Beiträge von Blasius

    Moin Morff,


    da Berufsgenossenschaften nur dafür da sind, Schaden (Geldleistungen) vom Unternehmer abzuwenden, dürfte nach deiner langjährigen BU- und EU-Rente kaum mit Erfolg auf eine Nachzahlung, auch bei einer Klage, zu rechnen sein.


    Bist du im SOvD oder VdK? Dort oder bei einem Fachanwalt für Sozialrecht bekommst du sicher Auskunft.


    LG - Blasius

    Moin sylt313


    genau so wenig oder viel wie homöopathische Mittel wirken (komisch - bei meinen Hunden, Katzen, Schafen, Ziegen, Rindern, Pferden, Hühnern, Enten, Gänsen haben sie gewirkt), weil wissenschaftlich kaum nachweisbar, verhält es sich mit den Kraftlininien im Körper, den Energieflüssen und dem Einfluß der Chakren. Eben mit den uns heute zur Verfügung stehenden Mitteln nicht wirklich nachweisbar.

    So ist z.B. auch die Kirlian-Fotografie als Nachweis einer Aura nicht anerkannt.

    Problem: alles, was sich nicht durch exakt formulierte Versuchsreihen und deren unzweifelhaftem Nachweis belegen läßt, ist erst einmal Humbug (Scharlatanerie).

    Die beweisbare Wirkung (Verbesserung oder Stillung des Leidens) ist dann dem Zufall zugeschrieben.


    Also ruhig auch mal quer denken und dem Rat der gKK folgen, die bereits Akkupunktur als probates Heilmittel in ihren Leistungskatalog aufgenommen haben.


    LG

    Blasius

    Lebe seit ca. 30 Jahren mit einer Zyste an der linken Niere. Solange die nicht wächst, ist alles o.k. (sagt der Uro). Er macht jedes Jahr bei der Zystoskopie eine US-Aufnahme und vergleicht die Größe.

    Aber was bei mir harmlos ist, kann bei anderen gefährlich sein. Da hilft ein vertrauensvolles Arztgespräch.

    Moin Frosch ,

    herzlich willkommen! Der Anlass, sich hier anzumelden, ist zwar bescheiden schön, aber wir hier hoffen, dir bei deinen Fragen weiterhelfen zu können.


    Deinen Befund gibst du mit CIS/TIS an. Nun würde noch das Staging des Tumors und das Grading interessieren.

    Wenn das CIS schon von Anfang an bestand, dürftest du gelinde gesagt untertherapiert worden sein. Da hätte man sofort mit einer Mito-Erstinstallation gleich nach der TUR-B antworten müssen und anschließend mit BCG. CIS/TIS-Tumore sind die kleinen Teufel des Blasen-Karcinoms. Sie wachsen leise still und heimlich (auch nach unten in den Muskel), werden oft übersehen und lassen sich bisher nur zuverlässig mit HEXVIXX unter Blaulicht sehen.
    Nun bist du in der langjährigen Mitomycin-Therapie (mind. 22 Monate) und ich wünsche dir eine erfolgreiche Behandlung.

    LG - Blasius

    Moin Istiso,


    statistisch werden die Patienten immer jünger. Woran das liegt, ist noch nicht erforscht. Wäre ja mal was für eine Doktorarbeit :)

    Wie bei allen Krebsarten ist bis heute nicht eindeutig geklärt, warum und wieso sie entstehen. Denke da an die Raucher bei mir im Altenheim, die blitzgesund 96 Jahre alt sind und täglich 5-8 Zigarillos wegschmauchen. Oder die Damen, die täglich ihr Likörchen schlürfen.

    Über das Wie und das Warum sich den Kopf zu zerbrechen ist müßig! Wichtig ist, das ihr gemeinsam nach vorne schaut und die Behandlung engagiert angeht.

