Beiträge von eckhard11

    Mit dem Hinweis auf Immucothel greifst Du ein momentan recht heisses Eisen auf.


    Einem Arzneimittel, welches seit 1997 in den Niederlanden und seit 2002 in Österreich zugelassen ist und erhebliche Erfolge im Kampf gegen die Rezidivung von Krebszellen nachweisen kann, verweigert man hier die Zulassung mit der Begründung "mangels ausreichender Arzneimittelprüfung und belegter therapeutischer Wirksamkeit"


    Für mich ist die Begründung der Ablehnung nicht nachvollziehbar, da ich die Meinung vertrete, jedes Arzneimittel, welches hilft, diese verdammte Krankheit zu lindern oder zu besiegen, sollte die Chance bekommen, eingesetzt zu werden, vor allem dann, wenn die Wirkung ( ohne bzw.mit nur geringen Nebenwirkungen ) im benachbarten Ausland seit Jahren erwiesen wurde.


    Hier wird - wieder einmal - der "teutsche Michel" vor das öffentliche Interesse gestellt und es werden - wieder einmal - die Interessen der Pharmaindustrie gegen ein "nichtteutsches Medikament" untermauert.


    Aber wahrscheinlich bin ich als Laie ja auch nicht in der Lage, die Situation richtig aus "teutschem Blickwinkel" zu beurteilen.


    Trotzdem, ein fahler Nachgeschmack bleibt......



    Kurzinformation:
    Der vorliegende Rechtsstreit ging um die Kostenübernahme für eine Therapie mit dem Arzneimittel Immucothel®, das die Rezidivrate bei Harnblasen-Karzinomen verringern soll und hierfür seit 1997 in den Niederlanden zugelassen ist. Die Zulassung in Deutschland wurde Anfang 1997 versagt; hiergegen ist ein Verwaltungsrechtsstreit anhängig. -
    Der Kläger wurde zuletzt im Januar 1998 wegen eines Harnblasen-Karzinoms operiert. Seinen im Mai 1998 gestellten Antrag auf Übernahme der Kosten für eine Therapie mit Immucothel® lehnte die Beklagte (Krankenkasse) wegen fehlender arzneimittelrechtlicher Zulassung ab. Die auf Erstattung gerichtete Klage (Behandlungskosten von Juli 1998 bis Juli 1999) ist in erster und zweiter Instanz ohne Erfolg geblieben.


    Das Bundessozialgericht entschied dazu (hier Text-Auszug):
    "Eine innerstaatlich wirksame Arzneimittelzulassung war für das beim Kläger angewandte Mittel Immucothel zum Zeitpunkt der Behandlung 1998/99 gemäß § 73 Abs 1 iVm § 21 Abs 1 Satz 1 AMG erforderlich, aber nicht erteilt worden. Bei diesem Präparat handelt es sich nach Herstellerangaben um ein industriell gefertigtes, zur Chemotherapie mit dem Ziel der Verringerung der Rezidivrate von oberflächlichen Harnblasen-Karzinomen nachoperativer Tumor-Entfernung vorgesehenes Präparat, das durch die Harnröhre in die Blase eingebracht wird (sog Instillationstherapie), wo es dann zur Anregung der Immunabwehr führen soll. Es ist ein Fertigarzneimittel iS von § 4 Abs 1 AMG, für das die Voraussetzungen des § 21 Abs 1 Satz 1 AMG gelten, die es jedoch nicht erfüllt. Weder hat das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte als zuständige Bundesoberbehörde dafür eine Arzneimittelzulassung erteilt (§ 21 Abs 1 Satz 1 Alt 1 AMG), noch haben iS von § 21 Abs 1 Satz 1 Alt 2, § 37 Abs 1 AMG die Kommission der EG oder der Rat der EU das In-Verkehr-Bringen des Mittels genehmigt. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte hat die Zulassung in Deutschland vielmehr sogar aus zwingenden Gründen nach § 25 Abs 2 AMG versagt.
    Die in den Niederlanden 1997 erteilte Arzneimittelzulassung für Immucothel entfaltet nicht zugleich auch entsprechende Rechtswirkungen für Deutschland." ( . . . )
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    Zur ausführlichen Urteilsbegründung und Argumentation siehe Volltext !
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    Textquelle: Bundessozialgericht (BSG)
    veröffentlicht vom BSG und hier eingestellt am 06.10.2004 - MDS/ko


    Wer sich intensiver mit der Urteilsbegründung befassen will, hier die URL :


    http://infomed.mds-ev.de/sindbad.nsf/0/da239eb9791f0a62c1256f25003c3a80/$FILE/BSG_B1KR21-02R.pdf



    Schönes Wochenende wünscht
    Eckhard

    Merkzeichen RF . .
    Die gesundheitlichen Voraussetzungen für die Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht sind erfüllt bei:


    Blinden oder nicht nur vorübergehend wesentlich Sehbehinderten mit einem GdB von wenigstens 60 allein wegen der Sehbehinderung.


