Beiträge von Blasius

    Moin Schutzengel,


    deine Aussage über das Henna-Tattoo hat mir keine Ruhe gelassen.


    Bei schwarzem Henna wird zumeist das Haarfärbemittel PPD (p-Phenylendiamin) zugesetzt, das schwere allergische Reaktionen auslösen und zu irreparablen Haut- und Leberschäden führen kann. Dieses PPD ist das Ausgangsprodukt von Azo-Farbstoffen (genaueres hier ).

    @ Blasenbär,


    der PSA- und der NMP22-Test haben nur eine "in etwa"-Aussagekraft und sind daher nicht in dem Leistungskatalog der GKV enthalten. Sie stehen als Vorsorge-Test nur als IGL zur Vefügung.
    Der PSA-Wert z.B. muss, damit eine sichere Aussage getroffen werden kann, über einen Zeitraum von 3 Monaten untersucht werden (also mind. 3 x).


    Wenn ein begründeter Verdacht besteht, ist eine Urin-Zytologie der sichere Weg, da hier der gesamte Urintrakt getestet wird.

    @ Löwe (und Schutzengel),


    ein Kaiserschnitt (sectio caesarea) als goße Operation hat neben den Tücken der offenen Bauchwunde auch gravierende Nachteile für Mutter und Kind.
    Für die "Blasenkrebse" kommt die unerwünschte, weil unnötig belastende, Möglichkeit der Harnblasenentzündung und Blasenentleerungsstörungen durch den für die Operation notwendigen Blasenkatheter hinzu.
    Bei einer folgenden Schwangerschaft ist das Risiko einer Totgeburt um den Faktor 50 erhöht.


    Was spricht für die Vaginalgeburt?
    Durch den langsamen (meistens) Geburtsvorgang wird der Hormonhaushalt der Frau umgestellt, die Milch schießt ein und hormonell bedingt beginnt bereits während der Auspressphase die Rückstellung des Körpers auf "normal ohne Baby".
    Die Mutter-Kind-Bindung ist intensiver, das Kind hat auf dem Weg durch den Geburtskanal Zeit, um "Abschied" zu nehmen und sich zu entwickeln. Die Lungenkapazität von Normalgeburten liegt über denen aus Kaiserschnitten. Außerdem hat das Kind weniger (oder kaum) Verdauungsschwierigkeiten, da es auf dem Weg nach draußen auch Vaginalsekrete schluckt und so gleich ein besseres "Bakterienstarterpaket" mitbekommt.
    Die Geburtsschmerzen sind gleich nach der Geburt vorbei, beim Bauchdeckenschnitt tuts noch mind. 3 Wochen weh.
    Dank moderner Medizin kann örtlich betäubt werden und ein Dammschnitt erfolgen. Der heilt innerhalb von 10 Tagen ab, die Bauchdecken-OP braucht da wesentlich länger.


    @schutzengel,


    wegen der Presswehen bei normaler Geburt sollten vorher die Uretherschienen entfernt werden, da sonst zusätzliche Schmerzen in der Blase (Schamhaargrenze) auftreten können.

    Moin Schutzengel,


    das "Könnte", "Würde", "Sollte", "Mögliche" ist eigentlich sekundär, da du mit deiner täglichen Nahrung, trotz gesunder Ernährung, genügend Giftstoffe aufnimmst, um an allen möglichen Gebrechen zu erkranken. Nur ein gesundes Immunsystem, gesunde Lebensweise (stressarm, Bewegung, ausgeglichene soziale Kontakte) und auch Veranlagung bewahren uns vor ewigem Siechtum.


    Frage also nicht nach den möglichen Ursachen, sondern konzentriere dich und deine "Killerzellen" darauf, den Feind in dir endgültig zu besiegen. Und vor allem: erst mal das Baby gesund zur Welt bringen (und bitte ohne Kaiserschnitt).


    Dein Mann kann sich vertrauensvoll an einen Urologen wenden, ihm deine Geschichte erzählen und um eine Vorsorge-Untersuchung bitten (mit der Begründung: Ich habe solche Angst!). Aus psychosozialer Sicht müsste diese Leistung von der GKV übernommen werden.

    Moin Schutzengelchen,


    du hast das geringste der möglichen Übel abbekommen und auch herausoperiert. Die Rezidivneigung eines G1 ist relativ gering. Aber trotz deiner Schwangerschaft solltest du in einem 1/4 Jahr zur Kontrollspiegelung gehen.


    Wie kommt man (Frau) in so frühen Jahren zu einem Blasenkarzinom?
    Da gibt es viele Möglichkeiten: Rauchen, berufliches Umfeld (Friseurin) oder häufiges Haarefärben, ungesunde Ernährung (viel Gegrilltes, viel geräucherte oder gepökelte Wurst), wenig Radikalenfänger in der Nahrung, Kleidung aus Billiglohnländern voller Fungizide (ungewaschen getragen) und hierzulande verbotenen Färbungen (Azofarbstoffe), ungesundes Wohnumfeld (Industriestandort, Nähe zu AKW, Nähe zu Kohlekraftwerk, radioaktive Niedrigstrahlung im Haus) und so weiter.


