Frage

  • Meine Krankenkasse DAK behauptet mir stehen im Monat nur 30 Urostomas zu!Viele Monaten haben aber 31 Tagen ausserdem gibt es schonmal Pannen!Stimmt es mit den 30 Urostomas?Ich hatte eine riesen Dikussion mit der DAK!Kann Jemand was konkretes dazu sagen?


    Ich habe Bzw hatte Blasen ca T3a^,N0,L1,n1V0, R0,Ich bin selber Arzt und hätte nie gedacht,das es mich auch mal erwischt!Mein Zystektomie fand in Februar 20011 statt.Bisher sind alle Cts OB!

  • hallo Tommy
    bei mir versuchte die IKK das gleiche Spiel mit den Einmalkathetern. Ich sollte gemäss IKK nicht mehr als zwei pro Tag verbrauchen! Lass Dir von Deinem Urologen/Hausarzt ein Rezept ausstellen, wo Dein Monatsbedarf inklusive Reserve für allfällige Pannen benannt wird. Die Krankenkasse muss Deinen Monatsbedarf genehmigen. Ansonsten wenn alles nichts hilft (ist allerdings ein drastischer aber hilfreicher Schritt), Strafanzeige gegen die Regionaldirektion Deiner Krankenkasse stellen, wegen unterlassener Hilfeleistung und Gefährdung Deiner Gesundheit (diesen Schritt hat die Zeitschrift Handicap als grösstes Behindertensprachrohr in Deutschland empfohlen). Ich habe dieses Mittel einmal eingesetzt, seither habe ich keine Probleme mehr mit irgendwelchen Genehmigungen. Auch habe ich in Anfragen immer mit drin stehen, dass ablehnende Bescheide bitte direkt an meinen RA übersandt werden sollen.

    :rolli: Krümelchen
    Tetraplegikerin seit 1990, Mainz Pouch I seit 2007

  • Hallo Tommy,


    ich bestelle für meinen Vater immer einen 2-Monatsbedarf bei einer "Stomabeutel-firma", diese holt sich dann das Rezept selbst beim zuständigen Arzt (Hausarzt oder Urologe). Das ist der beste Weg. Die Bestellung variiert öfter, da manchmal noch andere Hilfsmittel aufgeschrieben werden müssen, die mein Vater aber auf eigene Kosten tragen muss, z.B. Desinfektionsspray.
    Diese Fima schickt bei Bedarf auch eine Stomaberaterin nach Hause, um nachzusehen, ob das Stoma OK ist bzw. falls Reizungen oder Probleme auftreten.


    Die letzten Male hatte mein Vater einen anderen Stomabeutel ausprobiert und bestellt, da er einen Bruch hat. Ich habe also 40 spezielle "Bruch"-beutel bestellt und 20 normale Beutel, die er bisher hatte. Leider kam er mit den Spezialbeuteln nicht so gut zurecht, so dass ich die normalen nachbestellen wollte. Hier gab es dann auch Probleme mit der KKK, die nur einen 2 Monatsbedarf genehmigt. Er hatte also in diesem Monat zuviele Beutel geordert. Kulanterweise hat die Stomabeutelfirma mir nach telefon. Rücksprache noch 20 Beutel extra geschickt und so konnte er dann abwechselnd die "b löden" Beutel und die "angenehmen" Beutel im Wechsel aufbrauchen.


    Schon seltsam, was man für Probleme bekommen kann mit der Kasse! Schade!
    Ich stelle mir auch vor, dass es ja Menschen gibt, die nicht so gut mit der Handhabung zurecht kommen und zumindest am Anfang der Krankheit einen Verschleiß von mehreren Beuteln am Tag haben. Was machen die denn dann?


    Liebe Grüße
    Waage

  • hallo Tommy
    bei mir versuchte die IKK das gleiche Spiel mit den Einmalkathetern. Ich sollte gemäss IKK nicht mehr als zwei pro Tag verbrauchen! Lass Dir von Deinem Urologen/Hausarzt ein Rezept ausstellen, wo Dein Monatsbedarf inklusive Reserve für allfällige Pannen benannt wird. Die Krankenkasse muss Deinen Monatsbedarf genehmigen. Ansonsten wenn alles nichts hilft (ist allerdings ein drastischer aber hilfreicher Schritt), Strafanzeige gegen die Regionaldirektion Deiner Krankenkasse stellen, wegen unterlassener Hilfeleistung und Gefährdung Deiner Gesundheit (diesen Schritt hat die Zeitschrift Handicap als grösstes Behindertensprachrohr in Deutschland empfohlen). Ich habe dieses Mittel einmal eingesetzt, seither habe ich keine Probleme mehr mit irgendwelchen Genehmigungen. Auch habe ich in Anfragen immer mit drin stehen, dass ablehnende Bescheide bitte direkt an meinen RA übersandt werden sollen.Danke das ist ein super Tip!Gruss!

  • Ganz so einfach kann es sich die KK nicht machen, sie ist als Leistungsträger zur ausreichenden Versorgung verpflichtet.
    Hilfsmittel belasten übrigens nicht das Budget des verschreibenen Arztes (solange er das Rp. korrekt ausfüllt: Hilfsmittelrezept, Diagnose muss drauf, etc.) .... und bei einem Stomaträger ist die Versorgung schliesslich "medizinisch indiziert".



    SGB V
    § 12 Wirtschaftlichkeitsgebot


    (1) Die Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein; sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Leistungen, die nicht notwendig oder unwirtschaftlich sind, können Versicherte nicht beanspruchen, dürfen die Leistungserbringer nicht bewirken und die Krankenkassen nicht bewilligen.


    (2) Ist für eine Leistung ein Festbetrag festgesetzt, erfüllt die Krankenkasse ihre Leistungspflicht mit dem Festbetrag.


    (3) Hat die Krankenkasse Leistungen ohne Rechtsgrundlage oder entgegen geltenden Recht erbracht und hat ein Vorstandsmitglied hiervon gewußt oder hätte es hiervon wissen müssen, hat die zuständige Aufsichtsbehörde nach Anhörung des Vorstandsmitglieds den Verwaltungsrat zu veranlassen, das Vorstandsmitglied auf Ersatz des aus der Pflichtverletzung entstandenen Schadens in Anspruch zu nehmen, falls der Verwaltungsrat das Regreßverfahren nicht bereits von sich aus eingeleitet hat.

  • hallo


    es stimmt 30 beutel für einen monat. Wenn du aber probleme hast melde dich bei deiner stomaberater der hilft dir meistens aus.

  • rainer

    Hat das Thema geschlossen.