    Hörgeschädigten,die gehörlos sind oder denen eine ausreichende Verständigung über das Gehör auch mit Hörhilfen nicht möglich ist. Letzteres ist dann nicht möglich, wenn an beiden Ohren mindestens eine hochgradige kombinierte Schwerhörigkeit oder hochgradige Innenohrschwerhörigkeit vorliegt und hierfür ein GdB von wenigstens 50 anzusetzen ist.
    Bei reinen Schallleitungsschwerhörigkeiten sind die gesundheitlichen Voraussetzungen im allgemeinen nicht erfüllt, da in diesen Fällen bei Benutzung von Hörhilfen eine ausreichende Verständigung möglich ist.


    Behinderten Menschen
    mit einem GdB von wenigstens 80, die wegen ihres Leidens an öffentlichen Veranstaltungen ständig nicht teilnehmen können.


    Hierzu gehören unter anderem:


    Behinderte Menschen,
    bei denen schwere Bewegungsstörungen - auch durch innere Leiden (schwere Herzleistungsschwäche, schwere Lungenfunktionsstörung) - bestehen und die deshalb auf Dauer selbst mit Hilfe von Begleitpersonen oder mit technischen Hilfsmitteln (zum Beispiel: Rollstuhl) öffentliche Veranstaltungen in ihnen zumutbarer Weise nicht besuchen können,


    Behinderte Menschen,
    die durch ihre Behinderung auf ihre Umgebung unzumutbar abstoßend oder störend wirken (zum Beispiel: durch Entstellung, Geruchsbelästigung bei unzureichend verschließbarem Anus praeter, häufige hirnorganische Anfälle, grobe unwillkürliche Kopf- und Gliedmaßenbewegungen bei Spastikern, laute Atemgeräusche etwa bei Asthmaanfällen oder nach einer Tracheotomie),


    Behinderte Menschen,
    mit - nicht nur vorübergehend - ansteckungsfähiger Lungentuberkulose sowie geistig oder seelisch behinderte Menschen, bei denen befürchtet werden muss, dass sie beim Besuch öffentlicher Veranstaltungen durch motorische Unruhe, lautes Sprechen oder aggressives Verhalten stören.


    Die behinderten Menschen müssen allgemein von öffentlichen Zusammenkünften ausgeschlossen sein. Es genügt nicht, das sich die Teilnahme an einzelnen, nur gelegentlich stattfindenden Veranstaltungen -bestimmter Art- verbietet.


    Merkzeichen Bl . .
    Blind ist der behinderte Mensch, dem das Augenlicht vollständig fehlt.


    Als blind ist auch der behinderte Mensch anzusehen, dessen Sehschärfe auf keinem Auge und auch nicht bei beidäugiger Prüfung mehr als 1/50 beträgt oder bei dem andere Störungen des Sehvermögens von einem solchen Schweregrad vorliegen, dass sie dieser Beeinträchtigung der Sehschärfe gleichzuachten sind.


    Merkzeichen 1. Kl..
    Die Benutzung der 1. Wagenklasse mit Fahrausweis für die 2. Klasse kommt nur für Schwerkriegsbeschädigte nach dem Bundesversorgungsgesetz und für Verfolgte im Sinne des Bundesentschädigungsgesetzes mit einer Minderung der Erwerbsfähigkeit um mindestens 70 v.H., deren Zustand bei Reisen ständig die Unterbringung bei in der 1. Wagenklasse erfordert, in Betracht.



    Grad der Behinderung (GdB)
    Jeder GdB schließt grundsätzlich die mit niedrigeren GdB´s verbundenen Rechte ein.


