Hallo Andreas,
ich befürchte du irrst.
Ein Mitglied hat mich auf die Versorgungsmedizinische Grundsätze hingewiesen, und dort steht geschrieben:
12.2.3 Nach Entfernung eines malignen Blasentumors ist eine Heilungsbewährung abzuwarten.
GdS während einer Heilungsbewährung von zwei Jahrennach Entfernung des Tumors im Frühstadium unter Belassung der Harnblase (Ta bis T1) N0 M0, Grading G1 50%
Also ab Grading G1 nicht aber PUNLMP.
Auch das Mitglied Hexolinchen hat schon mal berichet, dass Ihrem Vater mit der Diagnose PUNLMP ein Ausweis verwehrt wurde.
PUNLMP gilt nun mal nicht wirklich als Krebs sondern als Vorstufe.
Ach wenn das Procedere der onkologischen Nachsorge genau gleich ist.
"Die Abgrenzung von nichtinvasiven urothelialen
Tumoren ist sinnvoll, stellen sie doch im engeren Sinn kein Karzinom, sondern eine
Karzinomvorstufe dar, weil ihnen die grundlegende biologische Voraussetzung für ein
Karzinom, nämlich die Invasivität, fehlt. Die sprachliche Regelung bei den nichtinvasiven
Karzinomen lehnt sich an die Nomenklatur von 1998 mit den Begriffen „nichtinvasive
papilläre urotheliale Neoplasie mit niedrig malignem Potential“ (PUNLMP)"
Ich beabsichtige dennoch einen Antrag zu stellen, und werde vom Ausgang berichten.
Lieben Gruß, der Klaus