Beiträge von Arolo

    Danke Wolfgang. Genau das ist auch meine bisherige Einschätzuig des Sachverhaltes.Zu gegebener Zei werde ich die BG direkt ansprechen. Ich glaube meinen bisherigen juristischen Beistand brauche ich derzeit noch nicht, zumal meine Verbindung zur BG durchaus freundlich und kooperativ war, nach allerdings stolprigen Anfängen in den ersten Jahren.
    Dank an alle für die Anteilnahme - auch wennn leider keine Erfahrungen vorlagen.

    Grüße

    arolo

    Danke Wolfgang! Ich dachte mir schon, dass es auf meine spezielle Frage keine oder kaum Antwort gibt, aber es freut mich, dass wenigstens Du Dir die Mühe gemacht hast, eine sachliche Meinung abzugeben.

    Sicherlich haben die aktuellen Fälle Priorität, denn ich weiss aus meiner eigenen Verangenheit wie sehr mir die vielen Zusprüche damals geholfen haben.Aber nach der meist bewältigten Krankheit bestehen dann oftmals massive uind existenzielle Folgeprobleme, die auch nach Lösung verlangen, oder zumindest eine sachorientierte Einschätzung geben.

    Und Feuerpferd: ist es zuviel verlangt nach über einem Monat eine Reaktion zu reklamieren?

    Grüße

    arolo

    Schade, keine Reaktion. Früher gab es wenigstens mal die eine oder andere Meinung, wenn schon keine konkrete Antwort möglich war! Jetzt auch 'Fachkräftemangel oder Coronaschäden hier bei uns?

    Die Zeiten ändern sich!


    arolo

    Hallo allerseits!

    Nach längerer Zeit melde ich mich wieder mit einer speziellen Frage, den Zusammenhang verschiener Versicherungsfälle betreffend,die von der BG offenbar als Junktim betrachtet werden. Es handelt sich um folgendes:


    seit 2014 beziehe ich von der gleichen BG zwei verschiedene Renten in unterschiedlicher Höhe: die eine Rente für eine Hautkrebserkrankung, die andere für eine Blasenkrebserkrankung. Die BG teilte mir nun mit, ich sei zum Bezug der einen Rente nur solange berechtigt,wie mein Anspruch zum Bezuzg der anderen Rente bestünde. D.h.: die Rente für meine Blasenkrebserkrankung bekomme ich nur solange, wie ich auch die Rente für meine Hautkrebserkrankung beziehe,obwohl zwischen beiden Erkrankungen überhaupt kein Zusammenhang besteht und von der BG organisatorisch auch völlig voneinander getrennt behandelt wird.

    Hat jemand damit Erfahrung? Auf alle Fälle werde ich mit der BG sprechen, wäre aber vorher an den Erfahrungen anderer interessiert.


    Beste Grüße


    arolo

    Nach längerem Schweigen wollte ich mich mal wieder melden. Schweigen, weil es nichts zu berichten gab, jedenfalls was meine Blasen- und Hautkrebserkrankung angeht.

    Wenn die BG in einem zuverlässig ist, dann in der Terminnachverfolgung der Rentenbescheide bzw.Gutachteruntersuchung zur Feststellung der MdE in der Absicht, die zugeteilte Rente auf ein neues, niedrigeres Niveau einzustellen.So gingen mir jetzt die Vorschläge zur Benennung der Gutachter zu und ich bereite mich auf Terminvorschläge vor.

    Mal schauen wie's ausgeht! Ich berichte!


    Bis dahin herzliche Grüße


    Arolo :sleeping:X(

    Allen Mitleidenden, die schon rezidivfreie Geburtstage feiern konnten, HERZLICHEN GLÜCKWUNSCH !


    Als 2-jähriger "Jubilar" bin ich zwar ein noch grünschnabeliger Pt1/G3-Mitläufer, aber hoffnungsfroh, wenigstens ein rundes Jubiläum zu erreichen.

    Dann wäre ich zwar so um die 90, aber Ziele sollte man sich ja immer stecken!:P:D;(


    Grüße

    arolo

    Glückwunsch - das freut mich für Deinen Vater!


    Die anderen Beeinträchtigungen, bis auf den aber tolerablen Harnandrang, wären ja wohl auch ohne die Blasenerkrankung aufgetreten.

    Insofern könnt Ihr vorerst mal entspannt sein und hoffnungsfroh, auch die neu hinzugekommenen Corona-Probleme meistern zu können.