    GdB 30
    - Gleichstellung möglich
    - Steuerfreibetrag 310,00 Euro
    - Kündigungsschutz und andere arbeitsrechtliche Vorteile bei Gleichstellung
    - Hilfe im Arbeitsleben durch Integrationsfachdienste


    GdB 40 - Steuerfreibetrag 430,00 Euro

    GdB 50
    - Schwerbehinderteneigenschaft
    - Steuerfreibetrag 570,00 Euro
    - Bevorzugte Einstellung, Beschäftigung
    - Kündigungsschutz
    - begleitende Hilfe im Arbeitsleben
    - Freistellung von Mehrarbeit
    - Zusatzurlaub von einer Arbeitswoche
    - Schutz bei Wohnungskündigung
    - Vorgezogene Pensionierung Beamter mit 60
    - Altersrente mit 60 bzw. 63
    - Befreiung von der Wehrpflicht
    - Sonderregelungen für Lehrer nach § 8 bay. Lehrerdienstordnung
    - Pflichtversicherung in der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung für Behinderte in Werkstätten
    - Besondere Fürsorge im öffentlichen Dienst
    - Abzugsbetrag bei Beschäftigung einer Haushaltshilfe: 924
    - Abzug eines Freibetrages bei der Einkommensermittlung im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung bei Pflegebedürftigkeit: 2.100
    - Freibetrag beim Wohngeld bei Pflegebedürftigkeit i. S. d. § 14 SGB XI: 1.200
    - Ermäßigung bei Kurtaxe (je nach Ortssatzung)


    GdB 60
    - Steuerfreibetrag 720,00 Euro
    - Reduzierung der Belastungsgrenze für Zuzahlungen in der gesetzlichen Krankenversicherung auf
    1 % der jährlichen Bruttoeinnahmen bei Vorliegen weiterer Voraussetzungen


    GdB 70
    - Steuerfreibetrag 890,00 Euro
    - Ansatz der tatsächlichen Kosten oder 0,30 /km für Fahrten zur Arbeitsstätte mit dem Kfz als Werbungskosten
    - Abzugsbetrag für Privatfahrten bei Merkzeichen G: bis zu 3.000 km x 0,30 = 900
    - Erwerb der Bahn Card 50 zum halben Preis


    GdB 80
    - Steuerfreibetrag 1.060,00 Euro
    - Abzugsbetrag für Privatfahrten: bis zu 3.000 km x 0,30 = 900,00 Euro
    - Freibetrag beim Wohngeld bei Pflegebedürftigkeit i. S. d. § 14 SGB XI: 1.500,00 Euro
    - Abzug eines Freibetrages bei der Einkommensermittlung im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung bei Pflegebedürftigkeit i. S. d. § 14 SGB XI: 4.500,00 Euro

    GdB 90
    - Steuerfreibetrag 1.230,00 Euro
    - Freibetrag beim Wohngeld bei Pflegebedürftigkeit i. S. d. § 14 SGB XI: 1.500

    GdB 100
    - Steuerfreibetrag 1.420,00 Euro
    - Freibetrag beim Wohngeld: 1.500,00 Euro
    - Abzug eines Freibetrages bei der Einkommensermittlung im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung : 4.500,00 Euro
    - Freibetrag bei der Erbschafts- und Schenkungssteuer in bestimmten Fällen
    - Vorzeitige Verfügung über Bausparkassen- bzw. Sparbeträge nach dem Wohnungsbauprämiengesetz bzw. Vermögensbildungsgesetz



    Die wichtigsten GdB-abhängigen Rechte und Nachteilsausgleiche könnt ihr bei Rainer unter :
    Recht auf Schwerbehinderten Ausweis
    nachlesen

    Behinderung / Schwerbehinderung


    Von einer Behinderung spricht man bei individuellen Beeinträchtigungen eines Menschen, die umfänglich, vergleichsweise schwer und langfristig sind.


    Im bundesdeutschen Recht wird die Behinderung im Sozialgesetzbuch IX (dort: § 2 Abs. 1), so festgelegt:
    Menschen sind behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist. Sie sind von Behinderung bedroht, wenn die Beeinträchtigung zu erwarten ist.