    Alles Gut für das kommende Jahr :thumbup:

    LG - Blasius

    Moin,

    wie Balu schon schrieb, ist die Entstehung des Blasenkrebs von vielen Faktoren abhängig. Da ist zum einen die Aufnahme von Giftstoffen in unterschiedlichen Konzentrationen und die individuelle Fertigkeit des Körpers, mit deren Ausleitung umzugehen. Einer der dabei wichtigen Parameter ist die Verweildauer in der Harnblase als Sammelbecken = viel Trinken = kurze Einwirkzeit, da öfter Pippi. Aber auch die Konzentration und die Art der Gifte spielen eine wesentliche Rolle. Beim Zigarettenrauch sind das neben dem Suchtstoff Nikotin rund 4800 chemische Substanzen, von denen mehr als 70 Krebs erregend sind oder im Verdacht stehen, es zu sein. Darunter: Teerstoffe, Chrom, Benzol, Arsen, Blei und das radioaktive Pollonium. Beispiele für toxische (hochgiftige) Substanzen sind: Kohlenmonoxid, Blausäure, Stickoxide und das Seveso-Gift Dioxin.

    Viele dieser Einzelkomponenten wirken erst nach langer Zeit oder wenn bestimmte Schwellenwerte überschritten werden.

    Hinzu kommen körperliche Unzulänglichkeiten wie Stress, zu wenig Schlaf, Ernährungsfehler (hochbearbeitete "Lebensmittel"), ungesunde Wohnverhältnisse, genetische Veranlagung.

    Bei mir z.B. hat es vom ersten Auftreten (1. Blut im Urin) bis zur endgültigen Diagnose auch 1 Jahr gedauert, was für ein langsames Wachstum spricht. Außerdem war es das 7. rauchfreie Jahr und 15 Jahre nach der beruflichen Kontamination. Das es bei mir bisher nicht zu Rezidiven gekommen ist, führe ich auf die gnadenlose Behandlung und die konsequente Umstellung der Ernährungs- und Lebensweise zurück.

    Nebenbei bemerkt: Darmkrebs wächst noch viel langsamer und wird daher auch oft erst bemerkt, wenn es schon fast zu spät ist. Dabei ist er einer der Krebsarten, die besonders gut behandelbar ist. (Darmspiegelung ist reine Vorsorge!)

    LG

    Blasius

    Moin Schneeflöckchen, weiß Röckchen, wann kommst du geschneit...

    Toll, das du voll der guten Vorsätze bist. Auch ich habe mal gequarzt (Rothändle) und habe u.a. deswegen keine Anerkennung des Blasenkrebses als Berufskrankheit bekommen. Da die Harnblase das ganze Zeug, was der Körper als Gift ausscheidet, sammelt und nur in relativ weiten Zeiträumen nach außen abgibt, ist sie bei hoher Giftkonzentration sehr stark belastet.Gerade als Raucher müsst ihr viel trinken, so 2 - 3 Liter am Tag. Und was das Essen angeht: denk mal über mediterrane Küche nach.

    So, nun noch der Tipp für deinen Mann: von der Blase gibt es keine Magenschmerzen! Wenn ja, dann ist das psychisch. Vielleicht braucht er nicht dich (aus Liebe zu dir will er dich nicht belasten), sondern den Krankenhaus-Psychologen.

    Das Krankenhaus ist gesetzlich verpflichtet, euch den OP- und den pathologischen Bericht auszuhändigen. Man muss nur darauf bestehen. (Ja, ich weiss, nicht jeder ist so drauf).

    LG - Blasius

    Moin Schneeflocke,

    die 6 Wochen zur Nachresektion sind ok. Da man warscheinlich etwas großflächiger geschnitten hat, braucht es seine Zeit zur Heilung. Und sobald in der Nähe der Ostien (Nierenharnleiter) geschnitten wird, legt man einen Stent ein, um eine Zunarbung des Harnleiters zu verhindern. Der muß aber auch nach 6 Wochen wieder raus.Sollte der Tumor, falls es sich um einen solchen handelt, großflächig gestreut haben (bei mir z.B. war fast die ganze Blasenhinterwand mit stecknadelkopfgroßen Minis befrachtet), ist eine Nachresektion unbedingt wichtig.

