Beiträge von Blasius

    Moin Ichauch (Nico),


    ich habe dann mal meine Apotheke befragt und den Rat bekommen, dieKomtur Apotheke ( 08005668877 ) zu befragen. Die sagten mir, du mögest deine Hausapotheke bitten, sich mit ihnen ins Benehmen zu setzen.


    Am 5. November hat Aretha in ihrem Tread geschrieben:

    Liebe BCGler-Innen,


    ich melde mich noch einmal ganz kurz, weil ich neue Erkenntnisse bezüglich der verschiedenen BCG-Stämme habe. Ich hatte ja schon geschrieben, daß BCG in Deutschland über drei verschiedene Hersteller vertrieben wird, die drei verschiedene BCG-Stämme anbieten:

    - Stamm RIVM (Medac) > am teuersten,

    - TICEBCG (Onco TICE) > hat weniger Keimantteile als Medac,

    - Connaught (Immu Cyst) > soll am besten wirken.

    Heute war ich bei einem Urologen, der mir sagte, daß er neben Medac auch Onco TICE anwendet, weil dieses Medikament weniger Keimanteile als der RIVM-Stamm von Medac habe und daher auch, möglicherweise, weniger heftige Nebenwirkungen. Er empfahl mir, bei zu heftigen Nebenwirkungen ggf. auf OncoTICE umzusteigen, bevor die BCG-Therapie gänzlich abgebrochen wird

    Vielleicht ist das ja auch für Euch eine Option? Fragt doch einmal Eure Urologen, was die davon halten - und bitte gebt mir dann eine Rückmeldung.


    Ich hoffe, ich konnte dir helfen.


    Grüße - Blasius

    Moin Viktor,


    auch wenn du für dein pTa G1 nur einen GdB 50 für 2 Jahre auf Bewährung bekommst, so hast du zwei Jahre lang die Vorteile des Nachteilsausgleich wie länger Urlaub, Kündigungsschutz, Steuerpräferenzen, verbilligten Eintritt bei vielen Institutionen usw.

    Also ran an die Tastatur und den Antrag online ausfüllen.


    Grüße - Blasius

    Und wie bei allen geschäftlichen Beziehungen bedarf es des Nachweises.


    Also bitte das Kündigungsschreiben per Einwurf-Einschreiben verschicken.


    Als Text genügt: "Hiermit kündige ich meine Mitgliedschaft im ShB mit sofortiger Wirkung".


    Rechtlich ist diese Willenserklärung spätestens mit der Einlieferung beim Empfänger wirksam.

    Der ShB hat auf seiner letzten, diesjährigen Delegiertenversammlung beschlossen, ab dem 01.01.2020 Mitgliedsbeiträge zu erheben.

    Zwei Möglichkeiten:

    Bezahlen oder austreten.

    Nach der alten Satzung vom 05.04.2008, die übrigends noch auf der Webside der ShB steht, kann man austreten:

    § 8 Beendigung der Mitgliedschaft

    8.2 Der Austritt ist jederzeit möglich und erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand. Er wird mit dem Zugang der Austrittserklärung wirksam.


    Sehr bedauerlich, dass der ShB es bisher nicht für nötig empfunden hat, die geänderte Fassung der Satzung zu kommunizieren. Die Mitgliedsanträge wurden geändert, jedoch ist zu vermuten, dass die geänderte Satzung noch nicht beim Amtsgericht im Vereinsregister eingetragen wurde. Folglich wäre eine Erhebung von Mitgliedsbeiträgen rechtlich fragwürdig, da es in der alten Satzung heisst:

    § 4 Finanzen

    4.1Der ShB finanziert sich durch Spenden, Fördermittel und Sponsorengelder. Mitgliedsbeiträge weren nicht erhoben.

    Gruß Blasius

    Moin Petra2019,

    deine Einstufung entbehrt jedweder Nachvollziehbarkeit.

    Du solltest schleunigst gegen deinen Erstbescheid vorgehen und einen Antrag auf Neufeststellung stellen.

    Nun hast du das Pech, in Bayern zu wohnen. Da sieht es mit dem Arbeitseifer und der gerechten Beurteilung schlecht aus (guckst du hier).

    Einen Antrag kannst du aber schon mal online stellen (hier).

    Nimm aber bitte auch deine behandendeln Ärzte mit ins Boot. Die müssen immer ihre Gutachten abgeben.

