Beiträge von Blasius

    Moin Ingrid,


    so wie schon Rainer und Hexe geschrieben haben, ist der Befund zu verstehen. Das Kürzek "HB" wird von den Dres. unterschiedlich interpretiert und angewendet. Es kann für "Habitus Blase", "Histologischer Befund" o.ä. stehen. Wenn du es genau wissen willst, frage den attestierenden Arzt, was er damit meint.
    Zur Nachsorge; pTaG1 ist das geringste des Üblen. Dafür gibt es 2 Jahre lang GdB 50 auf Heilungsbewährung. Therapie: keine. Die nächsten zwei Jahre lang 1/4jährliche Blasenspiegelung, davon eine im Jahr unter Hexvix (PDD). Nach den 2 Jahren 2 Jahre lang 1/2jährlich, danach 1 x jährlich lebenslang.
    Denn das Monster ist nicht besiegt, sondern nur vorerst getilgt. Die Latenz zum erneuten Ausbruch bleibt stets vorhanden. Aber man kann durch Änderung seiner Gewohnheiten (Ernährung, Lebensweise, körperliche Aufmerksamkeit) einiges zum Positiven erwirken.

    Moin Soleil,


    es ist gut, dass du nicht ins Klinikum Minden brauchst.


    Dort kommt der Chefarzt (Prof.Dr. H.P.) ins Zimmer, geht zum ersten Patienten, begrüsst ihn mit Handschlag, sagt "lassen Sie mal sehen", fummelt an ihm rum und geht zum Nächsten. Dort das Gleiche. Dann kommt er zu mir, streckt mir die Hand hin und ist beleidigt und frustriert, weil ich ihn bitte, sich die Hände zu desinfizieren.


    Die Folge. es wurde bei mir "eine medizinisch notwendige" Harnröhrenschlitzung von einem Assistenzarzt (unter der Anleitung des Prof.) vorgenommen, die bei den vorherigen TUR-B´s und Zystoskopien nicht nötig war.


    Du siehst, wider den Stachel zu löcken kann zu beleidigtem Klinikpersonal führen.

    Moin eve,


    die Klage hat eigentlich Aussicht auf Erfolg, da das Amt in der ersten Feststellung 2009 falsch bewertet hat. Auch ohne Widerspruch hätte es 50 % auf 5 Jahre geben müssen.
    Das Amt muss den damaligen Bescheid aufheben und neu feststellen. Darauf solltet ihr klagen.

    Moin eve,


    da ich ein Ämterhasser bin, würde ich persönlich den Gang zum Fachanwalt machen und die Chancen ausloten. Ein guter Anwalt rät, falls es wenig Aussichten auf Erfolg gibt, auch von einer gerichtlichen Auseinandersetzung ab.
    Denn eigentlich hätte es 50 % für 5 Jahre geben müssen (Tis).


    Eine Beratung ist preislich machbar, auch ohne Rechtschutzvers. Sollte das Einkommen im Sozialniveau liegen, kann Beratungshilfe beantragt werden.

    Moin Novalis,


    zur Stabilisierung der Darmfauna (und -flora) hilft eine kurmäßige Anwendung von yakult. Über einen Zeitraum von max. 12 Wochen täglich genommen, kann so das Darminnere in ein solides Gleichgewicht gebracht werden.
    Ganz abgesehen davon, dass japanische Urologen dem Laktobazillus Shirota eine, speziell bei Blasenkrebs, krebshemmende Wirkung attestieren.
    Ich mache eine solche Kur einmal im Jahr.

    Moin zusammen,


    da Balu mir treffsicher vorgegriffen (geschrieben) hat, ist das Wesentliche gepostet. Ich kann nur noch den Gang zum Integrationsamt anmahnen. Denn die Herrschaften müssen für Schwerbehinderte tätig werden.
    Wobei die Eingliederungshilfen der Agentur für Arbeit nur Arbeitslosen oder unmittelbar von Arbeitslosigkeit bedrohten Arbeitnehmern zustehen.

    Moin awd64,


    sehr gut, dass du das Rauchen aufgibst. Die im Tabackrauch enthaltenen Gifte sind zum größten Teil krebserzeugend. Da ist dann ein Harnblasenkarzinom kein Wunder.


    Um die Überreste des Nikotinabusus aus deinem Körperchen zu holen, könntest du bei einem Heilpraktiker eine Ausleitung machen. Das ist zwar teuer, aber wikungsvoll.
    Stelle deine Ernährung auf abwechslungsreiche Mischkost um mit viel Obst und Gemüse. Gegrilltes Fleisch und Hartwurst enthalten Nitrosamine, die ebenfalls Krebs erzeugen können, also sparsam verwenden.
    Selen (tägl. 100 Mkrogramm) als Radikaenfänger hat Hexe schon erwähnt. Ein Glas trockener Rotwein (die "Milch des Alters") tuts auch.
    Ein bis drei Äpfel täglich (one apple the day goes the doctor away).
    Kannst du autogenes Training? Imaginiere deine "Killerzellen" und befiehl ihnen den Angriff auf die entarteten (Krebs-) Zellen.
    Und dann gibt es noch die Tipps der "Weisen Frauen", die hier nicht öffentlich gemacht werden.