    Aber nun wartet erst mal den histologischen Befund ab und übt euch in Geduld.

    Mein Vorschlag für die Zukunft: überdenkt eure Essgewohnheiten (mehr Öko-Futter), eure Lebensweise (stressfrei), eurer Wohnumfeld (strahlungsarm). Und versuch mal, mit deinem Mann über das alles vernünftig ohne Vorwürfe und emotionsarm zu reden.

    LG - Blasius

    Moin,

    ich arbeite noch stundenweise im Altenheim als Hausmeister. Den Damen zaubert es immer ein Lächeln ins Gesicht, wenn man sie anspricht und etwas nettes sagt: "Frau B., heute ist ihre Frisur aber schick! Waren sie beim Friseur?" Einfach etwas Zuwendung.

    Genauso kann es hier funktionieren. Wir brauchen euch User, eure Empathie, euren Zuspruch für die Verzweifelten, eure Geschichten über Hoffnung und Heilung!

    Es ist nicht das absolute Fachwissen, was hier oft angefragt wird, sondern der Zuspruch, die Anteilnahme am für den neu Betroffenen schrecklichen Urteil - Du hast Krebs!

    Wie sehr Überleben möglich ist, können wir paar Moderatoren kaum vermitteln. Das muß die glücklich überlebende Menge der User machen.


    Und darum: Bitte Schreibt weiter, beteiligt euch, bringt euch ein.


    DANKE!


    LG - Blasius

    Moin Doreen,

    du musst auf die


    Anlage zu § 2 der Versorgungsmedizin-Verordnung:

    Teil B: GdS-Tabelle

    12.2 Schäden der Harnwege

    12.2.3 Nach Entfernung eines malignen Blasentumors ist eine Heilungsbewährung abzuwarten.

    Satz 2:

    GdS während einer Heilungsbewährung von fünf Jahren

    nach Entfernung im Stadium Tis oder T1 (Grading ab G2)


    beziehen.

    Da steht unzweideutig im Gesetzestext: Grading ab G2


    Vor jedem Sozialgericht bekommst du Recht!


    Laß dich nicht abwimmeln, die meisten Sachbearbeiter auf diesen Stellen haben von der umfassenden Sozialgesetzgebung nur marginal Ahnung.


    Viel Erfolg und beste Gesundheit!

    LG - Blasius

    Moin Doreen,

    falls du noch was ändern lassen kannst (Widerspruchsfrist noch nicht abgelaufen), solltest du dich beim Amt melden und die Heilungsbewährung = 5 Jahre einfordern.
    Denn nicht nur die Eindringtiefe des Tumors (Ta - T1), sondern in erster Linie die Gefährlichkeit des CA (G2 - G3) ist für die Bewertung ausschlaggebend.
    Und ab einem G2 (highgrade) ist die Heilungsbewährung von 5 Jahren zu gewähren.

    Anrufen, nett mit dem "Amtsschimmel" plaudern (deren Wissen oft nicht den Erfordernissen ihres Jobs entspricht) und eventuell mit einer längeren Heilungsbewährung belohnt werden.


    Viel Erfolg und bleib gesund

    Blasius

    Moin Montetey.52, bester Ralf,

    bei einem pTa/G1 gibt es normaler Weise nur 2 Jahre Heilungsbewährung. Der Fehler steckt im Detail deiner Befundung: der Pathologe hätte sich auf das G3 beschränken sollen. Das Amt geht nun von der weitaus geringgefährlicheren Variante G1 aus und kommt dir mit 3 Jahren Heilungsbewährung schon entgegen.

