Moin Tränchen,
Blasenkrebs zählt nach einem Jahr Behandlung als chronische Krankheit, allerdings nur, solange es den GdB mit 60 oder mehr gibt.
Danach (Rückstufung) ist die Beweislast schwierig, weil man als geheilt gilt (wir hier wissen es besser!).
Auszug aus dem Merkblatt der TK:
Wenn mindestens ein - gesetzlich versicherter - Angehöriger des Familienhaushalts schwerwiegend chronisch krank ist, reduziert sich die Belastungsgrenze für alle Angehörigen des Familienhaushalts auf ein Prozent der jährlichen (Familien- ) Bruttoeinnahmen im Kalenderjahr. Das gilt dann ab dem 1. Januar des Kalenderjahres, in dem die Behandlung der chronischen Erkrankung ein Jahr andauert.
Eine Krankheit ist schwerwiegend chronisch, wenn sie ein Arzt ein volles Zeitjahr lang mindestens einmal pro Quartal behandelt hat. Zusätzlich muss eines der folgenden Kriterien erfüllt sein:
• Es liegt eine Pflegebedürftigkeit der Pflegestufe 11 oder 111 vor.
• Es liegt eine Minderung der Erwerbsfähigkeit oder ein Grad der Behinderung von mindestens 60 Prozent vor, die zumindest auch durch diese Erkrankung begründet sein müssen.
• Es ist eine kontinuierliche medizinische Versorgung (ärztliche oder psychotherapeutische Behandlung, Arzneimitteltherapie, Behandlungspflege, Versorgung mit Heil- und Hilfsmitteln) erforderlich, ohne die nach ärztlicher Einschätzung eine
4. lebensbedrohliche Verschlimmerung der Erkrankung oder
5. eine Verminderung der Lebenserwartung oder
6. eine dauerhafte Beeinträchtigung der Lebensqualität
aufgrund dieser Erkrankung zu erwarten ist.
Aus Punkt 6. ergibt sich, dass inkontinente Neoblasen, aber ebenso Pouchies, den 1-%-Status erhalten müssen.
Der behandelnde Arzt, auch Hausarzt, muss das auf einem speziellen Formular bestätigen.