    Nach der "Versorgungsmedizin-Verordnung" des BMAS, Seite 85, Nr. 12.2.3, steht dir ein GdB von 80 dauerhaft zu. Sollte das Amt zweifeln, und du nicht mehr streiten wollen, wäre der GdB 50 nach 12.2.2 - Notwendigkeit regelmäßigen Katheterisierens, eines Dauerkatheters, eines suprapubischen Blasenfistelkatheters oder Notwendigkeit eines Urinals, ohne wesentliche Begleiterscheinungen zu gewähren.


    Am besten aber suchst du dir Beratungshilfe beim VdK Bayern oder beim SoVD Bayern.


    Viel Erfolg und nicht entmutigen lassen!

    Moin Thorsten,


    Widerspruch einlegen (sofort und fristgerecht!).

    Die Absicht der Herabstufung auf einen GdB 30 ist nach der Versorgungsmedizin-Verordnung (ab Seite 84) rechtens.

    Aber - da du unter Harninkontinenz leidest (was das Amt ja nicht weiß), solltest du mit deinem Urologen über einen "Verschlimmerungsantrag" sprechen. Darin kannst du weitere Leiden angeben, z.B. den kaputten Rücken, die "Restless Legs", die chronische Atemnot, das Herzleiden usw.

    Du möchtest Beratungshilfe? Die findest du kostenlos bei :

    der Stadt Bad Schwartau

    dem Sozialverband Schleswig-Holstein (SoVD)

    Der Gang zum Anwalt ist nur im Falle der Sozialbedürftigkeit kostenlos. Gut dem, der eine Rechtschutzvers. hat.

    Vor Gericht, auch wenn der erste Gerichtszug anwaltsfrei ist, sollte man nie ohne Fachanwalt gehen!


    Gruß und Erfolg

    Moin Viktor,


    deine Symtome und die deiner Kollegen lesen sich wie COPD im akuten Stadium.


    Meine Empfehlung: Lungenfacharzt, am Besten wäre es, er ist auch Arbeitsmediziner.


    Nur - da in deiner Abgeschiedenheit in SA gibt es keinen. Vielleicht in Leipzig oder Magdeburg. Musste halt suchen.

    Moin Markus,


    deine Beschwerden außerhalb deiner Harnblase können , nach deiner Bekundung bist du Mechaniker, von verunreinigten oder nicht oft genug gewechselten Kühlschmierstoffen (KSS) verursacht sein.

    Hattest du vor 1 - 2 Jahren einen Urlaub in südlichen Gefilden? Hattest du Zeckenbisse? Bist du auf Borreliose getestet worden? Siehe auch hier


    Frag deinenm Uro, wie es mit deiner Behandlung weiter geht. Nur Rausschneiden und gut is - das geht gar nicht!

    Du bist für den Rest deines Lebens permanent krebsgefährdet.

    Moin Wolfgang,


    du hast gefragt wegenPflanzenschutzmitteln, ich antworte. Aber sicher nicht zu deiner Zufriedenheit.

    Zum Vergleich: Frage an Radio Eriwan: " Kann man von Hoffmannstropfen Kinder bekommen?"

    Antwort: "Im Prinzip ja. Es kommt aber darauf an, wie alt Hoffmann ist."


    Pflanzenschutzmittel werden unterteilt in Insektizide, Herbizide, Fungizide.

    Es gibt ein in 7 Teilen angelegtes Verzeichnis der in Deutschland zugelassenen PSM, geordnet nach Anwendungsgebieten.

    Die PSM enthalten ca. 300 unterschiedliche Wirkstoffe und Kombinationen daraus.

    Die für dich relevanten da herauszusuchen, übersteigt meine Fachkompetenz.

    Außerdem sind bei jeder Blasenkrebserkrankung neben einer beruflichen Exposition auch weitere Ursachen zu berücksichtigen.

    Hier noch ein interessanter Artikel des "Spiegel"


    Ich wünsche dir Gesundheit und ein langes Leben!

    Moin Viktor 7,


    zuerst muß hier festgestellt werden, dass, solltest du aktiver oder ehemaliger Raucher sein, dein Bemühen um Anerkennung einer BK 1301 kaum Aussicht auf Erfolg hat. Vor etwa 10 Jahren haben sich alle BG'en in einem nicht veröffentlichtem Protokoll zu einer Abweisung von Anerkennung durch Raucher geeinigt.


    Naphthalin ist anerkannt Harnblasenkrebs verursachend nicht nur möglich, sondern gesichert. (Berufliche Risikofaktoren, Berufskrankheit, arbeitsmedizinische Begutachtung, S. 331)

    Am Ende dieses Dokumentes findest du den Antrag "ÄRZTLICHE ANZEIGE BEI VERDACHT AUFEINE BERUFSKRANKHEIT".

