Hallo Marion, hallo Gabi,
vielen Dank für eure Hilfe.
Trotzdem noch einmal die Frage zur richtigen Reihenfolge. Ich spreche also erst mit der Krankenkasse wegen des Antrages auf Rückerstattung? Ist dann da auch ein Vordruck bei, den die Urologin ausfüllen kann? (Ärzte lieben ja Vordrucke; sind bequemer zu bearbeiten, als ein eigenes Schreiben aufzusetzen). Oder muss ich erst mit meiner Urologin sprechen, ob sie mir bestätigt, dass die Krankheit bereits länger als 1 Jahr besteht und ich noch mindestens die nächsten 3 Jahre mit Chemospülungen behandelt werden muss? (den Grad der Behinderung, der ja bei mir "leider" in diesem Fall "nur" bei 50 % liegt, kann die Urologin ja nicht ändern.)
Irgendwie komm ich mir ein bisschen wie ein Bettler vor, daher möchte ich gerne im Vorfeld abklären, was ich benötige bzw. beachten muss.
Danke euch. Viele Grüße
Silke