Anhörung nach § 24 zehntes buch sozialgesetzbuch sgb x

  • Hallo Leute, eben bekam ich den Bescheid!


    Da meine fünfjährige Heilungsbewährung abgelaufen ist (GDB 80%) wurde nun neu geprüft und mir wurde mitgeteilt, dass das Vorhaben besteht mich auf 30% herabzustufen.


    Das übliche eben. WAs mich aber besonders interessiert ist: Was soll diese Möglichkeit der Anhörung bringen...die Anhörung ist ja noch kein Widerspruch (den ich ja eh dann einlegen werde) Klar, im Widerspruch kann ich und soll ich wohl auch das WARUM begründen, soll oder kann man das auch schon in einer Anhörung??


    Vor allem aber, was soll das bringen? Also, nochmals zur Verdeutlichung: Wozu taugt eine solche wohl vorgeschriebene Anhörung... ist das nicht wieder nur ein völlig unsinniger Verwaltungsakt? Experten, Ihr seid gefragt.


    Danke sehr schon mal....


    Gruss Manny

    Gebt niemals auf!!


  • Was soll diese Möglichkeit der Anhörung bringen...die Anhörung ist ja noch kein Widerspruch (den ich ja eh dann einlegen werde) Klar, im Widerspruch kann ich und soll ich wohl auch, das WARUM begründen, soll oder kann man das auch schon in einer Anhörung??


    Das ist eigentlich ganz simpel und der erste Absatz enthält den Kern: "Bevor ein Verwaltungsakt erlassen wird, der in Rechte eines Beteiligten eingreift, ist diesem Gelegenheit zu geben, sich zu den für die Entscheidung erheblichen Tatsachen zu äußern."


    Du hast irgenwann mal einen Bescheid über die Schwerbehinderung erhalten. Damit hast Du in der Regel einige Vorteile, arbeitsrechtl. ebenso wie steuerlich und weiteres. Die Anerkennung einer Behinderung soll ja den Nachteil (der Behinderung) ausgleichen.


    Nun will man Dir das nehmen (Ende Heilungsbewährung). Das stellt einen erheblichen Eingriff in Deine bisher bestehenden Vorteile dar. Und bevor man diesen Schritt im Amt vollzieht, muss man Dir Gelegenheit geben Dich dazu zu äußern: Das Versorgungsamt kann nicht wissen, wie es Dir heute geht und ob eine Rückstufung bzw. Wegnahme überhaupt gerechtfertigt ist (z.B. Rezidiv?). Das "WARUM" sollte also schon in der Anhörung vorgetragen werden (und wird zu weiteren Arztgutachten führen, daher würde ich das vorher mit dem Uro abklären).


    Die Anhörung hat mit einem Widerspruch nichts zu tun. Gegen den evtl. herabstufenden Bescheid, der nach der Anhörung ergehen wird, kannst Du später innerhalb von vier Wochen nach Bekanntgabe Widerspruch einreichen, sofern man Deinen (Gegen-)Argumenten im Anhörungsverfahren nicht gefolgt ist.


    Nice evening!

  • Guten Tag Lubber,


    vielen Dank für diese schnelle und sehr leicht verständliche Information, weil von Dir für mich sehr gut nachvollziehbar verfasst.
    Dann werde ich mich halt mal anhören lassen.....


    Hab einen schönen Tag....


    Manny

    Gebt niemals auf!!

  • Mahlzeit, Manny,


    mich wollte man in 2008 von GdB 80 auf GdB 50 herunterstufen.
    Nachdem ich den Mitarbeiter nachdenklich ansah, :rock: wurde mir ein GdB von 60 zugebilligt, und zwar unbegrenzt.


    Gruß
    Ec :ecke: ke

  • Mannyb,


    hier findest Du übrigens die sogenannten Anhaltspunkte für die ärztl. Gutachtertätigkeit: KLICK.


    Auf S. 92 findet sich: "Darmneoblase mit ausreichendem Fassungsvermögen, ohne Harnstau, ohne wesentliche Entleerungsstörungen" i.d.R. = 30%.


    Nun kann es ja sein, dass Du kein ausreichendes Fassungsvermögen oder immer wieder Harnstaus und/oder Entleerungsstörungen oder was anderes hast, dann wären 30% zu wenig ..... dies alles kann man im Anhörungsverfahren vorbringen.
    Kontinenz spielt freilich auch eine Rolle. Und es kann ja auch sein, dass Du noch andere Einschränkungen hast, die nicht im Zusammenhang mit der Harnableitung stehen, auch dieses sollte angegeben werden.


    Zur Orientierung kann es m.E. nicht schaden, wenn Du mal einen Blick reinwirfst.............. (Information muss fliessen).


    Viel Erfolg und nice day!


  • Nachdem ich den Mitarbeiter nachdenklich ansah, :rock: wurde mir ein GdB von 60 zugebilligt, und zwar unbegrenzt.


    Mich hat man nach der Zystektomie "von Amts wegen" auf 100% gesetzt (hatte zuvor 90%). Ohne Antrag oder Anhörung. War/Ist mir völlig egal, weil ich von den 100% absolut nichts habe. Ein begehrtes Merkmal (z.B. "G" für gehbehindert und damit wesentlich verbilligtere Fahrten im ÖPVN) habe ich nicht bekommen, wäre auch unfair, denn meine Beinchen tragen mich bestens :hurra: .


    Aber vielen nutzt die Schwb-Anerkennung schon bei den Steuern........... oder im Zusammenhang mit dem Arbeitsplatz...............usw.

  • Dieses Thema enthält 16 weitere Beiträge, die nur für registrierte Benutzer sichtbar sind, bitte registriere dich oder melde dich an um diese lesen zu können.