Beiträge von Blasius

    Moin Andy,

    na denn man los! Fein, dass du mitmachst, und fein, dass du die sensiblen Themen bearbeiten willst.

    Ich wünsche dir stressfreie Moderation und das rechte Augenmaß fürs Eingreifen.


    LG - Blasius

    Moin Irmi,


    da du sicher einen GdB 80 hast, dürfte der Gang zum Behindertenbeauftragten kein Problem sein.

    Krebspatienten gelten als chronisch krank und gehören zur Risikogruppe, da jede Infektion auch Metastasen auslösen kann.

    Biete deinem Arbeitgeber Homeoffice an.

    Meine Tochter (Jobcenter) muss von zu Hause arbeiten.


    LG - Blasius

    Moin Marion,


    hinschreiben:


    "Sehr geehrte Damen und Herren,


    nach meinem Kenntnisstand bin ich kein Mitglied der ShB. Von daher wäre eine Kündigung nicht erforderlich.

    Hilfsweise jedoch kündige ich hiermit mit sofortiger Wirkung die Mitgliedschaft in der ShB nach § 8,2 der Satzung vom 06.04.2019.


    MfG"


    Freiumschlag nutzen und bei der Post als Einwurfeinschreiben aufgeben.


    Viel Spaß - Blasius

    Moin Helmut Skat27 ,


    Kündigung bei der Shb ist ganz einfach:


    Kündigung per Einwurfeinschreiben schicken mit Bezug auf die Satzung des ShB, Stand: 06.04.2019, Seite 4:


    § 8 Beendigung der Mitgliedschaft

    8.1 Die Mitgliedschaft endet:

    a) durch Austritt

    b) durch Ausschluss

    c) durch Streichung aus der Mitgliederliste

    d) mit dem Tod, wenn es sich um eine natürliche Person handelt

    e) durch Auflösung oder Aufhebung bei einer juristischen Person oder einem Personenverband

    f) durch Kündigung der Mitgliedschaft durch den Verein

    8.2 Der Austritt ist jederzeit möglich und erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand. Er

    wird mit dem Zugang der Austrittserklärung wirksam.

    Moin Blasen-Wolf,

    du kannst bei deiner Behinderung beim Versorgungsamt oder dem in deiner Region dafür zuständigen Amt ein Merkzeichen "G" (für Gehbehindert") beantragen.

    Damit könntest du entweder kostenlos den ÖPNV benutzen oder 50% deiner Kfz.-Steuer sparen (Beantragung dann beim Zollamt).

    Außerdem hast du gerade als Freiberufler mit Altersvollrente sicher Steuern zu zahlen. Nutze doch deinen Steuerfreibetrag!

    Wohnst du zur Miete? Wenn nicht - Treppenlift.

    Hast du einen Antrag auf Pflegeleistungen gestellt? Über deine Krankenkasse an die Pflegeversicherung. Da du offensichtlich durch deine Gehbehinderung nicht mehr in der Lage bist, deinen Haushalt selbständig zu führen, könntest du in Pflegegrad 1 mit einem Entlastungsbetrag von 125,- €/M eine Haushaltshilfe beschäftigen.

    Du hast durch deine Behinderung keine Teilhabe am öffentlichen Leben mehr (Kontaktpflege zu Personen außerhalb des direkten Umfeldes, stark eingeschränkte außerhäusliche Aktivitäten)? Schon das ist Voraussetzung für Pflegegrad 1.

    Also hurtig ans Werk und Anträge gestellt. Mehr als Ablehnungen kannst du nicht erhalten.

    Wer nicht kämft hat schon verloren!


    LG - Blasius

    Moin Ulrich,


    nach der Tabelle zur Einstufung des GdB/MdE (Seite 91, 26.12) steht dir nach Entfernung eines maligen Blasentumors im Stadium pTis ein GdB von 50 mit einer Heilungsbewährung von 5 Jahren zu.

    Mit Hinweis auf die pat. Diagnose der TUR-B vom Nov. 2017 solltest du sofort Widerspruch einlegen und die Heilungsbewährung von 5 Jahren einfordern.


    LG

    Blasius

    Moin Bladidi,


    Die DRV wird dich rechtzeitig, meist ca. 3 Monate vor Rentenbeginn, anschreiben und noch evtl. fehlende Anträge oder Belege einfordern.