    Die füllst du bitte aus und legst sie deinem Urologen (er bekommt dafür etwa 18,- € von der BG) zur Unterschrift vor und sendest sie dann an die für dich zuständige BG.

    Naphthalin, Naphthylamin und weitere Verbindungen lies hier nach

    Im SDB (Sicherheitsdatenblatt) von Naphthalin findest du den Hinweis, dass dieser Stoff hautresorbtiv ist

    Eine wissenschaftliche Begründung für Blasenkrebs findest du hier


    Sollte deine Arbeitsplatz-Gefährdungsanalyse allerdings Hinweise auf PAK geben, so ist der Blasenkrebs nicht begründet, sonder es liegt eine Berufskrankheit BK 1302 vor.


    Viel Erfolg, 1. bei der Bekämpfung des Blasenkrebs und 2. bei deinem Anerkennungsmarathon.

    Moin Thylo und blasius1954 ,


    bezüglich dem Taubheitsgefühl am äußeren Oberschenkel:

    Das ist eine der möglichen Nebenwirkungen der Spinal-Anäthesie und bleibend.

    Zwar nicht sehr tragisch, aber mitunter unangenehm (eigene Erfahrung).

    Bei einem Antrag auf Verlängerung und/oder Verschlimmerung muss das Amt die behandelnden Ärzte befragen. Und die wiederum bekommen für ihre Mühe keine 15 Euronen bei ca. 1 Std. Arbeit. Also macht das der Herr Doktor meist nach Feierabend oder erst nach mehrmaliger Aufforderung. Wenn dann mehrere Ärzte involviert sind, braucht so eine Bearbeitung schon mal 1 - 1/2 Jahre (eigene Erfahrung)

    Moin Micostro,


    der Pinsel schmerzt nur in den vorderen 5-8 cm beim Wasserlassen. Dagegen hilft, neben dem vielen Trinken, u.a. das Abdrücken des Penis gleich hinter der Eichel. Dann den Schließmuskel öffnen, also pinkeln wollen. Wenn der Blaseninhalt an der Abdrückstelle ansteht - loslassen und AHHH.

    Schmerzen (Brennen) wird das Wasserlassen nach dem Ziehen des Katheters noch etwa 1 Woche.

    Moin Xipamida,


    ihr solltet einfach einen Widerspruch einlegen mit der Begründung, dass nicht alle Faktoren bei der Bewertung berücksichtigt wurden.

    Nichts weiter. Dann ist das Amt gezwungen, alle Akten neu einzulesen und zu bewerten.

    Macht nicht zuviel der Arbeit, die von Amts wegen zu erfolgen hat, sonst verschießt ihr euer Pulver zu früh.

    Sprecht aber euren Uro an und bringt ihn auf den Stand der Dinge. Er muss einen Bericht abgeben, der dann vom Amtsmediziner begutachtet werden sollte (wenn das Amt sich an die rechtlichen Vorgaben hält).

    Moin Gerhard,


    einzig beim Blasenkrebs negieren die BGen den ausschließlichen Einfluss der Gefahrstoffe auf die Krebsverursachung und lehnen Ansprüche bei Rauchern und ehemaligen Rauchern ab, da die im Tabackrauch vorhandenen krebserzeugenden Stoffe dominant sein sollen.


    Die Nord-Süd Metall-BG hat in meinem Fall direkt darauf Bezug genommen und meine Ansprüche durch alle Instanzen bis zum Bundessozialgericht erfolgreich abgewehrt.

    Moin Arolo,


    was soll ich sagen? Ich bin platt! Die Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse hat anscheinend richtig fähige Mitarbeiter.


    Ein für die Anerkennung ganz wichtiger Fakt: der Patient hatte nicht geraucht!

    Das bestätigt nur, worauf sich alle BGen geeinigt haben: keine Anerkennung bei vorherigem oder laufendem Tabackabusus.


    Arolo, dir wünsche ich baldige Anerkennung und unserem Gartenfreund sende ich ein "Vielen Dank" zu

    Moin Gartenfreund,


    da mich das Thema Berufskrankheiten besonders interessiert, wäre ich dir sehr dankbar, wenn du mich über einige Fakten informieren würdest.

    Leider hast du noch zuwenig Punkte und kannst nicht per PN angeschrieben werden. Da die nachfolgenden Fragen aber sehr persönlich sind, kannst du sie mir auch gerne an meine Mail-Adresse senden.

    Was war dein Beruf und deine berufliche Vita, falls es mehrere Berufe gab?

    Welche BG war zuständig?

    Wann erfolgte die Meldung, wann die Anerkennung?

    Wer war der begutachtende Arzt?


    Beste Grüße

    Blasius