Danke für deinen Beitrag, Blasius.
Ich habe einen Termin beim VdK. Schauen wir mal, was die Experten zu sagen haben.
Es ist ein Trauerspiel, dass die Menschen die mit den Folgen einer schweren Erkrankung leben müssen um den Nachteilsausgleich streiten müssen. Das wollte ich nicht akzeptieren und habe es bis zur Klage durchgezogen.
Gruß, Wolfgang
Genau so ist es, Wolfgang. Ein Trauerspiel auf dem Rücken der Erkrankten. Mich schaudert es bei dem Gedanken, aus welchem Grund die Herabstufung veranlasst wird , sprich um Steuervorteile einzukassieren. Ein anderer Grund fällt mir partout nicht ein.
Wenn man eine Schwerbehinderung mit einem Grad unter 50, aber mindestens 30 hat, kann man sich auf Antrag "gleichstellen" lassen.....
Hallo Chris,
stimmt...sofern man noch im Berufsleben steht. Ich bin Rentner...Gottseidank
Viele Grüße
Michael