerspruch zu formulieren.
    Dann kommt Weihnachten Neujahr, ich hoffe die sind nicht schneller.
    Wenn ich die Papiere habe werde ich den Widerspruch (hoffentlich gut gekonnt dank Eurer Hilfe) formulieren und jeweils eine Kopie davon meinem Uro und Hausarzt zukommen lassen. (falls die neu beurteilen müssen)
    Dann Widerspruch zum VA
    und abwarten.. ich hoffe das zieht sich, den Rentenantrag hab ich für 01/2012 gestellt..


    Ich hoffe das wenn die Rente erstmal durch ist die nichts mehr machen können.


    Gruß Rainer

  • Hallo Rainer,


    meines Wissens nach (mit aller Vorsicht) ist entscheidend, das Datum an dem Du Anspruch auf Rente hast. Ich bin z.B. am 28.12.2008 60 Jahre alt geworden (mit GdB 50 % zur Heilungsbewährung). Im Februar 2009 wären die 50 % abgelaufen gewesen. Laut meinem damaligen Rentenberater wäre das aber kein Ablehnungsgrund für vorgezogene Altersrente ohne Kürzung gewesen, da ich am 60. Geburtstag 50 % hatte.


    Meine Besonderheit war eine gesetzliche Schutzbestimmung: wer bereits (ich glaube es war der Nov. 2000) bereits 50 % GdB hatte, konnte ohne Kürzung damals noch mit 60 Jahren ungekürzt in Rente gehen.


    Am besten nochmal den Rentenberater konsultieren.


    LG
    Wolfgang

  • Nun, mir kommt es gar nicht so sehr darauf an ob ohne oder mit Abschlag. Ich bin am 14.02.2011 60 geworden.
    Nach dieser neuen Berechnungsart hätte ich ohne Abschlag und ohne Behinderung mit 65 und 5 Monaten in abschlagsfreie Alterrente gehen können.
    Nun hab ich diese 2 Jahre früher in Rente (wegen Behinderungsgrad) + 2 Jahre und 8 Monate früher mit 0,3% je Monant Abschlag eingereicht.


    beim Rentenberater war ich schon Anfang 2011, der sagte damals "Reichen sie Ihre Rente im Okt/2011 für 01/2012 ein". Das hab ich dann im Okt. 2011 gemacht.


    Jetzt hab ich eine Eingangsbestätigung und Aktenzeichen der Deutschen Rentenversicherung und harre der Dinge die da kommen. Der Rentenberater von der Deutschen Rentenversicherung war ganz klar der Meinung das das mit der Rente auf jeden Fall in Ordnung geht. Er war sogar der Meinung ich hätte schon ein paar Monate (ich glaube es waren 4) eher in rente gehen können. Ich wollte aber die vollen 24 Monate ALG I mitnehmen.


    So wie ich das lese gelten die 100% bis sie rechtskräftig entzogen worden sind. Nach Einspruch, Bearbeitungszeiten, usw.. dürfte sich das bis Anfang 2012 hinziehen. Und wenn die Herrschaften dann immer noch rumzicken werde ich Klage beim Sozialgericht (Dauer von 9 Monaten mindesten bis 7 Jahre) einreichen. Solange können die mir nicht an die 100% , erst wenn ein rechtskräftiges Urteil / Beschluss vorliegt. Bis dahin werd ich die Rente aber durchhaben. Ich erwarte noch im Dezember 2011 einen Bescheid.


    Gruß Rainer

  • Hallo Rainer,


    ist eine Sekung von 100 auf 40 % überhaupt rechtens?


    Es sind ja schließlich eine ganze Menge Dinge, die bei dir nicht in Ordnung waren/sind?


    Hast du dementsprechende Literatur, sonst schaue ich gerne mal bei mir nach, weiviel % dir da eigentlich zustehen. Ich habe mir vor einger Zeit ein Fachbuch über gutachterliche Bemessungen zugelegt, da müsste eigentlich bzgl. der %e was zu finden sein.


    LG Monika

  • Hallo Rainer,


    Du solltest zusehen, das Du mindestens auf GDB 50 kommst, da zum Eintritt in die Rente Du einen noch gültigen Schwerbehindertenausweis mit mindestens GDB 50 vorweisen musst. Danach ist es egal.


    Es ist schon etwas merkwürdig, Du stellst Antrag auf Rente und auf ein Mal wird Deine Schwerbehinderung auf GDB 40 runtergestuft. Ein Schelm der schlechtes dabei denkt.


    Genau nachlesen kannst du es hier


    trotzdem ein schönes WE
    Budderblume

    Der Mensch verzweifelt leicht, aber im Hoffen ist er doch noch größer. (Theodor Fontane)

  • Bitte wende Dich auch einmal an das für Dich Zuständige Integrationsamt, auch hier wird Dir mit Sicherheit geholfen. Auch ich habe sehr viel Hilfestellung durch das für mich zuständige Integrationsamt erfahren dürfen. Ganz viel Glück wünscht Dir von ganzem Herzen Annemarie.
    Wünsch auch Dir noch einen schönen ruhigen und zufriedenen 1. Adventstag :schlitten:

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