@ raduga,
mit 57 ist Dein Vater noch kein alter Mann! Wenn er als Handwerker seinen Beruf liebt und noch ohne sonstige Behinderungen ausüben kann, soll er man. Das ist besser als zu Hause hinterm Ofen zu sitzen und über die Traurigkeit des Seins zu grübeln.
Mit seiner Erkrankung kann er bequem bis zum Rentenalter arbeiten.
Vorzeitige Verrentung: WARNUNG!!! für jedes Jahr, dass man früher in Rente geht, wird LEBENSLANG 3,8% von der Rente abgezogen. Da kommen locker mal eben bis zu 170,- € zusammen.
Vorschlag: beim Rentenversicherer nachfragen, ab wann man OHNE Abschläge in Rente kann und wie hoch sie sein wird. Auskunft ist kostenfrei und dauert etwa 3 Wochen. Oder man geht in die Sprechstunden der Rentenversicherer (steht in der Zeitung oder beim Ordnungsamt/Bürgermeister erfragen).
Kündigung: rainer hat in seinem Beitrag alles richtig dargelegt.
Da aber in der Baubranche mit anderen Maßstäben gemessen wird als in der Industrie, ist der Gang zur Gewerkschaft BAU der bessere Weg. Die Leute geben auch kompetente Auskunft.
Wenn dein Vater im Frühjahr wieder eingestellt werden will, ist eine Absprache mit seiner Fa. der bessere Weg als die Integrationsamt-Keule.
Denn wenn er keine Arbeit mehr bekommt (wegen seiner 50% Schwerbehinderung), fällt er nach 1 Jahr Arbeitslosengeldbezug (Alg I) in den Alg II / Sozialgeld-Bezug (Hartz IV) und muß mit 346,- € monatlich bis zum Erreichen des Rentenalters auskommen.
Es gibt auch Rentenberater.