    Weiterhin alles Gute!:)


    arolo

    Nach erfolgter Akteneinsicht und eingelegtem Widerspruch durch meinen Anwalt hat sich jetzt alles geklärt:

    der Gutachter hat nach nochmaliger Revision einen Irrtum in seinem ersten Gutachten revidiert, wodurch sich die BG-Entscheidung als richtig und nachvollziehbar darstellt.

    Demnach erfolgt Zahlung einer Rente i.H. von 70 % MdE, ab 2020 bis 2023 dann 40 % MdE, und danach bis auf weiteres 10 % MdE.

    Alles gut soweit also - wobei nach wie vor das wichtigste eine Fortsetzung der seit 2 Jahren andauernden Rezidivfreiheit bleibt. Sonst hilft ja bekanntlich der schönste Geldbatzen nichts!!!


    Alles Gute - in diesen besonderen Zeiten! :D:)


    arolo

    Die mittlerweile zur Routine gewordenen Kontrollen laufen inzwischen -Gottseidank!!- ab, wie die fälligen KFZ-Inspektionen:


    Vorfahren - auf die Hebebühne - Inspizieren ------- Urteil!


    Nur mit dem Unterschied, dass das Urteil beim Auto meist das Finanzielle betrifft, was zwar durchaus nicht zu unterschätzen, aber kein Vergleich zum bänglich erwarteten Urologenurteil nach erfolgter Höhlenrundfahrt ist.


    Anfang Mai durfte ich nach stattgefundener Blasenbesichtigung ein weiteres Mal von meinem Höhlenspezialisten

    ein ersehntes "Alles sauber!" vernehmen, womit ich nun in mein zweites rezidivfreies Jahr eintreten darf.

    Die urologisch verordneten "Bewährungsfristen" mit ärztlicher Meldepflicht wurden auf 6 statt 3 Monate verlängert, was ich als weiteres gutes Zeichen werte.


    Ich wünsche allen Mitleidenden und -fühlenden einen hoffentlich ebenso hoffnungsvollen Verlauf und widme mich nunmehr der Bewältigung der weltweiten Corona-Krise!

    Woran man sieht, dass mein Optimismus im Augenblick grenzenlos ist!:thumbup:8)


    Liebe Grüße

    arolo

    Danke Blasius - aber den Bescheid habe ich rechtskräftig schon seit Januar, erste Rentenzahlung erfolgte bereits im März.

    So gut - so schön, nur habe ich nach der durch meinen Anwalt erwirkten Akteneinsicht festgestellt, dass die BG anders entschieden hat, als der von ihr selbst bestelte Gutachter empfohlen hat, und zwar zu meinem Nachteil!

    Frage ist jetzt, ob Widerspruch eingelegt werden soll.

    Hallo !


    In diesen schweren Zeiten der coronaren Partisanen- bzw, Parasitenkämpfe möchte ich dennoch eine Frage stellen, die evtl. der eine oder andere in dieser oder ähnlicher Form schon einmal erlebt hat:


    kann die BG entgegen dem gutachterlichen Befund eine MdE festlegen, die weder im Zeitablauf noch in der Höhe der gutachterlichen Empfehlung entspricht, und dies zu meinem finanziellen Nachteil?


    Dies habe ich durch Akteneinsicht nach anwaltlicher Einflussnahme festsgestellt und bevor nun Widersruch eingelegt wird würden mich evtl. vorliegende Erfahrungen anderer Leidensgenossen interessieren.


    Kommt gut durch diese schweren Zeiten!


    Grüße

    arolo

    Hallo allerseits!


    Seit der unmittelbar nach der Erkrankung 2016 eingereichten Antragstellung sind inzwischen dreieinhalb Jahre vergangen.


    Mitte ds.Mts spuckte die langsam mahlende BG-Mühle doch tatsächlich ein Resultat aus:


    die Anerkennung als Berufskrankheit nach Nr.1301 der Liste, mit der Folge: Rente auf unbestimmte Zeit mit einer Misch-MdE aus 70 bzw.40 %.


    Da hat sich der Amtsschimmel-Ritt letztendlich wohl doch noch gelohnt und mein verlorengegangenes Vertrauen in die Arbeitswut der Bürosessel-Bewohner des BG hat sich wieder etwas stabilisiert! Anwaltlicher Druck hat aber doch auch wohl ein übriges bewirkt und als Beschleuniger Tempo gemacht.


    Dies als Hoffnung für alle, die sich derzeit noch mit den Behörden und ähnlichen Instititionen plagen müssen. Ich wünsche allen ein gleichfalls positives Ergebnis!!!:):tanzen:


    arolo

    Hallo Carmen,

    schön, dass Du Dich wieder gemeldet hast.

