Moin Udo,
Den Antrag auf Anerkennung einer Berufskrankheit nach BK 1301 kannst du selbst ausfüllen. Der Urologe bekommt für seine Unterschrift von der BG 15,40 Euro Honorar. Dann schickst du den Antrag an die für dich zuständige BG. Nun müssen die ihn bearbeiten. Sie werden dir einen Fragebogen zuschicken, wo du deinen gesamten beruflichen Werdegang mit Beschreibung der durchgeführten Arbeiten und der verwendeten Agenzien auflisten musst. Wenn du die Handelsnamen nicht mehr weißt, reicht z.B. auch nur eine ungefähre Bezeichnung wie Acrylharz. Dann gehe expliziet auf die Schleifarbeiten ein wegen der Chrom-, Gold-, Silber-, Titanstäube und der Kunstharzstäube beim Einschleifen der Zähne. Hast du noch Inlets gegossen? Die Gussformen haben auch ausgegast. Kautschukarbeiten dürftest du nicht mehr gemacht haben. Sei so genau wie möglich. Im nachhinein habe ich z.B. für meine Nachlässigkeit vor Gericht gebüsst.
Lies dir den BK-Report 02/2018 genau durch. Er enthält viele Hinweise, die du bei der späteren Ablehnung duch die BG brauchen kannst, um den Widerspruch zu formulieren.
Doch noch das wichtigste: hast du jemals geraucht? Wenn ja, auch wenn die letzte Fluppe schon 10 Jahre her ist, kannst du dir jede Mühe sparen. Dein Antrag wird kategorisch abgelehnt. Wenn du es niemandem erzählst, kannst du das auch verschweigen. Du darfst dich nur niemals versprechen. Und glaube mir, die BG-Leute sind darauf geschult, die Wahrheit aus dir herauszukitzeln.
Geh zu Dr. Google und gib "Aromatische Amine" ein. Lies dich durch. Mach dich schlau. hier z.B.
Und stell dich auf einen langen Weg ein. Bei mir hat es bis zum Ablehnungsbescheid durch das Bundessozialgericht 9 Jahre gedauert. Deine Rechtschutz, so du sie nicht schon vor der Erst-Feststellung des Blasenkrebses hattest, wird die Kostenübernahme ablehnen. Wegen des Kostenrisikos frage einen guten Fachanwalt, ehe du den Klageweg beschreitest.
Wenn du Fragen hast, melde dich.