    Grundsätzlich lassen sich Behinderungen grob kategorisieren in:


    * körperliche Behinderung
    * Sinnesbehinderung (Blindheit, Gehörlosigkeit, Schwerhörigkeit, Taubblindheit)
    * Sprachbehinderung
    * psychische (seelische) Behinderung
    * Lernbehinderung
    * geistige Behinderung


    Hinsichtlich der Ursachen lässt sich unterscheiden zwischen:


    * erworbenen Behinderungen


    - durch perinatale (während der Geburt) entstandene Schäden
    - durch Krankheiten
    - durch körperliche Schädigungen, zum Beispiel Gewalteinwirkung, Unfall
    - durch Alterungsprozesse


    * angeborenen Behinderungen


    - durch Vererbung bzw. chromosomal bedingt
    - durch pränatale (vor der Geburt entstandene) Schädigungen.


    Behinderungen können auch als Kombination aus mehreren Ursachen und Folgen auftreten (Mehrfachbehinderung), oder weitere Behinderungen zur Folge haben, z.B. Kommunikationsbehinderung als Folge einer Hörbehinderung.



    Schwerbehindertenausweis


    Der Begriff Schwerbehinderung sagt erst einmal nichts über die Ursachen der Behinderung aus. In Deutschland können Menschen mit einer Behinderung als schwerbehindert anerkannt werden, wenn Sie einen Antrag auf Schwerbehinderung beim zuständigen Versorgungsamt stellen. Das Versorgungsamt stellt dann, unter Berücksichtigung der gesundheitlichen Merkmale, den Grad der Behinderung (GdB) fest. Daraufhin kann die Anerkennung der Schwerbehinderteneigenschaft und die Gewährung von Nachteilsausgleichen erfolgen. Als schwerbehindert gilt ein Mensch, wenn ihm vom Versorgungsamt ein mindester “Grad der Behinderung” von 50 anerkannt wird. Ausnahmen bilden Schwerbehinderte mit einem GdB von 30 bis 50. Für diese Gruppe gilt der gleiche Kündigungsschutz, wenn sie vom Arbeitsamt den Schwerbehinderten gleich gestellt wurden


    ( Anmerkung : Häufig wird hier im Forum in Beiträgen die Schwere der Behinderung in Prozent, ( % ), ausgedrückt. Dies ist falsch !
    Der Grad der Behinderung ist dimensions-bzw einheitslos.
    Es heisst ergo nicht : 80%, sondern : der GdB 80. )


    Antragformulare erhalten Sie bei den:


    * Versorgungsämtern
    * Sozialämtern
    * örtlichen Fürsorgestellen
    * Behindertenverbänden
    * kommunalen Bürgerbüros (Stadtverwaltung)
    * Vertretungen für Schwerbehinderte


    Das Antragsverfahren


    Zuerst muss ein Antrag auf Schwerbehinderung beim zuständigen Versorgungsamt gestellt werden. Aufgrund dieses Antrages wird dann der Grad der Behinderung und evtl. die gesundheitlichen Merkmale für eine Gewährung von Nachteilsausgleichen festgestellt.


    Dem Antrag auf Schwerbehinderung sollten alle im Besitz des Antragstellers vorhandenen Arztbriefe, Befunde, Röntgenbilder etc. beigelegt werden. Dies verkürzt die Bearbeitungszeit meist erheblich.


    Auf dem Antragformular müssen Sie dem Versorgungsamt bestätigen, dass es bei ihren behandelnden Ärzten oder Krankenhäuser weitere Unterlagen anfordern kann, falls diese der Einstufung dienen


    Sollten die Unterlagen nicht ausreichen, kann eine zusätzliche fachärztliche Untersuchung durchgeführt werden.


    Bei Verschlechterung des Gesundheitszustandes können Sie zu jeder Zeit einen Änderungsantrag (Verschlechtungsantrag) einreichen.


    Gegen den Bescheid des Versorgungsamtes können Sie Widerspruch einlegen. Für seine Mitglieder ist z.B. der VDK sowohl bei der Antragstellung als auch im Widerspruchsverfahren behilflich.


    Die wichtigsten Merkzeichen und Nachteilsausgleiche:


    Merkzeichen G
    Merkzeichen GI
    Merkzeichen B
    Merkzeichen H
    Merkzeichen aG
    Merkzeichen RF
    Merkzeichen BI
    Merkzeichen 1.Kl


    Dauernde Einbuße der körperlichen Beweglichkeit.
    Eine dauernde Einbuße der körperlichen Beweglichkeit kann vom Versorgungsamt nur bei einem GdB von 30 oder 40 festgestellt werden. Sie ermöglicht die Inanspruchnahme eines Freibetrags bei der Einkommensteuer. Erforderlich ist die Beeinträchtigung der Fähigkeit, sich körperlich zu bewegen.