    Moin Orchidee,


    ruf doch mal beim Amt an, lass dich mit der Sachbearbeiterin/Sachbearbeiter verbinden und frag mal einfach an, ob man die Prostatektomie vergessen hat. Einen Widerspruch gegen den ergangenen Bescheid kannst du immer noch einlegen (4-Wochen-Frist!!!).


    Meistens ist man sehr dankbar, wenn ein Fehler des Mitarbeiters unbürokratisch aus der Welt geschafft wird (gut für die Personalakte).

    Gegen diesen Bescheid sofort Widerspruch einlegen, da er schlicht falsch ist.


    Für ein pTa G1 gibt es 50 % zur Heilungsbewährung auf 2 Jahre.


    Für ein Tis (Tumor in situ oder Cis = Carcinoma in situ (»flat tumor«) – flaches anaplastisches Epithel (Epithel=innere oder äußere Grenzschichten, die jeweils einen Abschluss darstellen, wie eine Art Tapete) mit geringgradiger Differenzierung, ohne Polarität und ohne Invasion (breitet sich flach aus – nicht papillär und ist daher bei Zystoskopien schwerer zu erkennen)) gibt es 50 % auf 5 Jahre.


    Derjenige, gegen den der Bescheid erlassen wurde, möge sich in seinem Widerspruch auf die "Anlage zu § 2 der Versorgungsmedizin-Verordnung vom 10. Dezember 2008 " berufen.

    Widerspruch einlegen!


    Das Grundleiden wurde mit 30% anerkannt. Die darauf folgenden Leiden werden nicht mit ihrem Einzelwert hinzugerechnet, sondern meistens nur mit der Hälfte. Das würde dem erteilten GdB (Neoblase 80 %, davon die Hälfte = 40%) entsprechen. Nur die Stressinkontinenz müsste noch berücksichtigt werden. Dann könnten noch einmal 20 % drin sein (Stressinkontinenz III. Grades = 40%, davon die Hälfte = 20%).


    Aber gaaanz wichtig!!! - die Inkontinenz muss vom Arzt bestätigt werden. Ohne ärztliche Auskunft geht nichts.

    Moin Novalis,


    "flachpap." heißt in der Tat flachpapillär. Das ist aber nicht besonders gut, da flachwachsende Karzinome meist ein CIS (carcinoma in situ) sind. Bei diesem Vorbefund würde ich auf einer Zystoskopie unter PDD mit Hexvix bestehen. Unter dem Blaulicht sind die Ränder eines solchen "Flachkameraden" besser zu sehen und das kranke Gewebe leichter zu entfernen.


    Selten sind mehrere Geschwülste nicht. Bei mir waren es 7 Stiele und ca. 50 punktförmige Erhebungen. Es war fast die halbe Blasenhinterwand betroffen.


    Wenn wir Betroffenen uns mit der Situation auseinandergesetzt haben und unseren Weg akzeptiert haben, so muss das nicht auch für die Angehörigen gelten.
    Mach deiner Frau klar, dass du zwar krank, aber heilbar bist. Du hast die böse Schilddrüse besiegt, nun ist ein neuer Kampfplatz aufgemacht. Je zuversichtlicher du da ran gehst (und das auch deinen Angehörigen vermittelst), desto stärker ist deine Psyche und es werden die Selbstheilungskräfte animiert.

    Der Einfachheit halber zitiere ich von der webside www.musterbriefe.de :


    "Die Begriffe Widerspruch und Einspruch prägen nicht nur juristische und wirtschaftliche Debatten, sondern sind auch Bestandteil häuslicher Diskussionen. Rechtliche Rahmenbedingungen legen fest, dass jeder Mensch die Möglichkeit hat Widerspruch bzw. Einspruch einzulegen. Die beiden Bezeichnungen haben grundsätzlich die gleiche Bedeutung, werden aber im unterschiedlichen Kontext eingesetzt. Handelt es sich um Entscheidungen von Verwaltungsbehörden, die Sie absolut nicht nachvollziehen können, haben Sie das Recht Widerspruch einzulegen. Hingegen geht es bei Beschlüssen des Finanzamtes um einen Einspruch.

    • Widerspruch bzw. Einspruch wehren sich gegen behördliche Entscheidungen
    • Widerspruchs- Einspruchsfrist allemal einhalten
    • Im Widerspruchsverfahren ist kein Rechtsanwalt nötig
    • Ein Widerspruch schafft Zeit
    • Betreff, Antrag und Begründung sind beim Widerspruch notwendig"

    Auf der oben genannten Webside kann man kostenlos einen Musterbrief erhalten.


    Aber auch unser Forum kann damit dienen: Einen Widerspruchs-Entwurf gibt es hier (der ist zwar für die BG, aber passt auch fürs Versorgungsamt)


    Weiterführende Lektüre zum Einlegen eines Widerspruchs gibt es bei www.schwerbehinderung-aktuell.de


    oder bei www.intakt.info


    oder bei www.lifeline.de

    Moin Ingrid,


    da die meisten Kliniken die Spiegelung unter Hexvix nicht ambulant machen (schon wegen der Abrechnung als TUR-B), wirst du wohl für 3-5 Tage einrücken dürfen.
    Die Krankenkassen machen keinen Aufstand, da diese Art der Krebsnachrsorge anerkannter Standard ist.
    Ansonsten, Balu hat alles Notwendige schon gepostet.