    Mein Vorschlag: ruf da mal an und löchere den/die SachbearbeiterIn. Nachfragen kostet nichts und manchmal merkt das unbekannte Wesen in der Amtsstube, dass es sich bei den Antragstellern um kranke Menschen handelt (und nicht um eine dicke Akte).

    Da du ja im VdK Mitglied bist, befrag die doch auch mal nach ihrer Einschätzung.


    Weiterhin beste Genesung und bleib hoffnungsfroh!

    Blasius

    Moin Reinhard,


    nur mal so zur Erinnerung: das Moster wirst du nie mehr los! Du bleibst dein restliches Leben ein "Verdachtsfall", der lebenslang überwacht werden muss.

    Also nach Beendigung der Mitomycin-Therapie weiterhin 1/4 jährliche Spiegelung für die nächsten 2 Jahre, dann 1/2 jährlich 3 Jahre lang, danach bis zur Kiste 1x jährlich Zystoskopie, möglichst mit PSA-Test und Urin-Zythologie.


    Bleib gesund und denk dran - Leben ändern, stressfrei werden, gesund ernähren.


    Grüße - Blasius

    Moin Rene72,


    da dein Fall bereits bei Gericht gelandet ist, wird es für dich höchste Zeit, dich nach den von dir verwendeten Farben zu erkundigen.

    Denn es ist von höchster Wichtigkeit, dass sie Aromatische Amine oder wasserloösliche Azofarbstoffe enthielten.

    Du must unbedingt versuchen, an die jeweiligen Sicherheitsdatenblätter zu gelangen. Nur der gesicherte Nachweis über die Zusammensetzung der von dir verwendeten Farben garantiert Erfolg.

    Im BK-Report 1/2019 Nr. 11.4 bis 11.4.9 (S. 95 - 103) wird auf die zeitliche Abfolge der den Farben zugesetzten Azofarbstoffe und auf die unterschiedliche Benennung der verwendeten Farben hingewiesen. Dies macht den Nachweis der Belastung sehr schwierig.

    Für dich und deinen Anwalt, den du hoffentlich hast und der vor allem Erfahrung in der Durchsetzung von Ansprüchen gegenüber der BG hat, vielleicht hilfreich ist folgendes Urteil:

    Blasenkrebs als Berufskrankheit auch bei nur geringer beruflicher Belastung mit aromatischen Aminen


    Auch bei nur geringer beruflicher Belastung mit aromatischen Aminen kann eine berufsbedingte Krebserkrankung vorliegen. Dies hat das Sozialgericht Karlsruhe entschieden.


    Der Wortlaut der BK Nr. 1301 der Anlage zur BKV (Schleimhautveränderungen, Krebs- oder andere Neubildungen der Harnwege durch aromatische Amine) setzt keine berufliche Mindestbelastungsdosis voraus. In der medizinischen Wissenschaft besteht derzeit auch kein Konsens über Grenzwerte für eine Exposition gegenüber aromatischen Aminen, bei deren Einhaltung Erkrankungen nicht zu befürchten sind bzw. bei deren Unterschreitung die Kausalität im Einzelfall auszuschließen ist.


    Deshalb ist, da ein exakter Beweis für eine berufsbedingte Krebserkrankung meist nicht zu erbringen ist, eine Indizienkette aufzubauen. In deren Rahmen kann mithin bei einer beruflichen Einwirkung sog. K1-Stoffe auch im Niedrig-Dosis-Bereich die Wahrscheinlichkeit einer berufsbedingten Erkrankung bestehen (Anschluss an Hess. LSG vom 03.11.2004 - L 3 U 1613/97 -).


    Mit dieser Begründung hat das Sozialgericht Karlsruhe eine Berufsgenossenschaft verurteilt, dem Kläger unter Feststellung eines operierten Urothelkarzinoms der Harnblase und einer Nierenfunktionsstörung als Begleitschaden Verletztenrente aus der Gesetzlichen Unfallversicherung zu zahlen.