    Eine solche Beeinträchtigung kann unter anderem auf einem Schaden des Stütz- und Bewegungsapparates beruhen, und zwar auch dann, wenn dieser für sich allein noch keinen GdB von wenigstens 30 ausmacht und sich ein Gesamt-GdB von 30 oder 40 erst durch das Zusammentreffen mit weiteren Beeinträchtigungen ergibt. Eine dauernde Einbuße (zum Beispiel: bei Herz- und Lungenfunktionsstörungen mit einem GdB von 30) oder der körperlichen Beweglichkeit kann in besonderen Fällen auch bei inneren Krankheiten, bei Schäden an den Sinnesorganen, (zum Beispiel: bei einer Seh- oder Hörbehinderung mit einem GdB von 30), vorliegen.


    Merkzeichen G .
    Das Merkzeichen G berechtigt wahlweise zur unentgeltlichen Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr oder zur Kraftfahrzeugsteuerermäßigung von 50 %. Nach § 146 SGB IX ist in seiner Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich beeinträchtigt, wer infolge einer Einschränkung des Gehvermögens (auch durch innere Leiden oder infolge von Anfällen oder von Störungen der Orientierungsfähigkeit) Wegstrecken im Ortsverkehr, die üblicherweise noch zu Fuß zurückgelegt werden, nicht ohne erhebliche Schwierigkeiten oder nicht ohne Gefahren für sich oder andere gehen kann. Hierbei ist nicht auf die konkreten Wohnverhältnisse oder örtlichen Gegebenheiten abzustellen.


    Die Voraussetzungen für die Annahme einer erheblichen Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr sind unter anderem gegeben, wenn Funktionsstörungen der unteren Gliedmaßen und/oder der Lendenwirbelsäule bestehen, die sich auf die Gehfähigkeit auswirken und die für sich einen GdB von wenigstens 50 bedingen.


    Bei inneren Leiden ist eine erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit vor allem bei Herzschäden und bei Atembehinderungen (jeweils mit Leistungsbeeinträchtigung bereits bei alltäglicher leichter Belastung) anzunehmen.


    Merkzeichen GI . .
    Das Merkzeichen Gl berechtigt ebenfalls wahlweise zur unentgeltlichen Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr oder zur Kraftfahrzeugsteuerermäßigung von 50 %.


    Gehörlos sind nicht nur Hörbehinderte, bei denen Taubheit beiderseits vorliegt, sondern auch Hörbehinderte mit einer an Taubheit grenzenden Schwerhörigkeit beiderseits, wenn daneben schwere Sprachstörungen (schwer verständliche Lautsprache, geringer Sprachschatz) vorliegen. Das sind in der Regel Hörbehinderte, bei denen die an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit angeboren oder in der Kindheit erworben worden ist.


    Merkzeichen B. .
    Das Merkzeichen B ermöglicht die unentgeltliche Beförderung einer Begleitperson eines schwerbehinderten Menschen im öffentlichen Personenverkehr. Nach § 146 SGB IX ist ständige Begleitung bei schwerbehinderten Menschen notwendig, die bei Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln infolge ihrer Behinderung zur Vermeidung von Gefahren für sich oder andere regelmäßig auf fremde Hilfe angewiesen sind.


    Merkzeichen H . .
    Das Merkzeichen H ermöglicht unter anderem die Inanspruchnahme eines Freibetrags in Höhe von 3700 Euro bei der Einkommensteuer.


    Hilflos im Sinne des § 33 b Einkommensteuergesetz ist eine Person, wenn sie für eine Reihe von häufig und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen zur Sicherung ihrer persönlichen Existenz im Ablauf eines jeden Tages fremder Hilfe dauernd bedarf. Diese Voraussetzungen sind auch erfüllt, wenn die Hilfe in Form einer Überwachung oder Anleitung zu diesen Verrichtungen erforderlich ist oder wenn die Hilfe zwar nicht dauernd geleistet werden muss, jedoch eine ständige Bereitschaft zur Hilfeleistung erforderlich ist.


