Hallo Bernd ,
ich hatte meine OP Urostoma Ende August 22. Nach der Entlassung aus dem Krankenhaus habe ich noch 2 Wochen zu Hause verbracht und bin dann in die AHB (3Wochen) nach Bad Wildungen. Übrigens, die 2 Wochen zwischen Entlassung KH und der AHB haben mir sehr gutgetan. Nach der AHB habe ich vierteljährlich meine Kontrolle beim Urologen (Urin, Ultraschall, Blut, Blutgaswerte). Diese Kontrollen vierteljährlich, laufen insgesamt über 2 Jahre, danach halbjährlich. Ich habe ca. 4 - 5 Monate nach der OP wieder mit leichtem Sport angefangen, nach ca. 6 Monaten wieder Touren mit meinem Rad unternommen und dies alles ohne Probleme. Einen längeren Urlaub zu planen (wenn zwischen den Terminen), warum nicht!
Ich weiß, wenn man vor der OP steht gehen einem tausend Dinge durch den Kopf, bei mir war es nicht anders. Gehen wir mal von einem positiven Verlauf aus, und an etwas anderes denken wir nicht....., wirst du ein normales Leben mit dem Urostoma führen.
Ich habe mich sofort für ein Urostoma entschieden (Neoblase wurde angeboten) und habe diese Entscheidung nie bereut. Wobei ich festhalten möchte, ich spreche nicht gegen eine Neoblase, beides hat seine Vor/Nachteile.
Wie immer du dich entscheidest, ich drücke dir die Daumen.
Liebe Grüße
Ralf
Anhang hilft vielleicht weiter;
Onkologische Rehabilitation – wie stelle ich einen Reha-Antrag?
Wenn Sie eine onkologische Rehabilitation, d.h. Reha-Maßnahmen im Zuge einer Krebserkrankung, in Anspruch nehmen möchten, müssen Sie diese offiziell beantragen. Die Kosten für den Aufenthalt in einer onkologischen Reha-Klinik, der in der Regel 3 Wochen dauert, sowie für die dortigen Therapie-Angebote werden für Sie übernommen. Verschiedene Träger (z.B. Rentenversicherung, Krankenkassen) sind für die Erbringung stationärer Leistungen zur Rehabilitation von Menschen mit Krebs zuständig und erstatten krebskranken Menschen die Kosten einer onkologischen Reha.
Der Kostenträger entscheidet im Antragsverfahren u.a. über Dauer, Umfang und Beginn der Rehabilitationsleistungen. Zusätzlich wird z.B. bei Antrag über die Rentenversicherung eine passende Rehabilitationseinrichtung ausgewählt, wobei versucht wird, Ihre möglichen Wünsche für eine bestimmte onkologische Rehaklinik zu berücksichtigen. Bei Antrag auf eine Begleitperson muss begründet sein, dass diese medizinisch notwendig ist.
Wer hat Anspruch auf eine onkologische Reha?
Die meisten Krebs-Patienten haben Anspruch auf eine onkologische Reha. Die sogenannte Anschlussrehabilitation (früher Anschlussheilbehandlung) muss – wie der Name schon sagt – mehr oder weniger im direkten Anschluss an die akut-medizinische Tumorbehandlung (= Primärbehandlung), d.h. innerhalb von zwei Wochen nach dem Klinikaufenthalt, erfolgen.
Zwei-Jahres-Frist für Reha nach Krebs nutzen
Innerhalb der ersten zwei Jahre (2-Jahres-Frist) können Menschen mit Krebs nach 12 und nach 24 Monaten eine erneute onkologische Rehabilitation erhalten, wenn die medizinischen Voraussetzungen weiterhin bestehen. Als ausschlaggebende Frist für diese zwei Wiederholungsmaßnahmen (= stationäre Nachsorge) gilt immer das Ende der Primärbehandlung. In der Regel empfiehlt sich eine erneute Reha-Beantragung drei Monate vor Ablauf der Frist, also 9 Monate nach der Primärbehandlung bzw. 21 Monate danach.
Ist eine weitere Krebsoperation oder Strahlentherapie erforderlich, weil sich Metastasen gebildet haben, beginnt bei medizinischer Notwendigkeit eine neue 2-Jahres-Frist.