    Danach kommt der Rentenbescheid mit dem Hinweis, dass es statt der bisherigen Rente die Regelaltersrente gibt.

    Dieser Bescheid enthält neben den üblichen Auflagen (Mitteilungs- und mitwirkungspflichten) weitere Hinweise und den Rechtsbehelfshinweis sowie eine Berechnung der Rente mit Versicherungsverlauf und Berechnung der Entgeltpunkte.


    Grüße - Blasius

    Eine bundeseinheitliche Vorgabe gibt es schon, aber...

    Jede Landesbehörde, die für die Bearbeitung von Schwerbehinderungsanträgen zuständig ist, entscheidet individuell je nach Fall (und Lust und Laune und/oder Fachkenntniss der bearbeitenden Person) und Gutachten der behandelnden Ärzte.

    Da gibt es schon einige Unterschiede (leider).

    Daher hier noch einmal meine Empfehlung: Beratungshilfe vom VdK oder SovD, im Streitfall von einem Fachanwalt!

    Moin Viktor,


    von meinem zweijährigen Gastspiel in Sachsen-Anhalt weiß ich, dass an den meisten Schaltstellen immer noch ehemalige Kader oder IM´s sitzen.

    Von daher kann ich dein verzweifeltes Anrennen gegen "die Windmühle" Chef verstehen.

    Doch verstehen heißt noch lange nicht billigen!

    Du bist 63, was kann dir noch passieren? Hast du den Schwerbehindertengrad 50 oder mehr? Dann kannst du doch vorzeitig in Rente.

    Also bring den Fall an die Presse und zeig deine vorgesetzte Behörde wegen fahrlässiger oder vorsätzlicher Körperverletzung an und verweise auf nachgewiesene Gefährdungen .

    Die fahrlässige Körperverletzung (§ 229 StGB) ist wie die einfache vorsätzliche Körperverletzung ein Antragsdelikt (§ 230 StGB). Das heißt, die Strafverfolgungsbehörden schreiten erst mit Stellung eines Strafantrags ein, sofern nicht das besondere öffentliche Interesse durch die Staatsanwaltschaft bejaht wird.


    Nur Mut - mehr als dich feuern kann keiner, und dagegen hilft dann das Arbeitsgericht (pro Dienstjahr mindestens ein Monatslohn Brutto für Netto steuerfrei).


    Grüße - Blasius

    Moin Malamut,

    da bei dir ein Gutachtertermin ansteht, vermutlich veranlasst von der BG (welche bitte?), solltest du dich vorbereiten.

    Es werden Fragen nach deinem gesamten Berufsleben kommen, also ergänzend zu der von dir bereits an die BG gesanndten Aufstellung.

    Es werden Nachfragen zu den im einzelnen verwendeten Stoffen kommen, es wird mit Sicherheit der gesamte Krankheitsverlauf noch einmal abgefragt.

    Bei vorliegendem oder ehemaligem Nikotinabusus, auch ehemals vor 20 Jahren, wird nach der Menge und Dauer der Rauchgewohnheit gefragt.

    Es werden Fragen nach deinem Alkoholkonsum, deinen Essgewohnheiten (möglichst keine Dauerwurst oder Grillfleisch zugeben!), deinem Freizeitverhalten, deinem familiären Umfeld ("Haben Sie regelmäßig Sex?") kommen.

    Lass dich nicht verblüffen, antworte möglichst wahrheitsgemäß (Lügen merkt der Gutachter!) und antworte nie mit einer Gegenfrage.

    Viel Erfolg und lass uns den weiteren Werdegang wissen.

    Grüße - Blasius

    Moin Michael,


    amtliche Bescheide basieren immer auf einer Rechtsgrundlage. Wenn nun der Erstbescheid mit der Feststellung des GdB 80 obsolet wird (Ablauf der Befristung), so muß ein neuer Bescheid mit der Feststellung des nun geltenden Grades der Behinderung und seiner Gültigkeit erlassen werden.

    Gegen diesen nun neuen Bescheid ist grundsätzlich der Widerspruch möglich (siehe: Rechtsmittelbelehrung. Muss immer enthalten sein).

