Beiträge von Blasius

    Moin Ole,

    hast du schon deine Schwerbehinderung anerkannt bekommen?

    Hast du schon Kontakt zum Integrationsamt aufgenommen?

    Dieses Amt soll nämlich von Gesetzes wegen dir bei der Jobfindung als Schwerbehinderter behilflich sein.

    Und wenn du sonst noch Hilfe benötigst: der VDK oder der SoVD haben sehr gute Fachleute an der Hand, die sich im Schwerbehindertenrecht bestens auskennen.

    Aber jetzt erst mal ein angenehmes Weihnachtsfest!

    LG - Blasius

    Moin conga,

    in den meisten Kliniken wird bei einem papillärem Karzinom, also einem noch auf der Harnblasenschleimhaut aufsitzendem Tumor, bei der ersten TUR-B nur geschnitten und dann der Bericht der Pathologie abgewartet. Denn erst die genaue Klassifizierung des Tumors führt zu weiteren Therapien.

    In der nach etwa 4 - 6 Wochen später erfolgenden Nachresektion (2. TUR-B) wird dann, wenn es erforderlich ist, die Mitomycin-Frühinstallation gemacht und, sofern die Klinik über die Technik verfügt, auch unter Blaulicht operiert.


    Enspann dich und wartet erst mal ab, wie das Ergebniss der 1. TUR-B und des pathologischen Befundes ist.


    LG - albius

    Moin Anderl,


    eine BCG-Therapie in voller Länge dürfte deine Mutter höchstwarscheinlich nicht durchstehen. 1. zu lange und 2. in dem Alter sicher Quälerei.

    Wenn man nichts macht, kann es schmerzfrei sicher noch max. ein Jahr gutgehen, danach kommt eine sehr schmerzhafte Phase, die aber meist nicht mehr lange dauert.

    Die beste Variante wäre die Zystektomie mit Anlage eines Uro-Stomas. Das geht mit einer relativ kurzen OP einher und dann ist Ruhe mit Krebs (weil rausgeschnitten). Um die OP zu vermeiden, bliebe der Versuch mit Mitomycin, der aber bei einem CIS sicher wenig bringen dürfte.

    Ihr könnt es ja versuchen mit BCG, aber ich wage zu bezweifeln, dass deine Mutter die ersten 6 Installationen durchhält.


    LG

    Blasius

    Moin berti57 Berti,


    du must bei deinem Urologen und deinem Hausarzt vorstellig werden und mit ihnen zusammen eine Aufstellung deiner Beschwerden machen:


    Neoblase = Verlust der Libido! Ergo psychische Probleme, weil keine Erektion, kein Mann mehr!

    Inkontinenz = tagsüber Stressinkontinenz, nachts grundsätzlich (Vorlagen, Kondomurinal)

    vermindertes Fassungsvermögen der Neoblase gegenüber der gewachsenen Blase = ständiger Harndrang

    Psychische Probleme wegen der Zukunftsangst (Filiae-Carcinome), Blasenkrebs neigt zum streuen!

    Wegen der Unkonzentriertheit nur verminderte Berufschancen, es droht Hartz IV!


    Widerspruch allein ist erstmal eine Maßnahme zur Anfechtung eines Verwaltungsaktes, aber er muß auch begründet werden. Und alle angegebenen Ärzte werden um eine Stellungnahme ersucht. Wann die die dann abgeben, steht bei vielen Doktores in den Sternen (zuviel Arbeit für läppische 16,- Euro). Und sollten die Ärzte trotz Mahnung nicht reagieren, wird nach Aktenlage entschieden. Wenn dann von dir keine seitenlange Leidensbeschreibung drin ist, hast du Pech und es wird genau nach Liste beurteilt.


