@ Hallo Wolfgang
Was die AHB anbetrifft nach einer schweren Erkrankung sind wir beide unbestritten der gleichen Meinung, aber was die zusätzliche Reha nach einer Krebsbehandlung ist, machst Du zu sehr an das Arbeitsleben fest. Da ist die Sozialgesetzgebung der Meinung, das jeder, auch der nicht mehr am Arbeitsleben teilnimmt, das Recht hat, innerhalb des Jahres nach der Tumorbehandlung auf eine Reha, die zur sogenannten Nach- und Festigkeitskur dienen soll.
Wer der Meinung ist, das er eine solche Reha nicht mehr braucht weil er stabil genug sein Leben auch außerhalb der Arbeitswelt gestalten kann, kann ja auch darauf verzichten.
Aber Du weißt auch, und hast es wahrscheinlich am eigenen Leib gespürt, was die Diagnose Krebs schon alleine für einen physischen Druck auf Seele und Gemüt auf den Körper ausübt und die anschließende Reha soll dazu beitragen, diesen Druck etwas zu mildern. Deshalb auch die Forderung, dass die Reha bis spätestens ein Jahr nach Tumorbehandlung angetreten werden soll.
Ich zediere aus der Information zur onkologischen Rehabilitation:
Folgende Vorrausetzungen müssen erfüllt sein
* 6 Kalendermonate mit Pflichtbeiträgen für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit in den letzten 2 Jahren vor Antragstellung
oder
* innerhalb von 2 Jahren nach Beendigung einer Ausbildung wird eine versicherte oder selbständige Beschäftigung bis zur Antragstellung ausgeübt oder nach einer solchen Beschäftigung Liegt Arbeitsunfähigkeit oder Arbeitslosigkeit bis zur Antragstellung vor
oder
* Bezieher einer Rente der Rentenversicherung
oder
*Ehegatte/in und Kind eines/r Versicherten der Rentenversicherung
* Zudem müssen folgende persönlichen Voraussetzungen erfüllt sein:
* Eine Diagnose im Sinne einer bösartigen Geschwulst- und Systemerkrankunung muss vorliegen
*Eine operative oder Strahlenbehandlung muss abgeschlossen sein. Eine laufende zytostatische Behandlung ist kein Hinderungsgrund für eine onkologische Nachsorgeleistung
*Die durch die Tumorerkrankung oder deren Therapie erlittenen beruflichen, körperlichen, seelischen und/oder sozialen Beeinträchtigungen müssen therapiebar und positiv zu beeinflussen sein
Die Belastbarkeit für eine Nachsorgebehandlung muss gegeben sein. Der Arzt gibt hierzu eine entsprechende Einschätzung ab.
Ich habe das mal sehr ausführlich abgehandelt. Vielleicht können andere User auch davon profitieren.
Ludwig 36