Hallo Marina,
die Belieferung mit Hilfsmitteln is im Moment eine absolute Katastrophe. Ich habe da ähnliche Probleme, das ist aber ausschließlich auf unfähige Lieferanten zurückzuführen.
Prinzipiell gilt folgendes und das solltets du berücksichtigen.
Kein Sanitätshaus und keine Krankenkasse kann Dir vorrschreiben wieviel Hilfsmittel Du benötigst. Dies wird in Absprache mit Deinem behandelnden Urologen festgelegt und danach muß sich jeder richten.
Laut § 33 SGB V, haben Patienten Anspruch auf die Ausstattung von Hilfsmitteln.
Richtig ist, das sich der MDK (Medizinische Dienst der Krankenversicherung) bei den Hilfsmittelmengen die erstattet werden sollen, an Durchschnittswerten orientiert. Mitunter kann der tatsächliche Bedarf des Patienten aber höher sein. Der behandelnde Arzt sollte dann auf dem Rezept den Mehrbedarf ausweisen und begründen.
In Deinem Fall ist es sowieso ratsam ein Dauerrezept über ein Jahr auszustellen. Dort soll der Monatsverbrauch eingetragen werden und der Krankenversicherung zur Genehmigung vorgelegt werden. Wenn dann dieses Rezept von der Krankenversicherung genehmigt wurde ist das Gesetz und keiner kann dagegen rummotzen. Sollte der MDK wieder Erwarten eine ärztliche Begründung für einen Mehrverbrauch nicht akzeptieren, bleibt leider nur der Weg der Klage.
Als Beispiel was auf der Dauerverordnung stehen sollte:
Speedi Cath Compact Plus, 9 cm, CH 14, 10 VE a 30 Stk.
Monatsbedarf
Diagnose: Neoblase nach Blasenkarzinom/ISK erforderlich
Falls es Dein Uro nicht weiß, Hilfsmittel belasten das ärztliche Budget nicht.
Balu