    Zu hamburger Kliniken wird dir sicher noch geschrieben.

    Moin Axel,


    bezüglich der Ortsangaben der aus deiner Blase entfernten Tumore stelle dir deine Blase als Würfel vor:
    Oben das Dach (also Richtung Kopf), rechts und links die Seitenwände, hinten und vorne die Blasenwände, unten den Blasenboden (Auslass mit Prostata).
    Die Eindringtiefe der Tumore siehst du hier .
    Das Grading (G x) sagt etwas über die Gefährlichkeit des Tumors aus, wobei 2/3 aller G2-Tumore high risk sind.

    Moin woeni,


    bei einer Zystoskopie (Blasenspiegelung) muss eine Salzwasserlösung in die Blase eingeleitet werden, um überhaupt ein Bild zu bekommen, d.h. die Blase sollte bei der Spiegelung mindestens zur Hälfte gefüllt sein (daher der Blasendrang gleich danach!).


    Bei einer MRT ist es egal, ob die Blase voll oder leer ist, da die Bildgebung dabei anders ist. Jedoch ist der Entdeckungserfolg immer vom Sitz des Karzinoms abhängig. Wenn z.B. der Tumor an/auf der Seitenwand sitzt oder durch die Prostata verdeckt ist, ist seine Sichtbarkeit sehr unwahrscheinlich.


    Daher empfehlen wir immer die Blasenspiegelung, möglichst unter Hexvix als PDD (Photodynamische Diagnostik).

    moin Olf,
    rechtlich, das heißt nach der "Anlage zu § 2 der Versorgungsmedizin-Verordnung vom 10. Dezember 2008" (Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 57 vom 15. Dezember 2008) stehen dir mindestens 50% GdB für 5 Jahre zur Heilungsbewährung zu.


    Auf jeden Fall beim Amt darauf bestehen, dass 50% GdB als Minimum auch eingehalten wird. Bei Instillationstherapie mit Mitomycin oder ähnlichem Präparat müssten noch einmal 10 % dazu kommen (leider nur Ermessensfrage des Sachbearbeiters).

    Die Frühinstillation von Mitomycin in die Blase nach einer TUR-B unmittelbar post OP oder max. 24h später ist für alle HBCA-Tumore empfohlen.
    Für low risk Carzinome braucht es danach keine weitere Therapie, in einzelnen Fällen 6-wöchentliche Gaben von 20 mg Mitomycin.
    Bei intermediate risk HBCA wird eine lange Rezidivprophylaxe für bis zu 3 Jahre empfohlen, bestehend aus Initial- und Erhaltungstherapie mit 20 mg Mitomycin.
    Bei high-risk Blasenkarzinome besteht die adjuvante Therapie aus der Immunprophylaxe mit BCG.

    Moin,


    ich sehe das Problem in der Art der Untersuchung. Unter Blaulicht (PDD mit Hexvix) lässt sich eine Entzündung nur sehr schwer von einem CIS unterscheiden. Dann macht man zur Sicherheit eben eine Resektion. Bei einer Weißlicht-Spiegelung ist der Unterschied zwischem normalem und entzündetem Urothel sehr klar.


    Blutkoagel in der Blase: dann wurde zu kurz und zu wenig gespült. Je nach Größe der Schnitte sollten 10 - 50 Liter oder mehr eingesetzt werden. Gespült wird normaler Weise bis die auslaufende Flüssigkeit klar oder nur ganz schwach rosa ist.


    Zur Wahl des Operateurs: so richtig hat man keinen Einfluss darauf (Klinikwechsel?). Ich hatte das "Glück", dass der Prof. operieren sollte, jedoch gemacht hat es dann ein Assi frisch von der Uni. Dafür "durfte" er auch an Stellen schneiden, wo nichts war (in das Krhs. gehe ich nie wieder!).

    Kleine Berichtigung des Beitrags von Rainer:


    Bei vorzeitiger Inanspruchnahme der Rente beträgt die Hinzuverdienstgrenze 400,00 Euronen pro Monat bis zur Erreichung der Rente wegen Alters.


    Danach gelten gestaffelte Hinzuverdienstgrenzen, die sich an der Höhe der Vollrente orientieren.


    Weitere individuelle Auskünfte erteilt die Deutsche Rentenversicherung.

    Die Beantragung einer Berufskrankheit erfolgt durch einen Arzt.


    Er verwendet dazu das Formular des HVBG "ÄRZTLICHE ANZEIGE BEI VERDACHT AUF
    EINE BERUFSKRANKHEIT"


    Der Aufwand für die Erhebung der Daten, der für die Erstellung der Berufskrankheiten-Anzeige erforderlich ist, wird von den Unfallversicherungsträgern mit der Gebühr nach Nr. 141 UV-GOÄ in Höhe von 15,22 Euro vergütet.


