Beiträge von Stez

    Gerade wenn der Urin noch blutig ist. Da können sich Koagel vor die Öffnung legen. Oder eben ein Schleimpropf.


    Wenn die Schläuche verkuppelt sind und der Hahn geöffnet wird entsteht eigentlich ein Unterdruck und der Urin wird erst einmal aus dem Beutel gesogen.


    Wenn jetzt in Kürze die Stomaberaterin auftaucht sollte das auf jeden Fall angesprochen werden. Genauso die Positionierung des Nachtbeutels

    das sieht bei mir ähnlich aus.

    Ich habe aktuell eine Krankenhauseinweisung zur Abklärung, ob da ein Netz eingesetzt werden muss oder nicht.


    Kleiner wird die Beule aber nicht

    bei der Ernennung zum Beamten wurde bestimmt auf die Besonderheiten hingewiesen.


    Es handelt sich nicht um ein Arbeitsverhältnis sondern um ein Dienstverhältnis mit besonderen Rechten und Pflichten für den Dienstherren und den Beamten.


    Jetzt werden eventuell die besonderen Pflichten eingefordert. Wo ist denn das Problem?

    Im Leben gibt es Vor- und Nachteile. Yin und Yang.


    Nur Vorteile gibt es nicht. Im übrigen gibt es keinen Grund für Wut. Einen Anspruch auf Recht im Unrecht gibt es nicht. Nur weil einer bei Rot über eine Ampel gefahren ist und nicht erwischt wurde dürfen nicht alle bei Rot fahren

    Als ich vom Kathetertest gehört habe dachte ich als erstes an einen Pouch.

    Ansonsten macht es keinen Sinn, wenn man bei einer Neoblase von vornherein von erheblichem Resturin ausgeht.


    Dazu würde ja auch die Beschreibung "schlank und sportlich" passen. Wenn jetzt aber nach und nach die Einschränkungen der vorherigen Erkrankungen (und das war nicht gerade Schnupfen) bekannt werden frage ich mich wirklich, warum kein Urostoma gemacht wird.


    Kürzere OP Zeit, kürzere Rekonvaleszenz, einfache Handhabung, auch im Alter durch Dritte zu versorgen....

    Gegenargumente: keine :)

    Leider nein....

    Die Regelung aus Österreich gibt es hier nicht. Da gilt das Sachleistungsprinzip. Die Leistungen werden über die eGK abgerechnet.

    Wenn man keine Kostenerstattung gewählt hat wird nichts erstattet.

    Die Kostenerstattung kann man auch nicht einmal für eine Behandlung wählen. Die lohnt sich nur, wenn man eine private Zusatzversicherung über die Mehrkosten hat.


    Wenn der Termin zu lange dauert kann man die Terminservicestellen der jeweiligen Kassenärztlichen Vereinigung in Anspruch nehmen. Die Telefonnummer gibt es jeweils auf der Webseite. Die einzelnen Länder sind hierzu erreichen

    Das ist mir auch diverse Male widerfahren.

    Angenehm ist etwas anderes. Das kann ich bestätigen.


    Einmal hatte ich eine Infusion mit Novalgin. Das hat es erträglich gemacht. Da muss Dein Vater auf Schmerzmittel bestehen.

    Gerade nach Operationen kann das natürlich vorkommen. Bei mir wurde auch immer die erste Nacht durchgespült. Danach wurde reduziert.

    Die meiste Zeit habe ich das sowieso selber geregelt. Erfahrungen hatte ich nach 16 Operationen genug.

    Moin zusammen,


    die quartalsmässige Wasserstandsmeldung möchte ich nicht versäumen :)

    Blasenspiegelung (Rest der Harnröhr) ohne Befund

    Niere ok

    Blut ohne Befund

    PSA wieder unter <0,1!!

    Vor 3 Monaten war das wohl mal ein Ausreisser. Keine Ahnung wieso, aber <0.1 zählt

    6 Monate sind um, CT und MRT ist wieder fällig. Im Juli war ich beim Check-up 35, da wurde bereits die Leber und die Galle geschallt. Es ergaben sich keine Gallenpolypen sondern nur Gries, also kann die Untersuchung gerne kommen.


    Trotzdem gab es eine Krankenhauseinweisung. Das UKE soll sich mal meine Hernie anschauen. Besser wird die wohl nicht, eventuell soll ein Netz eingesetzt werden.

    Hat jemand damit Erfahrungen? Wie lange ist man ausser Gefecht? Wie lange dauer die OP und der Krankenhausaufenthalt?

    Da muss ich mich leider wiederholen.


    Bei einer akuten Erkrankung oder nach Entlassund aus einer stationären Behandlung kann die Kasse Haushaltshilfe für 28 Tage leisten. Die Fristen sind schon lange überschritten.


    Die Erkrankung ist nicht mehr akut sondern chronisch. Deshalb scheidet da eine Haushaltshilfe leider aus. Das hat auch nichts mit "unterstützen will/kann" zu tun. Geregelt ist das im § 38 SGB V. Das ist eine verbindliche Regelung für alle Kassen. Also auch kein Spielraum für eine Kulanzentscheidung.

    Das ist wohl immer individuell. Mir wurde die Grenze von 10 kg genannt. Die allerdings direkt nach der OP. Die Schonung die andere befolgt haben hatte ich nie.


    Zu der Haushaltshilfe: Die Pflegeversicherung scheidet aus, die tritt nur bei einem Pflegegrad ein.

    Die gesetzliche Krankenversicherung ist da eingeschränkt. Grundsätzlich nur, wenn ein Kind unter 14 Jahren im Haushalt lebt.

    Bei einer akuten Erkrankung oder nach Entlassund aus einer stationären Behandlung kann die Kasse Haushaltshilfe für 28 Tage leisten. Die Fristen sind schon lange überschritten.


    Die Finanzierung einer Haushaltshilfe fällt da leider in den privaten Bereich.

    Hallo,


    Zu 1: Grundsätzlich hat der Schwerbehindertenausweis die meiste Wirkung bei Beschäftigten (Sicherheit am Arbeitsplatz, Hilfen vom Integrationsamt und der Steuerfreibetrag). In der heutigen Zeit werden ja immer mehr Rentner auch vom Finanzamt erfasst und müssen eventuell Steuern zahlen. Da hilft der Schwerbehindertenausweis weiter.

    Ansonsten gibt es nur ab und zu bei kulturellen Veranstaltungen einen ermässigten Eintritt. Aber auch bei Reisen in andere Länder hilft der Ausweis. Zum Beispiel gibt es in Sölden Ermässigung auf den Skipass (und nicht zu knapp) oder in Dänemark ist in vielen Fällen der Eintritt frei oder ermässigt.


    Zu 2: Beim Pflegegrad hat der Ausweis keine Bedeutung. Die Einstufung in die verschiedenen Pflegegrade ergibt sich aus dem individuellen Pflegebedarf. Da wird der Hilfebedarf bei der Grundpflege beurteilt. Grundpflege ist die Pflege in den Bereichen Körperpflege, Ernährung und Mobilität.

    Bei der Begutachtung wird auch Bezug auf einen Schwerbehindertenausweis genommen. Der hat allerdings nur Bedeutung, wenn ein Merkzeichen wie H (Hilflos) vorliegt. Damit wird schon deutlich das ein Hilfebedarf in der Grundpflege vorliegt.