Beiträge von Blasius

    Moin Axel,


    mit der Angst vorm Krebs ist es wie mit der Angst vor dem Hund: beide merken es und werden dich bedrängen.


    Lass dich nicht von der Angst vor einer beherrschbaren Krankheit auffressen (Angst fressen Seele auf!).


    Der Tumor ist entfernt worden. Punkt. Die Instillation soll Rezidive verhindern. Ob das klappt, wird die nächste Nachschau zeigen.
    Bis dahin: carpe diem!


    Zur Klassifizierung: der Urologe (Chirurg) merkt, wie tief er schneiden muss, um den Tumor zu entfernen. Daraus ergibt sich die Eindringtiefe. Der Pathologe erkennt die Gefährlichkeit des Tumor und vergibt das Grading (G).
    G2-Tumore sind zu 2/3 high risk, nur ein Drittel ist low grade. Daher auch deine Weiterbehandlung mit BCG, das aggressiver ist als das Mitomycin (das auch schon ein Teufelszeug ist).


    Atme tief durch, genieße dein Glas Rotwein und freue dich über die Sonnenseiten des Lebens.

    Leider wird die alleinige Zystoskopie als PDD (mit Hexvix oder ALA) nicht als Standardmethode von allen GKV honoriert.


    So kommt es, dass die meisten Krankenhäuser die Spiegelung nur als TUR-B planen und abrechnen. So kann das teure Medikament Hexvix (eine Dosis zur Spiegelung = 85 mg = 631,28 €) leichter abgerechnet werden, ein Bett ist für 3 - 5 Tage belegt und die Assistenzärzte dürfen mal schnippeln. Zur Dokumentation der medizinischen Notwendigkeit wird auf jeden Fall mind. eine Gewebeprobe entnommen. Die Kassen müssen so auch ohne lange Erklärungen bezahlen.

    Gemeint ist wohl die 2. TUR-B zur Überprüfung des 1. Ergebnisses. Da es dann eine OP ist, muss das Marcumar abgesetzt werden, und zwar mind. 10 Tage vorher.
    Aber auch hier verhilft ein Gespräch mit dem Anästhesisten und dem operierenden Klinikarzt zu Klarheit.


    Auch bei einem pTaG1 sollte zwei Jahre lang im 1/4-jährlichen Abstand zystoskopiert werden. Danach zwei Jahre lang halbjährlich, lebenslang mindestens jährlich.
    Warum der Urologe aber auf ein Absetzen des Marcumar besteht, verstehe ich nicht. Eine Blasenspiegelung ist, fachmännisch mit einem flexiblen Zystoskop durchgeführt, garantiert unblutig.
    Zur Not sollten sich die beiden Fachmediziner untereinander absprechen.

    Moin Hundefreundin,


    GdB 60 ist ok. Da aber zwei verschiedene Krebsarten vorliegen, würde ich Widerspruch einlegen mit der Begründung der nicht ausreichend gewürdigten weiteren Erkrankungen. Die Vergabe des Grades der Schwerbehinderung bezieht sich anscheinend nur auf die Klassifizierung pT3b G2/3, wobei das G2 eigentlich Unsinn ist bei einem G3 (entweder ganz oder garnicht schwanger).

    Moin Axel,


    toll, dass dir der Chefarzt des Krhs. alles so genau erklärt hat. Was hättest du denn von uns hören wollen, die wir noch nicht einmal deine Blase von innen gesehen haben?


    Da haste uns aber gewaltig eine Nase gedreht.


    Wenn dein Urologe so gut ist, dass er mit Ultraschall Veränderungen des Blasenurothels sieht, verstehe ich nicht, warum er nicht urologischer Chef der Charitè ist. Lass ihn machen, das bringt ihm Geld in die Kasse.


    Gehe in 6 Wochen zur Nachresektion und mach, was dir der Krankenhausarzt gesagt hat.

    Moin Sluppi,


    für den Tag der Inst. solltest du dich krankschreiben lassen. Erst der Termin beim Uro, dann nach Hause, das Zeug 2 Std. drin lassen, danach reichlich trinken und ständig pieseln gehen. Außerdem wird sich bei deiner Konfirmanden-Blase eventuelles Ziehen und Zwicken nicht vermeiden lassen. Meistens ist der Harndurchgang durch die Harnröhre auch nicht ganz schmerzfrei.
    Cranberrys verhindern nur das Andocken von bestimmten Bakterien an die Blasenschleimhaut und Kürbiskerne stärken den Blasenmuskel.
    Ich wünsche dir wenig Beschwerden und ansonsten gute Tage

    Moin Axel,


    Schonung für die Blase, damit sie in den 6 Wochen gesunden kann. Das heißt aber auch immer reichlich trinken, so 3-4 Liter am Tag dürfen es sein. Je besser die Blase gespült wird und je weniger sie durch Harnverhalt belastet wird, ist ihr Heilungsverlauf.