    Die Berufsgenossenschaft meldet sich danach und bittet um "Einwilligung zur Datenerhebung" bei den Ärzten und um Angabe aller Betriebe und Beschreibung der Tätigkeiten mit den verwendeten Betriebsstoffen des gesamten Berufslebens.


    Es erfolgt (in 99 % aller Fälle) der Bescheid über die Ablehnung einer Berufskrankheit.


    Nun muss gegen den Bescheid Widerspruch eingelegt werden.
    Zur Begründung sind die Ablehnensgründe zu bedenken und neue Tatsachen vorzubringen.
    (Hier hilft noch evtl. der VdK, besser allerdings schon ein Fachanwalt [oder dies Forum])


    Es folgt in 97% der Fälle der Widerspruchsbescheid.


    Nun geht es zum Sozialgericht.
    Ab jetzt muss es mit anwaltlicher Hilfe sein.
    Klageerhebung
    Die BG wird beantragen, die Klage abzuweisen.
    Das Gericht wird ein Sachverständigen-Gutachten anfordern.
    Dazu benennt es einen Gutachter.
    Dieser erstellt nach persönlicher Inaugenscheinnahme und Untersuchung des Klägers ein Gutachten und reicht es bei Gericht ein.


    Bis hierhin sind schon 2 Jahre ins Land gegangen.


    Sollte etwa das Gutachten zu Gunsten des Patienten ausfallen, wird die BG dagegen Einspruch einlegen und ein weiteres arbeitsmedizinisches Gutachten einfordern.


    Nun dauert der Prozess schon 4 Jahre.


    Irgendwann kommt es zur Verhandlung. Falls der Richter zu dem Schluss kommt, das eine Berufskrankheit vorliegt und die BG zahlen soll, wird sie Revision beantragen.


    Nun geht der Fall zum Landessozialgericht.
    Oh Wunder, auch diese Instanz erkennt auf Berufskrankheit.
    Dann geht die BG vors Bundessozialgericht.
    Von dort gibt es ein abschließendes Urteil.


    So sind dann 15 Jahre seit Erstantragstellung vergangern und manche Entscheidung erfolgt posthum.

    Ihr seht, langer Atem ist nötig.


    Grundsätzlich liegt es an dem Kläger, den Juristen im Sozialgericht genau zu erklären, woher und wie es zum Harnblasenkrebs kam.
    Selbst der beste Fachanwalt ist da hilflos, wenn es um chemische Zusammenhänge und toxische Stoffe geht. Hier ist die unbedingte Mithilfe des Patienten gefordert.
    Besorgt die Sicherheitsdatenblätter der Betriebs- und Arbeitsstoffe, mit denen ihr im gesamten Berufsleben zu tun hattet. Versucht an Hand der Trivialnamen im Internet die stoffliche Zusammensetzung der Gifte zu finden. Recherchiert die möglichen Zusammenhänge in Bezug auf eure Erkrankung und die Giftstoffe, mit denen ihr gearbeitet habt.

    Moin Karla,


    wenn ihr vor Gericht gehen müsst, wird die eigene Recherche absolut notwendig. Denn kaum ein Anwalt (auch kein Fachanwalt) ist in der Lage, die ganzen Hintergrundinformationen zusammen zu tragen.
    Da ist eure Zuarbeit ganz wichtig. Und glaubt bitte keinem Mitarbeiter der BG - egal, was sie sagen - sie haben immer nur das Wohl der BG im Sinn!
    In die gleiche Kategorie fallen auch (meistens) die von der BG gewünschten oder vom Gericht bestellten gutachterlichen Arbeitsmediziner. Wer schlägt schon die Hand, die ihn füttert?

    Moin Karla,


    um mal den Staat in Schutz zu nehmen: die Berufsgenossenschaften werden von den Unternehmern finanziert. Sie sind Pflichtversicherungen, beitragsfinanziert und darum so geizig.


    Euer Problem ist, dass PCB zu "Erkrankungen des Immun-, Nerven- und Hormonsystens" führen kann, ebenso zu "Unfruchtbarkeit, Leberschäden, Hautveränderungen".


    Laut Berufskrankheiten-Liste sind aber nur die aromatischen Amine für Blasenkrebs verantwortlich.


    Bezüglich der im Arbeitsleben deines Mannes verwendeten Hydrauliköle solltet ihr euch um die jeweiligen Sicherheitsdatenblätter bemühen. Das www ist da bei der Recherche sehr hilfreich.


    Gefahrstoffe? Namen bekannt? Suchmaschine! z.B. Trichlorethylen

    Moin Karla,


    bedenke aber bitte immer, dass die BG einen konkurierenden Nikotinabusus als Hauptschädiger anspricht.


    Außerdem versucht man, auf eine andere Berufskrankheit zu verschieben, z.B. BK 1302, BK 1306, BK 1318.
    Und die verursachen (angeblich) keinen Blasenkrebs, sondern äußern sich in anderen Gebrechen.
    Da sie nicht beantragt sind, braucht die BG die dann auch nicht zu beachten.