    Viel Erfolg und werde tätig

    LG - Blasius

    Moin Jan,


    G2 high risk:

    8 x Mitomycin wöchentlich (Initialtherapie), Kontrollzystoskopie, 36 x Mitomycin monatlich (Erhaltungstherapie)


    Im 1. und 2. Jahr 1/4 jährliche Zystoskopie, danach (ab dem 3. Jahr) für 5 Jahre 1/2 jährliche Zystoskopie, weiterhin lebenslang 1 x jährlich Zystoskopie


    Jede Zystoskopie mit Urinzytologie und PSA-Bestimmung. Die Urinzytologie erfasst auch die Harnleiter bis zu den Nieren (nicht einsehbar).


    Falls du eine Zystoskopie mit Hexvix möchtest, wird sie immer als TUR-B klinisch stattfinden (anders nicht als Kassenleistung abrechenbar).


    Mit dem CT sei sachte. Diese Art der Durchleutung ist ca. zehnmal so strahlenintensiv wie ein normales Röntgenbild (Röntgenpass!). Ein guter Urologe sieht mit Ultraschall und Zystoskop schon fast alles. Nur eben keine Merastasen irgendwo im Körper. Daher, wenn CT, dann Abdomen.


    LG - Blasius

    Moin Jan,


    leider haben deine dich behandelnden Urologen sträflichen Leichtsinn oder einfach Unkenntnis bewiesen, da sie auf die Frühinstallation von Mitomycin direkt nach der Nachresektion verzichtet haben. Nach den allgemeinen Erfahrungen und einer Behandlung nach Leitlinie wären dir die Rezidive höchstwarscheinlich erspart geblieben.

    Da du sowieso alle 1/4 Jahre zur Blasenspiegelung musst, hätte eine 8 x wöchentlich Mitomycin-Initialtherapie dir weder geschadet, noch dem Krebs weiter Gelegenheit zum Wachsen gegeben.

    Ja, ich weiß, Mito ist nicht billig, aber mit der Gesundheit vom Patienten zu pokern ist letztendlich teurer.

    Und mit Verlaub - ein G2 ist ein unberechenbares Miststück! Auch dieses, von Urologen oft noch verharmloste, Stadium des Carcinoms kann in ein in situ oder metastasieren (frag mal einen erfahrenen Onkologen!).


    LG - Blasius

    Moin Didi,


    ich, also ich persönlich, würde in Widerspruch gehen. Die Summe deiner Behinderungen rechtfertigen mind. einen GdB 50 und ein Merkzeichen G.


    Du hast nichts zu verlieren, sondern kannst nur gewinnen. Niedriger als in seinem Bescheid vom 04.04. darf das Amt nicht werden.


    Viel Erfolg und liebe Grüße

    Blasius

    Nein, Alex, ich hatte, so wie es bei mir steht, nur Mito für drei Jahre und ja, ich habe meine Ernährung, meine Lebensumstände und den Standort geändert.


    Ich bin rezidivfrei von Anfang an und in jährlicher Kontrolle.

    Moin Susanne,


    bitte unbedingt sofort bei der IKK nachhaken! Die dürfen sich keine Zeit lassen, auch nicht bei Corona und Homeoffice.


    Die Bewilligung hat eine Gültigkeit von 6 Monaten, aber die AHB sollte innerhalb von 4 Wochen nach Krankenhausentlassung stattfinden.


    Für eine AHB gelten die CoVid-19-bedingten Beschränkungen nicht!


    Ganz herzliche Grüße und viel Erfolg auf dem Wege der Besserung!


    Blasius

    Moin Alex77,

    Mitomycin greift als Medikament nur die entarteten Zellen (Krebszellen) an. Es hat aber auch erhebliche Nebenwirkungen, die zu anderen Erkrankungen führen können.


    Eine Bekämpfung von Krebs ist bei rein medikamentöser Behandlung oft nicht sehr erfolgreich. Denn die speziell blasenkrebsauslösenden Gifte sind ja latent im Körper vorhanden und werden nur langsam über die Blase als Sammelorgan für Ausscheidungen abgegeben.


