Hallo Leute, eben bekam ich den Bescheid!
Da meine fünfjährige Heilungsbewährung abgelaufen ist (GDB 80%) wurde nun neu geprüft und mir wurde mitgeteilt, dass das Vorhaben besteht mich auf 30% herabzustufen.
Das übliche eben. WAs mich aber besonders interessiert ist: Was soll diese Möglichkeit der Anhörung bringen...die Anhörung ist ja noch kein Widerspruch (den ich ja eh dann einlegen werde) Klar, im Widerspruch kann ich und soll ich wohl auch das WARUM begründen, soll oder kann man das auch schon in einer Anhörung??
Vor allem aber, was soll das bringen? Also, nochmals zur Verdeutlichung: Wozu taugt eine solche wohl vorgeschriebene Anhörung... ist das nicht wieder nur ein völlig unsinniger Verwaltungsakt? Experten, Ihr seid gefragt.
Danke sehr schon mal....
Gruss Manny