Beiträge von Blasius

    Moin Fska,


    leider muß ich dich korrigieren: Süßstoffe (synthetische) sowie andere Zucker sind die bevorzugte Nahrungsquelle von Krebszellen.


    Zwar ist die nicht-krebserzeugende Wirkung der Süßstoffe wissenschaftlich nicht endgültig bewiesen, aber das Zeug macht dick und ist auch sonst nicht gerade gesund (z.B. Aspartam ).


    Natürliche Süßen, wie etwa Agavensirup, Honig, Ahornsirup oder Stevia brauchen durch ihre höhere Süßkraft (gegenüber Industriezucker) weniger eingesetzt zu werden und sind nachweislich ohne Nebenwirkungen.

    Moin Tränchen,


    Blasenkrebs zählt nach einem Jahr Behandlung als chronische Krankheit, allerdings nur, solange es den GdB mit 60 oder mehr gibt.
    Danach (Rückstufung) ist die Beweislast schwierig, weil man als geheilt gilt (wir hier wissen es besser!).


    Auszug aus dem Merkblatt der TK:


    Wenn mindestens ein - gesetzlich versicherter - Angehöriger des Familienhaushalts schwerwiegend chronisch krank ist, reduziert sich die Belastungsgrenze für alle Angehörigen des Familienhaushalts auf ein Prozent der jährlichen (Familien- ) Bruttoeinnahmen im Kalenderjahr. Das gilt dann ab dem 1. Januar des Kalenderjahres, in dem die Behandlung der chronischen Erkrankung ein Jahr andauert.


    Eine Krankheit ist schwerwiegend chronisch, wenn sie ein Arzt ein volles Zeitjahr lang mindestens einmal pro Quartal behandelt hat. Zusätzlich muss eines der folgenden Kriterien erfüllt sein:


    • Es liegt eine Pflegebedürftigkeit der Pflegestufe 11 oder 111 vor.


    • Es liegt eine Minderung der Erwerbsfähigkeit oder ein Grad der Behinderung von mindestens 60 Prozent vor, die zumindest auch durch diese Erkrankung begründet sein müssen.
    • Es ist eine kontinuierliche medizinische Versorgung (ärztliche oder psychotherapeutische Behandlung, Arzneimitteltherapie, Behandlungspflege, Versorgung mit Heil- und Hilfsmitteln) erforderlich, ohne die nach ärztlicher Einschätzung eine
    4. lebensbedrohliche Verschlimmerung der Erkrankung oder
    5. eine Verminderung der Lebenserwartung oder
    6. eine dauerhafte Beeinträchtigung der Lebensqualität
    aufgrund dieser Erkrankung zu erwarten ist.


    Aus Punkt 6. ergibt sich, dass inkontinente Neoblasen, aber ebenso Pouchies, den 1-%-Status erhalten müssen.
    Der behandelnde Arzt, auch Hausarzt, muss das auf einem speziellen Formular bestätigen.

    Moin Nemo,


    hast du mal einen TBC-Test machen lassen?
    Wenn BCG über eine noch nicht vollständig verheilte Blasenschleimhaut die Urothelschranke durchbricht, kann es zu einer Infektion kommen. Diese ist dann, da der Infektionsweg nicht über die Lunge ging, durchaus in der Lage an anderen Stellen Infekte zu erzeugen.


    Obwohl Fatigue in der GdB-Liste nicht aufgeführt ist, wird oft auf einen GdB von 30 - 60 anerkannt.
    Jedoch ist der Nachweis stets durch einen Facharzt zu attestieren.


    Hast du mal bei einem Heilpraktiker über Ausleitung und Schüssler-Salze gesprochen? Oft hilft die Naturmedizin bei solchen unspezifischen Symtomen besser als man denkt.

    Moin Anne,


    eine TUR-B ist nichts anderes als eine Blasenspiegelung, nur mit der Möglichkeit, bei Verdacht sofort resizieren zu können.
    Das "Guck-mal-in-die-Blase-Instrument" ist nur dicker im Durchmesser (darum die Narkose!).


    Die Klinik rechnet diese Blasenspiegelung als TUR-B ab und wird zum Beweis ganz sicher irgendwo schneiden. Dann sah die Stelle eben verdächtig aus. Eine anschließende Mito-Frühinst. ist empfehlenswert, kostet aber hier in D ca. 280.- € und geht von der Fallpauschale ab. Deshalb wird das ja auch nicht in allen Kliniken gemacht (Kostenoptimierung).

    Moin Anne,


    hier in D wird nur eine Blasenspiegelung gemacht. Denn sollte sich etwas zeigen, besteht immer noch die Möglichkeit der Krhs.-Einweisung. Eine weitere TUR-B (in GB) halte ich für Beutelschneiderei.


    Die Urinzytologie ist eine wertvolle Ergänzung zur Zystoskopie, da sie einen Krebsbefall der oberen Harnwege (Nierenbecken, Harnleiter) relativ sicher anzeigt.
    Ein CIS allerdings muss auf diesem Wege sich nicht unbedingt abzeichnen. Die sicherste Methode ist da die Spiegelung mit PDD (unter Hexvix oder ALA 5).


    Jede Verletzung des Urothels führt zu Vernarbungen und beeinflusst die Kontraktionsfähigkeit des Blasenmuskels. So kommt es nach etlichen TUR-B´s zur Schrumpfblase.