    * Referenz:

    o Sozialgericht Karlsruhe, Urteil vom 20.02.2008

    [Aktenzeichen: S 1 U 812/07]


    Außerdem hier noch ein Aufsatz:


    Universität Rostock - Medizinische Fakultät

    Institut für Arbeitsmedizin_

    _

    Merkblatt zur BK Nr. 1301:

    Schleimhautveränderungen, Krebs oder andere Neubildungen der Harnwege durch aromatische Amine


    Home BK-Liste

    Schleimhautveränderungen, Krebs oder andere Neubildungen der Harnwege durch aromatische Amine

    Merkblatt zu BK Nr. 1 der Anl. 1 zur 7. BKVO

    (Bek. des BMA v. 12.6.1963, BArbB1 Fachteil Arbeitsschutz 1964,129f)



    I. Vorkommen und Gefahrenquellen

    Wichtige hierhergehörende chemische Verbindungen, die insbesondere Krebs oder andere Neubildungen der Harnwege hervorrufen können, sind:

    Beta-Naphthylamin (C10H7 • C6H4 • NH2),


    Benzidin (H2N • C6H4 • C6H4 • NH2),


    4-Aminodiphenyl (Xenylamin).

    An den abführenden Harnwegen bewirken Toluidine (o-Toluidin, p-Toluidin), Chlortoluidin u. a. vorwiegend nur Schleimhautveränderungen im Sinne einer Reizung oder Entzündung. Dichlorbenzidin und Dianisidin können als Homologe und Substitutionsprodukte des Benzidins gleichfalls Ursache der genannten Erkrankungen sein.


    Diese Stoffe kommen als Zwischenprodukte in der chemischen Industrie, vor allem in Betrieben der Farbstoffsynthese vor; auch in bestimmten Laboratorien u. a. können sie eine Gefahrenquelle sein. Arbeiten mit dem fertigen Farbstoff und den gebrauchsfertigen Farben sind ungefährlich, falls nicht infolge Zersetzung oder Zerstörung aromatische Amine, die die betreffenden Krankheiten verursachen können, frei werden.


    Dem reinen Anilin und reinen Alpha-Naphtylamin wird eine cancerogene Wirkung abgesprochen; im Einzelfall können diese - wie auch sonstige Substanzen - mit krebserzeugenden aromatischen Aminen verunreinigt sein.

    II. Aufnahme und Wirkungsweise

    Durch berufliche Beschäftigung können die genannten Stoffe vorwiegend durch Hautresorption, aber auch in Dampf oder Staub über die Atemwege aufgenommen werden. In den Harnwegen, insbesondere in der Harnblase, seltener in Harnleiter und Nierenbecken, wo sie - teilweise nach chemischem Umbau - längere Zeit verweilen, kann es zu den genannten Erkrankungen kommen.

    III. Krankheitsbild und Diagnose

    Entzündliche Veränderungen der Harnwege mit Harndrang, krampfartigen Beschwerden in der Gegend der Harnblase, häufigem Wasserlassen und occulter oder sichtbarer Hämaturie treten auf. Lokalisiert oder multipel können sich Papillome bilden. Häufige und hartnäckige Recidive sowie die Entstehung einer Pyelonephritis sind möglich.


    Immer wiederkehrende Blutungen und zunehmende Blasenstörungen weisen auf eine Neubildung in der Blasenschleimhaut hin, die sowohl gutartig, papillomatös als auch bösartig, knotig oder infiltrierend sein kann. Die Umwandlung gutartiger Geschwülste in bösartige kommt vor.


    Krebs der Harnwege kann sich auch ohne stärkere vorausgehende Symptome entwickeln.


    Die Veränderungen finden sich bevorzugt im Blasengrund und in der Umgebung der Einmündung der Harnleiter in die Harnblase, seltener in der Blasenkuppe. Auch im Harnleiter und Nierenbecken können sie auftreten, hier insbesondere in Verbindung mit lang anhaltenden Stauungen im Harnabfluß.