    Häufig und regelmäßig wiederkehrende Verrichtungen sind insbesondere An- und Auskleiden, Nahrungsaufnahme, Körperpflege, Verrichten der Notdurft. Der Umfang der notwendigen Hilfe bei diesen Verrichtungen muss erheblich sein. Einzelne Verrichtungen, selbst wenn sie lebensnotwendig sind und im täglichen Ablauf wiederholt vorgenommen werden, genügen nicht (zum Beispiel: Hilfe beim Anziehen einzelner Bekleidungsstücke, notwendige Begleitung bei Reisen und Spaziergängen, Hilfe im Straßenverkehr, einfache Wund- oder Heilbehandlung). Verrichtungen, die mit der Pflege der Person nicht unmittelbar zusammenhängen (zum Beispiel: Haushaltsarbeiten), müssen außer Betracht bleiben.


    Merkzeichen aG . .
    Mit dem Merkzeichen aG können Parkerleichterungen im Straßenverkehr sowie eine Kraftfahrzeugsteuerbefreiung in Anspruch genommen werden.


    Als schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung im Sinne der Verwaltungsvorschrift zu § 46 der Straßenverkehrsordnung sind solche Personen anzusehen, die sich wegen der Schwere ihres Leidens dauernd nur mit fremder Hilfe oder nur mit großer Anstrengung außerhalb ihres Kraftfahrzeuges bewegen können.


    Hierzu zählen: Querschnittsgelähmte, Doppeloberschenkelamputierte, Doppelunterschenkelamputierte, Hüftexartikulierte und einseitig Oberschenkel- amputierte, die dauernd außerstande sind, ein Kunstbein zu tragen oder nur eine Beckenkorbprothese tragen können oder zugleich Unterschenkel- oder Armamputiert sind, sowie andere Schwerbehinderte, die nach versorgungsärztlicher Feststellung dem vorstehend aufgeführten Personenkreis gleichzustellen sind.


    Eine Gleichstellung ist nur möglich, wenn das Gehvermögen auf das Schwerste eingeschränkt ist. Wird ein Rollstuhl benutzt, kommt es darauf an, ob der Betroffene ständig auf ihn angewiesen ist. Als Erkrankungen der inneren Organe, die eine Gleichstellung rechtfertigen, sind beispielsweise Herzschäden und Krankheiten der Atmungsorgane anzusehen, sofern die Einschränkung der Herzleistung oder der Lungenfunktion für sich allein einen GdB von 80 bedingt.



    ( Fortsetzung folgt )

    Hallo Leute,


    heute hatte ich mal wieder meinen Urologen aufgesucht.
    Da dessen Praxis ab morgen wegen Urlaub geschlossen ist, war viel los und es wurde nur ein Ultraschall gemacht und ich habe mich mit ihm über die Harnmenge unterhalten, welche ich immer so ausschütte.


    Ich hatte morgens um 07:00 Uhr ca. 1.800 ml Harn im Bettbeutel, nach etwa 6 Stunden Schlaf.
    Nach dem Aufstehen habe ich erst einen guten Schluck Mineralwasser zu mir genommen, zum Frühstück einen grossen ( !! ) Kaffee und ein Glas voller Orangensaft getrunken, ich denke, zusammen ca. 1.200 ml.....
    Ich bin nicht mehr auf die Toilette gegangen, sodass die Blase während der Untersuchung ( um 11:15 Uhr ) recht voll war.
    Dies sagte ich dem Doktor vor der Ultraschall.
    Er erwiderte, dass würde er gleich sehen...... “ Au ja”, sagte er, “die ist wirklich fast voll.”
    Während der Ultraschall walkte er recht stark meinen Unterbauch, um zu sehen, ob Harn in die Harnleiter gelangen würde.
    Es passierte nichts.
    Dr. Schacht sagte mir, der Chirurg hätte hinsichtlich der Anschlüsse der Harnleiter in die Neoblase aussergewöhnlich gute Arbeit geleistet.
    Bei einer so vollen Blase und dem Druck, welchen er ausüben würde, sei es normal, dass Harn in die Harnleiter steigen würde. Bei mir wäre aber nichts festzustellen.


