Hallo Zusammen und guten Tag auch.
Derzeit fehlt mir mal wieder der Durchblick und meinem "total überlasteten" Urologen möchte ich nicht weiter nerven.
Worum geht es?
Der nach meiner OP in 2013 vorläufig ausgestellte Behindertenausweis GdB 80% Begründung: "chronisches Harnblasenleiden mit OP, künstliche Harnableitung in
Heilungsbewährung" wurde nach 5 Jahren in 2018 problemlos verlängert. Die Begründung dazu hatte mich bereits in 2013 irritiert. - (Hab allerdings nicht nachgeharkt, war nur froh noch am Leben zu sein) - Denn in der Diagnostik und den Entlassungspapieren des Krankenhauses lautet der Befund:
Invasives Urothelcarcinom der Harnblase Tumorklassifikation: pT2 pN0 (re.: 0/22, li.: 0/10) pL1 pV0 pPn0 Kontinenter Pouch mit Katheterisierung im Nabelbereich
Im November 2020 wurde ich angeschrieben, daß eine Überprüfung des GdB erfolgt und ich mich dazu äußern soll. Möglichst sachlich beschrieb ich für einen nicht Betroffenen den "normalen", und einen unvorhergesehenen Tagesablauf, sowie die immer mal wieder auftretenden kleineren Probleme, eines Pouchis.
Mit den ärztlichen Berichten der letzten Jahre wurden diese Unterlagen an das zuständige Amt abgeschickt. Schneller als erwartet ergab die neuerliche Auswertung nach "Aktenlage" die Einstufung GdB 50%; da die neu bezeichnete Beeinträchtigung: "Entfernung von Harnblase und Vorsteherdrüse und Darmneoblase und Blasenentleerungsstörung und ständiger Behandlung einer Übersäuerung" - eine Heilungsbewährung eingetreten ist.
Die Heilungsbewährung und Übersäuerung kann ich noch nachvollziehen, das ist aber auch das Einzige.
Die bundesweiten Richtlinien für Blasenkrebserkrankte möchte ich "natürlich" so auslegen, daß auch nach Eintreten der Heilungsbewährung weiterhin GdB 80% besteht; da bei mir, meiner Meinung nach eine zugrunde liegende Harnblasentumorerkrankung vorliegt.
Wie sind da so Eure Erfahrungen, wer kann mir helfen?
Allen alles Gute
Enzian