    Dein Gang zum VdK ist ist folgerichtig und logisch.


    Viel Erfolg beim Zähmen des Amtsschimmels.

    LG Blasius

    Moin ishani,


    in Wilhelmshaven und in Oldenburg gibt es jeweils eine Selbsthilfegruppe Blasenkrebs des ShB.


    Ansonste kann ich aus eigener Erfahrung dir zur Betreuung in Westerstede gratulieren. Gute Ärzte, gutes Krankenhaus.


    Ansonsten kann ich dir nur sagen, dass unsere Blasenkrebsdiagnose kein Todesurteil ist (obwohl wir alle irgendwann abtreten müssen).

    Also behalte den Kopf oben und die Gedanken klar. Du weißt doch: Es gibt kein schlechtes Wetter, nur unpassende Kleidung.

    "Schorte Büx und Nordenwind

    mackt nen krusen Büddel und nen lütten Pint"


    Bleib saube!

    Blasius

    Moin Arolo,


    der Widerspruch hat aussetzende Wirkung. Daher hatte phrixos bis zum neuen, nicht angefochtenen Bescheid (Ablauf der Widerspruchsfrist) den GdB des ersten Bescheides. Ihm sind somit keine Nachteile entstanden.


    Und Dir wünsche ich, dass nun endlich Bewegung in den Vorgang kommt, ohne dass ihr das Verwaltungsgericht bemühen müsst.


    Beste Grüße

    Blasius

    Moin @all,

    Danke für diese Mitteilung, jedoch gibt es Alternativ-Medikamente (klar, dass medac das nicht schreibt!).


    Am 5. November hat Aretha in ihrem Tread geschrieben:

    Liebe BCGler-Innen,


    ich melde mich noch einmal ganz kurz, weil ich neue Erkenntnisse bezüglich der verschiedenen BCG-Stämme habe. Ich hatte ja schon geschrieben, daß BCG in Deutschland über drei verschiedene Hersteller vertrieben wird, die drei verschiedene BCG-Stämme anbieten:

    - Stamm RIVM (Medac) > am teuersten,

    - TICEBCG (Onco TICE) > hat weniger Keimantteile als Medac,

    - Connaught (Immu Cyst) > soll am besten wirken.

    Heute war ich bei einem Urologen, der mir sagte, daß er neben Medac auch Onco TICE anwendet, weil dieses Medikament weniger Keimanteile als der RIVM-Stamm von Medac habe und daher auch, möglicherweise, weniger heftige Nebenwirkungen. Er empfahl mir, bei zu heftigen Nebenwirkungen ggf. auf OncoTICE umzusteigen, bevor die BCG-Therapie gänzlich abgebrochen wird

    Vielleicht ist das ja auch für Euch eine Option? Fragt doch einmal Eure Urologen, was die davon halten - und bitte gebt mir dann eine Rückmeldung.

    Viktor7,


    nur mal so zur Klarstellung:


    Jede Art von Krebstumor ist bösartig! Es gibt aber welche, die langsam wachsen und nicht besonders aggressiv sind, z.B. low grade.

    Und dann gibt es die Tumore, die richtige kleine Teufel sind, so richtige Hotspots und gemein, z.B. high grade.


    Aber jedes Krebsgeschwür, also auch die "harmlosen", können Metastasen durch den ganzen Körper streuen (der Harnblasenkrebs neigt besonders dazu). Darum ist nach Feststellung und Therapie eine lebenslange Kontrolle notwendig.


    Grüße - Blasius

    Moin Asa,


    zu den Bakterien im Urin:


    BCG, das sind Tuberkulose-Bakterien eines bestimmten Stammes, die in der Harnblase eine Entzündung hervorrufen sollen. Die körpereigenen Abwehrstoffe zur Bekämpfung dieser Bakterien führen zur erhöhten Oberflächentemperatur der Harnblasenschleimhaut und damit zur Eliminierung der Krebszellen. Außerdem sind die körpereigenen "Killerzellen" besonders aktiv. Daher auch auch die erhöhte Körpertemperatur (erhöhter Stoffwechsel).


    Schau dir mal die "Gebrauchsinformation BCG-medac" an.


    Alles Gute!

    Grüße - Blasius