    Wenn es trotz BCG-Inst. zu Rezidiven kommt, sollte die Blase rausgenommen werden.


    Zur BCG-Instillation gibt es vom Hersteller eine gute Anleitung .


    Ungeschützter (also ohne "Mäntelchen") GV sollte während der Instillation und danach für mindestens 3 Monate nicht erfolgen.

    Um die hohen Kosten für eine PDD mit Hexvix (85 ml Hexvix - Kontrastmittel für PDD = 631,28 €) erklären und auch verrechnen zu können, führen die Kliniken das nur bei einer TUR-B durch. Und damit diese Zystoskopie (Blasenspiegelung) auch als TUR-B bei einer Rechnungsprüfung durchgeht, muss geschnitten werden (und wenn´s nur etwas Urothel war).


    Anders wäre es, würde 5-ALA (5-Aminolävulinsäure) eingesetzt, hier kostet eine Gabe nur 93,80 €.


    Wenn der einweisende Urologe (falls er von der Blaulicht-Diagnostik überzeugt ist) auf der Krhs.-Einweisung den Verdacht des CIS äußert, gibt es unter Garantie keine Probleme mit der GKV.


    Ansonsten sind es in erster Linie die AOKen, die sich mit der Kostenübernahme schwer tun. Bei z.B. DAK und TK ist das kein Thema. Nur werde ich nicht 248 Krankenkassen abfragen, wie sie zu der Kostenübernahme stehen ("Wieso wollen Sie das wissen? Sind Sie von der Bildzeitung?")

    Moin Danielo,


    ohne dir Angst machen zu wollen, aber mit einem Blasen-Ca ist nicht zu spaßen (auch wenn es gut behandelbar ist).
    Die Nachresektion sollte unbedingt als PDD erfolgen (unter Blaulicht, Einspritzung von Hexvix mind. 1 Std. vor OP).
    Bei dem Grading deines Blasen-Ca sollte eine Mitomycin-Therapie durchgeführt werden.


    Zum einen sind 2/3 aller G2- Karzinome "high risk", zum anderen ist einezu kurze Mito-Inst. etwa so wie eine Absetzung von Antibiotika bereits nach 3 Tagen - also schlicht unwirksam.


    Nach der Initialgabe gleich nach der Resektion im Krhs. folgt nach 2-3 Wochen die 8 -mal-wöchentliche Gabe (also acht Wochen lang), danach 12 - 36 monatliche Gaben. Die ersten 5 Jahre 1/4 jährliche Spiegelung, dann 2 Jahre halbjährlich, endlich lebenslang jährlich mit Urin-Zytologie und PSA-Wert. Die ersten 7 Jahre sollte einmal jährlich die Spiegelung unter PDD mit Hexvix erfolgen.


    Schwerbehinderung beantragt? Es gibt für fünf Jahre GdB 50 (mit den beruflichen und steuerlichen Vorteilen).


    Ich wünsche dir Rezidivfreiheit.

    Moin Andreas,


    wegen des Rezidivs solltest du gegen den Schwerbehindertenbescheid Widerspruch einlegen (aber bitte erst den path. befund abwarten).


    Dir stehen bei erneutem Erscheinen des Blasen-Ca ein GdB 60 auf 5 Jahre zu.

    Moin ihr lieben Hilfsbereiten,


    "ungültiger Link", da euer Rechner nicht der von Eckhard ist.


    Aber die zu durchsuchenden Zeiten habt ihr doch. Papier und Bleistift helfen oft (auch am PC). Und die Vorgehensweise hat der Ecke-Erklärbär doch hervorragend erklärt.

    Die Frühinstallation von Mitomycin (<6 Std./p.o.) ist eine Kostenfrage (und die Kenntnis des Klinik-Urologen, aber wer will etwas gegen den Klinikleiter sagen?), da eine TUR-B über Fallpauschale abgerechnet wird.
    Je kürzer der Klinikaufenthalt des Patienten, je weniger Verabreichungen, desto größer der Profit.
    Da eine 40 mg-Mitomycin-Gabe etwa 450,- Euronen kostet, ist es denkbar, dass etliche Kliniken darauf verzichten.
    Sollte der Patient wegen der Nichtinstallation Rezidive bekommen, ist er immer zur nächsten TUR-B als Kostenerbringer willkommen.
    Und nachweisen lässt sich das sowieso nicht.
    Da sehr viele Kliniken in D standardmäßig noch ohne die Frühinstallation arbeiten, ist die Nichtausführung auch kein Qualitätsmangel (leider).


    Patientenaufklärung tut not, aber die meisten Betroffenen kommen leider erst nach der TUR-B hier zu uns ins Forum.

    Mit Blutverdünner (Macumar - Wirkstoff Phenprocoumon) wird die Blutgerinnung gehemmt.
    Ein fast vollständiger Abbau des Wirkstoffes erfolgt durch den Lebenszykluss der Thrombozyten (7-10 Tage).
    Daher ist entweder ein Wechsel des Gerinnungshemmers oder ein Absetzen erforderlich vor einer eventuellen OP.


    Viele Anästhesisten lehnen die Arbeit an unter Gerinnungshemmern stehenden Patienten wegen der kaum zu stoppenden Blutungen ab.