    Ohne eine Änderung der Ernährungsgewohnheiten, der weiteren krebsauslösenden Faktoren hilft diese Medikament nur bedingt. Zumal bei einem so gravierendem Befund wie dem deiner Mutter. Normal wäre da eine BCG-Therapie erforderlich gewesen.

    Wurde denn nicht während der Mito-Behandlung 1/4 järlich die Blase gespiegelt?

    Die Vierteljahreskontrolle muss nun noch für 2 Jahre stattfinden, danach 3 Jahre lang halbjährlich, dann 1 x jährlich lebenslang.


    LG - blasius

    Moin Aretha,


    da von deiner damaligen überwundenen TBC in deinem Körperchen noch jede Menge Antikörper schwimmen, und das lebenslang, dürfte eine BCG-Behandlung zum einen zu sehr heftigen Gegenreaktionen führen und zum anderen kaum wirksam sein. Denn dein schlauer Alabsterkörper hat ja gelernt, wie er mit diesen bösen BCG- also Tuberkel-Bazillen umzugehen hat.

    Mein Urologe hat mir auf meine Nachfrage, ohne das ich einer solchen Behandlung bedurfte, diesen Sachverhalt erklärt.


    Grüße - und bleib gesund!

    Blasius

    Hier sei mir der Hinweis gestattet, dass die Personen, die im Kindesalter Calmet (BCG) geimpft wurden, auf eine neuerliche BCG-Impfung, auch mit abgewandelten Vakzinen, äußerst allergisch reagieren können.

    Das gleiche gilt selbstverständlich auch bei einer "normalen" BCG-Installation, da ja bereits Antikörper gegen Tuberkulose im Blut vorhanden sind.


    Also immer den jeweiligen Impf- und Immunstatus beachten!

    Moin EdleTraud,


    herzlich willkommen im besten Blasenkrebs-Forum!


    Ich hoffe, du haderst nicht mit der Entscheidung zum Stoma. Nur so war sicher dein Überleben möglich.

    Unser Moderator Wolfgang hat wie etliche weitere User hier eine ebensolche Harnableitung. Im Unterforum "Urostoma" findest du jede Menge Tips und Hilfen.

    Lies dich bitte ein und wenn du Fragen hast, nur immer heraus damit.


    Liebe Grüße

    Blasius

    Moin Detlef1,


    leider ist es so, dass Krebs, so er einmal ausgebrochen ist, latent im Körper schlummert und jederzeit wiederkommen kann.


    Mein Blasenkrebs wurde 2006 entdeckt. Die direkte Behandlung dauerte dann bis 2008. Nun bin ich bei einer jährlichen Zystoskopie mit Urinzytologie und werde zu meiner Sicherheit diese Untersuchung bis zu meinem seeligen Ende weitermachen.


    Mit deinem Auto gehst du ja auch regelmäßig in die Werkstatt, auch wenn es 14 Jahre alt ist, oder?


    LG - Blasius

    Moin Arolo,


    da heißt es warten. Warten auf den Bescheid der BG. Denn erst, wenn du einen Verwaltungsakt in Form eines Bescheides in Händen hälst, kannst du den Rechtsweg in Form eines Widerspruchs beschreiten.

    Was die BG in ihren Akten als reine Absichtserklärung verbirgt, hat eben noch keine Rechtskraft.

    Ganz abgesehen davon, dass GdB nicht gleich MdE ist.

    Die BGen sind nun mal der natürliche Feind des Arbeitnehmers. Sie behaupten jedoch immer das Gegenteil. Die ganzen UVVen und ihre Ergänzungen haben nur den Zweck, Nachteile gegen den Arbeitgeber (Versicherungsnehmer!) abzuwenden.


    Nun hast du schon so lange gewartet, da kommt`s auf ein oder zwei Monate mehr auch nicht mehr an.


    Zumal die Büros leer sind und die MA im Homeoffice stecken.


    Bleib geduldig und gesund


    LG - Blasius