    Zur Sicherung der Diagnose sind bei verdächtig klinischen Anzeichen Harnsedimentuntersuchungen, Blasenspiegelungen und ggf. Entnahme von Geschwulstpartikeln für die histologische Untersuchung erforderlich.

    IV. Hinweise für die ärztliche Beurteilung

    Schleimhautveränderungen, Krebs oder andere Neubildungen, bedingt durch aromatische Amine, sind weder klinisch, histologisch noch nach ihrem Verlauf von solchen Erkrankungen anderer Ursachen abzugrenzen; daher ist für die ärztliche Beurteilung eine eingehende Arbeitsanamnese von besonderer Wichtigkeit.


    Krebs oder andere Neubildungen der Harnwege können im allgemeinen nach mehrjähriger, gelegentlich auch mehrmonatiger Exposition mit aromatischen Aminen entstehen; noch Jahrzehnte nach Aufgabe des gesundheitsgefährdenden Arbeitsplatzes können sie in Erscheinung treten.


    Sofern durch Einwirkung aromatischer Amine andere Krankheiten entstanden sind, ist zu prüfen, ob diese unter Nr. 5, Nr. 41 oder Nr. 46 der Anlage zur 7. Berufskrankheiten-Verordnung fallen.*)


    *) Diese Verweise beziehen sich auf die BK-Liste der VII. BkVO

    Frühere BK Nr. 5: jetzt BK Nr.1304 Erkrankungen durch Nitro- oder Aminoverbindungen des Benzols oder seiner Homologe oder ihrer Abkömmlinge

    Frühere BK Nr. 41: jetzt BK Nr.4302 Durch chemisch-irritativ oder toxisch wirkende Stoffe verursachte obstruktive Atemwegserkrankungen, die zur Unterlassung aller Tätigkeiten gezwungen haben, die für die Entstehung, die Verschlimmerung oder das Wiederaufleben der Krankheit ursächlich waren oder sein können

    Frühere BK Nr. 46: jetzt BK Nr.5101 Schwere oder wiederholt rückfällige Hauterkrankungen, die zur Unterlassung aller Tätigkeiten gezwungen haben, die für die Entstehung, die Verschlimmerung oder das Wiederaufleben der Krankheit ursächlich waren oder sein können


    Wir haben das Merkblatt für Sie abgeschrieben und versucht, den Originalwortlaut ganz genau zu übertragen.

    Dennoch können uns Fehler unterlaufen sein, wofür wir Sie um Verzeihung bitten.

    Verbindlich ist nur der im Bundesarbeitsblatt veröffentlichte Wortlaut.


    Universität Rostock - Medizinische Fakultät

    Institut für Arbeitsmedizin_

    _

    Merkblatt zur BK Nr. 1301:

    Schleimhautveränderungen, Krebs oder andere Neubildungen der Harnwege durch aromatische Amine


    Home BK-Liste

    Schleimhautveränderungen, Krebs oder andere Neubildungen der Harnwege durch aromatische Amine

    Merkblatt zu BK Nr. 1 der Anl. 1 zur 7. BKVO

    (Bek. des BMA v. 12.6.1963, BArbB1 Fachteil Arbeitsschutz 1964,129f)



    I. Vorkommen und Gefahrenquellen

    Wichtige hierhergehörende chemische Verbindungen, die insbesondere Krebs oder andere Neubildungen der Harnwege hervorrufen können, sind:

    Beta-Naphthylamin (C10H7 • C6H4 • NH2),


    Benzidin (H2N • C6H4 • C6H4 • NH2),


    4-Aminodiphenyl (Xenylamin).

    An den abführenden Harnwegen bewirken Toluidine (o-Toluidin, p-Toluidin), Chlortoluidin u. a. vorwiegend nur Schleimhautveränderungen im Sinne einer Reizung oder Entzündung. Dichlorbenzidin und Dianisidin können als Homologe und Substitutionsprodukte des Benzidins gleichfalls Ursache der genannten Erkrankungen sein.