    Bei deinem Befund > pT1 G3 < ist eine anschließende Instillationstherapie obligatorisch, warscheinlich BCG wegen der high-risk-Einstufung.

    Moin zusammen,


    leider ist es nicht so, wie euch einige Ärzte weismachen wollen, dass ihr nach einer erfolgreichen TUR-B geheilt seid.


    Dieser Krebs steckt in euch drin und kann jederzeit wieder zuschlagen. Es ist nur das eine Symtom beseitigt, nicht aber die Ursache.


    Von daher ist lebenslange Wachsamkeit erforderlich und Schluderei kann im günstigsten Fall nur die Blase kosten, aber auch das Leben.

    @ alle, die es angeht (Rainer, Hexe etc.)


    Sozialgerichtsgesetz

    In der Fassung des Gesetzes zur Änderung des Sozialgesetzbuches und anderer Gesetze vom 24. Juli 2003 (BGBl. I Bl. 1526)
    § 86a SGG


    [Widerspruch und Anfechtungsklage, aufschiebende Wirkung]






    (1) Widerspruch und Anfechtungsklage haben aufschiebende Wirkung. Das gilt auch bei rechtsgestaltenden und feststellenden Verwaltungsakten sowie bei Verwaltungsakten mit Drittwirkung.


    (2) die aufschiebende Wirkung entfällt


    1. bei der Entscheidung über Versicherungs-, Beitrags- und Umlagepflichten sowie der Anforderung von Beiträgen, Umlagen und sonstigen öffentlichen Abgaben einschließlich der darauf entfallenden Nebenkosten,


    2. in Angelegenheiten des sozialen Entschädigungsrechts und der Bundesanstalt für Arbeit bei Verwaltungsakten, die eine laufende Leistung entziehen oder herabsetzen,


    3. für die Anfechtungsklage in Angelegenheiten der Sozialversicherung bei Verwaltungsakten, die eine laufende Leistung herabsetzen oder entziehen,


    4. in anderen durch Bundesgesetz vorgeschriebenen Fällen,


    5. in Fällen, in denen die sofortige Vollziehung im öffentlichen Interesse oder im überwiegenden Interesse eines Beteiligten ist und die Stelle, die den Verwaltungsakt erlassen oder über den Widerspruch zu entscheiden hat, die sofortige Vollziehung mit schriftlicher Begründung des besonderen Interesses an der sofortigen Vollziehung anordnet.


    (3) In den Fällen des Absatzes 2 kann die Stelle, die den Verwaltungsakt erlassen oder die über den Widerspruch zu entscheiden hat, die sofortige Vollziehung ganz oder teilweise aussetzen. In den Fällen des Absatzes 2 Nr. 1 soll die Aussetzung der Vollziehung erfolgen, wenn ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angegriffenen Verwaltungsaktes bestehen oder wenn die Vollziehung für den Abgaben- oder Kostenpflichtigen eine unbillige, nicht durch überwiegende öffentliche Interessen gebotene Härte zur Folge hätte. In den Fällen des Absatzes 2 Nr. 2 ist in Angelegenheiten des sozialen Entschädigungsrechts die nächsthöhere Behörde zuständig, es sei denn, diese ist eine oberste Bundes- oder eine oberste Landesbehörde. Die Entscheidung kann mit Auflagen versehen oder befristet werden. Die Stelle kann die Entscheidung jederzeit ändern oder aufheben.


    (4) Die aufschiebende Wirkung entfällt, wenn eine Erlaubnis nach Artikel 1 § 1 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. Februar 1995 (BGBl. I S. 158), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 23. Juli 2001 (BGBl. I S. 1852) geändert worden ist, aufgehoben oder nicht verlängert wird. Absatz 3 gilt entsprechend.




    Nach § 86b kann das Gericht auf Antrag den bereits vollzogenen Verwaltungsakt (Rückstufung) bis zur Urteilsfindung aussetzen.

    Moin Georg,


    eine Neoblase ist keine chronische, lebensbedrohende Krankheit.


    Zwar ist die Anlage einer Neoblase (mit Anschluss an die Harnröhre) eine große Operation. Aber danach ist man "gesund". Auch die Amputation eines Beines ist keine Krankheit. Der Grad der Schwerbehinderung stellt keinen Maßstab für das Vorliegen einer chronischen Erkrankung dar.
    Chronische Erkrankung ist z.B. die COPD, kardiologische Erkrankungen, schwere Diabetes (Bauchspeicheldrüse ohne Funktion).


    Daher gibt es auch bei Vorliegen einer dauerhaften Inkontinenz dafür keine Gebührenbefreiung.


    Eine Möglichkeit bestünde noch, wenn du einen GdB > 50 hast. Dann wäre eine Anfrage bei der GKV zweckmäßig.