    Nächtlicher Schlafentzug kommt bei den meisten vor; es ist eine Frage der Konstitution,wie man damit zurechtkommt. Bei mir hat sich ein nächtlicher Rhythmus von 1,5-2 Std.seit etwa 2 Jahren ergeben.Stört, aber Schlaf kann man ja auch nachholen,

    Ich denke, die Entscheidung engmaschige Kontrollspiegelungen durchzuführen ist momentan sicher die richtige, auch aus den bekannten Altersgründen. Bei mir hat sie sich jedenfalls bisher als gut gangbarer Weg erwiesen; aber mir ist klar, dass sich das jederzeit auch ändern kann.


    Feiert die Familienfeste ausgiebig und im Bewusstsein der Endlichkeit. Und mein Motto indiesen Fällen lautet:" Man sollte dem Leben immer einen Cognac voraus sein !!!!"


    Alles Gute

    arolo

    Noch ein Aspekt nur zur Ergänzung:


    es handelt sich doch offenbar um einen nicht-muskelinvasiven (T1) Tumor, dessen Streubreite/-tiefe wohl limitiert sein sollte, so daß Kontrolle doch eigentlich zunächst einmal der wichtigste und logischste Schritt nach meinem Dafürhalten wäre.

    Klar - G3 highrisk! Ein nicht zu unterschätzendes Risiko! Aber auch das kann mit mehreren TURB's und Instillationen zunächst einmal im wahrsten Sinne des Wortes 'bereinigt' werden, wie mein Beispiel zeigt.


    Und Ole - was heißt genau"und frisst und frisst---" wie kann man so etwas vorausschauend seriös prognostizieren?


    Und wieso ist eine BCG von vornherein aussichtslos?


    Aber wie Du schon richtig bemerktest: die Entscheidung nimmt uns niemand ab!


    Alles Beste

    arolo

    Hallo - und ich hoffe, niemand verübelt mir, daß ich eine andere Meinung äußere!


    Mein T1/G3 high-risk-Rezidiv wurde bisher 4mal operativ entfernt; nur einmal erfolgte eine unmittelbare postoperative Mitomycin-Instillation, sowie folgend engmaschige Kontrolle/Spiegelung alle drei Monate (s.hierzu mein Beitrag, wenn's interessiert).

    Sicherlich trug zu dieser Entscheidung vor allem mein relativ hohes Alter bei, denn BCG ist nicht mal eben so nebenbei zu absolvieren!

    In meinem Fall (Ausnahme?) begehe ich somit in Kürze meinen zweiten Geburtstag und bin der festen Überzeugung, daß ich auf diese Weise noch die 100 Jahre erreichen werde!!!


    Mein Fall zeigt somit, daß Abwarten durchaus eine Alternative sein kann und nicht unbedingt Russisches Roulette sein muß!!!

    Wünsche Dir mit gedrdückten Daumen eine gute Hand bei Deiner Entscheidung .


    arolo

    Danke Stez für den konstruktiven Hinweis.


    Ich nehme ja auch an, dass es so laufen wird.


    Allerdings hat der bisherige zögerliche Verlauf meine latent vorhandene ironische Einstellung zu Amtshandlungen im allgemeinen und zur BG im besonderen zum Blühen gebracht; und so vertrauen wir erneut den berühmten Mühlen, die zwar langsam, aber angeblich unfehlbar und ewig zuverlässig sind.:/


    arolo

    Hallo und erfreuliche Feiertage verbracht zu haben!!!


    Das neue Jahr fing heute für mich Gottseidank positiv an, denn bei erneuter Routine-Spiegelung gab mein Höhlenspezialist für Urologiemonster bekannt, dass keine Anzeichen rezidiver Blasenbesiedler erkennbar seien!


    Juja, soag I - ich gehe entspannt in den hoffentlich irgendwann stattfindenden Fühling und nehme die Nachricht zum Anlass, allen Mitleidenden Zuversicht und Durchhaltewillen zu wünschen, denn wie mein Beispiel zeigt gibts auch noch Erfreuliches zu berichten!


    Liebe Grüße


    arolo

    Noch im Dezember 2019 hat mein Anwalt Klage beim Sozialgericht wegen Untätigkeit erhoben.

    Nun heißt es abwarten, wobei mir insgeheim natürlich der perverse Gedanke im Kopf herumspukt: hat die BG jetzt nicht einen idealen Vorwand gefunden, die Angelegenheit durch Weitergabe von der dösigen Arbeitsebene an die juristich mumifizierte Rechtsabteilung weiter zu verschludern? :cursing:

    Ich hoffe, ich erlebe noch in diesem meinem Leben ein komatöses Zucken dieser Amtsschimmel!:sleeping:


    arolo