    Diese Stoffe kommen als Zwischenprodukte in der chemischen Industrie, vor allem in Betrieben der Farbstoffsynthese vor; auch in bestimmten Laboratorien u. a. können sie eine Gefahrenquelle sein. Arbeiten mit dem fertigen Farbstoff und den gebrauchsfertigen Farben sind ungefährlich, falls nicht infolge Zersetzung oder Zerstörung aromatische Amine, die die betreffenden Krankheiten verursachen können, frei werden.


    Dem reinen Anilin und reinen Alpha-Naphtylamin wird eine cancerogene Wirkung abgesprochen; im Einzelfall können diese - wie auch sonstige Substanzen - mit krebserzeugenden aromatischen Aminen verunreinigt sein.

    II. Aufnahme und Wirkungsweise

    Durch berufliche Beschäftigung können die genannten Stoffe vorwiegend durch Hautresorption, aber auch in Dampf oder Staub über die Atemwege aufgenommen werden. In den Harnwegen, insbesondere in der Harnblase, seltener in Harnleiter und Nierenbecken, wo sie - teilweise nach chemischem Umbau - längere Zeit verweilen, kann es zu den genannten Erkrankungen kommen.

    III. Krankheitsbild und Diagnose

    Entzündliche Veränderungen der Harnwege mit Harndrang, krampfartigen Beschwerden in der Gegend der Harnblase, häufigem Wasserlassen und occulter oder sichtbarer Hämaturie treten auf. Lokalisiert oder multipel können sich Papillome bilden. Häufige und hartnäckige Recidive sowie die Entstehung einer Pyelonephritis sind möglich.


    Immer wiederkehrende Blutungen und zunehmende Blasenstörungen weisen auf eine Neubildung in der Blasenschleimhaut hin, die sowohl gutartig, papillomatös als auch bösartig, knotig oder infiltrierend sein kann. Die Umwandlung gutartiger Geschwülste in bösartige kommt vor.


    Krebs der Harnwege kann sich auch ohne stärkere vorausgehende Symptome entwickeln.


    Die Veränderungen finden sich bevorzugt im Blasengrund und in der Umgebung der Einmündung der Harnleiter in die Harnblase, seltener in der Blasenkuppe. Auch im Harnleiter und Nierenbecken können sie auftreten, hier insbesondere in Verbindung mit lang anhaltenden Stauungen im Harnabfluß.


    Zur Sicherung der Diagnose sind bei verdächtig klinischen Anzeichen Harnsedimentuntersuchungen, Blasenspiegelungen und ggf. Entnahme von Geschwulstpartikeln für die histologische Untersuchung erforderlich.

    IV. Hinweise für die ärztliche Beurteilung

    Schleimhautveränderungen, Krebs oder andere Neubildungen, bedingt durch aromatische Amine, sind weder klinisch, histologisch noch nach ihrem Verlauf von solchen Erkrankungen anderer Ursachen abzugrenzen; daher ist für die ärztliche Beurteilung eine eingehende Arbeitsanamnese von besonderer Wichtigkeit.


    Krebs oder andere Neubildungen der Harnwege können im allgemeinen nach mehrjähriger, gelegentlich auch mehrmonatiger Exposition mit aromatischen Aminen entstehen; noch Jahrzehnte nach Aufgabe des gesundheitsgefährdenden Arbeitsplatzes können sie in Erscheinung treten.