    Moin Rainer,


    es kommt immer mal wieder zu Mitomycin-Versagen.
    Nach Leitlinie wird dann auf BCG umgestellt.


    Die Instillationen sollen etwas heftiger sein als bei Mito, aber meistens ist der qualvolle Weg von Erfolg gekrönt (lies dazu mal die Geschichte von Thoja).


    Rezidive kommen selbst bei BcG vor. Dann ist das Monster in dir besonders boshaft.
    Hast du deine Lebensweise deiner Erkrankung angepasst? z.B. das Rauchen aufgegeben?


    Verbanne erst mal deine Ängste und Sorgen und gehe positiv und optimistisch an die veränderte Therapie heran. Du musst deine Einstellung zur Krankheit ändern: "Dich Miststück werde ich besiegen!"

    Moin Blasenbär,


    in deinem letzten Posting stellest du die Frage nach der Uninformiertheit der Urologen.


    Da kann ich dir nur zustimmen. Die Fortbildungsrate ist erschreckend niedrig. Hinzu kommt, das die Blasentumorbekämpfung und davon kommende Metas eigentlich in die Hand erfahrener Onkologen gehört. Nur wenige Urologen haben auch gleichzeitig eine onkologische Ausbildung. Die Komplexität eines aggressiven Blasenkrebses können eben nicht alle Urologen nachvollziehen.
    Ich kenne bisher nur eine Praxis in Wilhelmshaven, wo zwei Urologen und zwei Onkologen zusammen arbeiten.


    In den urologischen Fachzeitschriften nehmen die Fachthemen immer weniger Raum ein. Dafür wird mehr und mehr über Honorarerhöhungen und politische Entscheidungen (im med. Bereich) diskutiert.

    Moin Lotte,


    dein Blasen Ca hat schon deine Blasenschleimhaut (Urothel) angegriffen. Das Grading G2 ist in 2/3 der Fälle high risk.
    L0/V0 besagt, das nichts weiter außer dem Blasenkrebs festgestellt wurde.


    Du musst nun für mind. 2 Jahre lang eine Mitomycin-Installation (Chemo in die Blase) bekommen. Die ersten 8 x wöchentlich, danach monatlich. Alle 1/4 Jahre zur Blasenspiegelung, davon mind. 1 x jährlich als PDD mit Hexvix. Mind. 1 x jährlich eine Urinzytologie zur Absicherung der oberen Harnwege (Nierenbecken, Harnleiter).


    Es tut mir leid, aber dein Befund ist unbedingt weiter behandlungsbedürftig. Und leider musst du nun lebenslang wachsam sein. Das Monster Krebs in dir ist zwar im Moment rausgeschnitten, kann aber jederzeit, auch an anderer Stelle, wieder auftreten.


    Das ist jetzt aber kein Grund, zum Strick zu greifen und sich zu erschießen. Viele hier im Forum haben ähnliche oder noch wesentlich schlimmere Diagnosen bekommen. Und trotzdem haben sie den Mut nicht verloren und sind gefasst und stark mit ihrem Leiden umgegangen.


    Beantrage einen Schwerbehindertenausweis. Dir steht ein GdB 50 für fünf Jahre zu.


    Ich vergass - du hast nach der TUR-B eine Harnblasenentzündung. Daher warscheinlich der Harndrang. Bekommst du Medikamente für die Blase?


    Du möchtest dich schlau lesen? Schau hier

    Moin Lubber,


    nach meinem Kenntnisstand bist du als "Rentner", egal welcher Art, kein Anwärter für ÜBG.
    Und da du von den Zuzahlungen (Befreiungsbeleg der GKV) befreit bist, gilt das auch für eventuelle Zuzahlungen in der AHB.


    Angenehmen Aufenthalt in Müritz und weiterhin so guten Heilungsverlauf.

    Moin Kawatom,


    frage im Krankenhaus (behandelnder Urologe) mal nach, ob eine Harnröhrenschlitzung nötig war.


    Eventuell kommen die Schmerzen beim Wasserlassen (und das Blut) von einer Wunde in der Penisharnröhre.


    Nach einer TUR-B sind Miktionschwierigkeiten und eventuelles Nachbluten bis zu drei Wochen lang möglich.

    Moin Novalis (Goethe lässt 3x3 grüssen),


    sag deinem Uro, er möge dir eine Überweisung in eine Klinik zur Blasenspiegelung unter Hexvix geben.
    Du willst auf Nummer Sicher gehen und es genau abklären lassen.
    Da die Kliniken diese Untersuchung wegen der hohen Kosten für das Medikament zu 99 % der Fälle als TUR-B abrechnen, müssen sie auch schneiden. So wird das "Etwas" gleich in der Pathologie untersucht und du bekommst eine handfeste Diagnose.