    Sofern durch Einwirkung aromatischer Amine andere Krankheiten entstanden sind, ist zu prüfen, ob diese unter Nr. 5, Nr. 41 oder Nr. 46 der Anlage zur 7. Berufskrankheiten-Verordnung fallen.*)


    *) Diese Verweise beziehen sich auf die BK-Liste der VII. BkVO

    Frühere BK Nr. 5: jetzt BK Nr.1304 Erkrankungen durch Nitro- oder Aminoverbindungen des Benzols oder seiner Homologe oder ihrer Abkömmlinge

    Frühere BK Nr. 41: jetzt BK Nr.4302 Durch chemisch-irritativ oder toxisch wirkende Stoffe verursachte obstruktive Atemwegserkrankungen, die zur Unterlassung aller Tätigkeiten gezwungen haben, die für die Entstehung, die Verschlimmerung oder das Wiederaufleben der Krankheit ursächlich waren oder sein können

    Frühere BK Nr. 46: jetzt BK Nr.5101 Schwere oder wiederholt rückfällige Hauterkrankungen, die zur Unterlassung aller Tätigkeiten gezwungen haben, die für die Entstehung, die Verschlimmerung oder das Wiederaufleben der Krankheit ursächlich waren oder sein können


    Wir haben das Merkblatt für Sie abgeschrieben und versucht, den Originalwortlaut ganz genau zu übertragen.

    Dennoch können uns Fehler unterlaufen sein, wofür wir Sie um Verzeihung bitten.

    Verbindlich ist nur der im Bundesarbeitsblatt veröffentlichte Wortlaut.


    Falls du noch mehr Literatur benötigst, melde dich bitte. ansonsten wünsche ich dir viel Erfolg und einen langen Atem. Mein Fall dauerte von von der Meldung an die BG im Jahr 2006 bis zur Ablehnung der Revision durch das Bundessozialgericht im Jahr 2014, also 8 Jahre.


    Beste Grüße

    Blasius

    Moin Caro,


    die Woche hat sechs Werktage. Wenn du an einem Samstag arbeiten sollst, muss dir dafür ein anderer Wochentag freigegeben werden. Dein Arbeitsvertrag läuft über 40 Wochenstunden. Theoretisch kann dein Arbeitgeber diese 40 Stunden Leistung innerhalb einer Woche einfordern. Gibt es denn in deinem Arbeitsvertrag eine Klausel (Paragraph) bezüglich bezahlter oder unbezahlter Mehrarbeit? Oft wird sowas sozusagen im Kleingedruckten versteckt.

    Du solltest deinen Arbeitgeber unter Bezugnahme auf deine Schwerbehinderung von der Unzumutbarkeit der Mehrarbeit hinweisen.

    Hole dir Rat und Hilfe bei der Personalvertretung, der Gewerkschaft oder aber, weil kompetenter, beim SOvD oder VDK.


    Viel Erfolg, bleib gesund und sei gegrüßt

    Blasius

    Moin jokei,


    in deinem Widerspruch musst du expliziet auf die Diazotypie hinweisen :


    Die Diazotypie ist ein Positiv-Verfahren, bei dem dunkle Linien der Vorlage auf einem hellen Träger ebenfalls dunkel werden. Es bildet sich ein Polymer mit Azofarbstoff. Es wird ohne Emulsion gearbeitet; die Färbung entsteht in einem trockenen Prozess unter Ammoniakdämpfen unmittelbar auf dem Träger.


    Azofarbstoffe sind in der BK-Liste für die Bk1301 aufgeführt.
    Dein Widerspruch muss sich auf die Anerkennung einer Berufskrankheit nach BK1301, hilfsweise nach 1304 richten. Verweise auf die bei der Herstellung der Lichtpausen entstehenden Azofarbstoffe und die dabei freiwerdenden Dämpfe.

    Versuche beim

    Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA)

    Referat Gefahrstoffinformationen

    Alte Heerstr. 111, D-53754 Sankt Augustin, Germany


    Informationen über die verwendeten Chemikalien und deren Wechselwirkung (Kodak E3, E4, E6, Agfa Cu410, Ra4) zu erhalten oder du kannst selbst noch die einzelnen Agenzien definieren.

    Such dir einen guten Fachanwalt (Spez. Berufskrankheit), z.B. klick hier


    Viel Glück und die nötige Ausdauer (ca. 5-12 Jahre bis Anerkennung)

    Blasius