    Nach der Untersuchung habe ich beim Arzt meine Blase im Stehen in einen Behälter geleert.
    Es waren etwas über 1.100 ml !!
    Dr. Schacht war nicht erstaunt. Er sagte mir, ich hätte eben eine grosse Neoblase...
    Nach der Entleerung hat er noch einmal eine Ultraschall gemacht. Es war etwa 80 ml Restharn drin. ( Ich kann im Stehen auch nicht so richtig pinkeln )
    Ich habe mit Dr. Schacht auch über die Menge Harn gesprochen, ( bis zu 1.200 ml ), welche ich in der Badewanne - nach dem Toilettengang - noch abstrullen kann.
    Er sah darin kein Problem, sondern meinte, dies käme durch die Wärme des Körpers im warmen Wasser.
    Diese Wärme würde die Nieren und daher das Urinieren sehr anregen.
    Diese Reaktion hätte er auch häufiger bei sich selbst bemerkt.
    Und meine Stellung in der Wanne ( so halb liegend, halb sitzend ) würde die Harnröhre wohl so richtig öffnen lassen, während das Urinieren im Sitzen die Harnröhre etwas abknicken könnte.
    Dies wäre aber von Fall zu Fall unterschiedlich und müsse nicht jedesmal so sein, schon gar nicht, wenn die Blase nicht so stark gefüllt und der Darm geleert sei. ( Ist es auch nicht )
    Über das Aufnahmevolumen von bis zu 1.300 ml bis 1.400 ml war er keineswegs erstaunt, sondern sagte, ich solle doch froh sein.
    In den zwei Jahren nach der OP ( 11.11.03 ) hätte er in den inzwischen sieben Untersuchungen und drei CT´s absolut nichts Auffälliges bemerkt. Ergo würde die Neoblase, auch bei einer solchen Aufnahmekapazität, sehr gut arbeiten.
    Ich brauchte mir keinerlei Sorgen zu machen, ich wäre kerngesund ( bis auf die nächtliche Inko, aber die würde ich sowieso nicht mehr los )


    Wat mut, dat mut.....


    Schönen Mittwochabend
    Eckhard

    Guten Morgen, Thomas,
    hallo Docm31,


    ich gebe euch völlig recht, wenn es sich um postoperative Methoden handelt.


    In diesem Fall ist der erste Schock überwunden und der Patient kann sich über andere als die ihm vom Arzt
    vorgeschlagene Behandlungsmethode informieren.


    Was ich ( und wohl auch Tinchen ) meinte, ist die Zeitspanne zwischen Diagnose und Operation, egal, um welche
    OP es sich in einem solchen Fall handelt.


    Und da wird kaum jemand so abgebrüht sein, um sich intensiv mit dem Thema zu befassen, sich unterschiedliche Behandlungs-
    methoden aus dem Net zu holen und diese seinem Urologen oder Chirurgen unter die Nase zu halten.


    Kann ich mir wenigstens kaum vorstellen.


    Erst einmal hört der Betroffene die Diagnose : KREBS
    Damit muss er erst einmal fertigwerden. Er sieht sich bereits in der Kiste.
    Was glaubt ihr, wie egal es dem in diesem Moment ist, ob er einen pT1G2 oder pT2G3 oder sonstwas hat ??
    Darunter kann er sich sowieso nichts vorstellen.


    Glaubt ihr denn tatsächlich, der geht nach Hause, sagt seiner Frau : "Mäusken, ich habe Blasenkrebs, ich gucke jetzt erst
    einmal im Net, ob der Krebs mit Chemo oder mit Operation behandelt wird."
    Und Frau sagt: Mach Du man, Männe. Wird schon nicht so schlimm sein."


    Davon abgesehen stellt ja meist nicht der Urologe den Grad der Wucherung fest, sondern der Arzt im Krankenhaus.
    Vorher könnte er sich also eh´ nicht über eine Behandlungsmethode informieren.....



    Und dieses Forum besucht ja niemand, der nichts mit Krebserkrankungen zu tun hat, sondern im allgemeinen Leute,
    ( ob als Betroffene oder als Angehörige ), bei welchen die Krankheit bereits diagnostiziert ist oder welche bereits behandelt wurden.


    Daher sind die Antworten und Ratschläge ( die ich persönlich für sehr wichtig und - teilweise - ausführlich halte ) zwar hilfreich,
    aber eben erst postoperativ, da vorher kaum jemand diese Antworten lesen wird, da er dieses Forum ja gar nicht aufsucht.


    Ich kann mich natürlich auch irren.......


    Gruss
    Eckhard

    Siehst Du, Tinchen,


    genau dies meinte ich mit meinem Beitrag.


    Wenn bei jemandem Krebs in der Harnblase diagnostiziert wird, hat der Betroffene sicherlich ganz andere Interessen als diejenigen,
    zu entscheiden, ob dieser Krebs " durch eine BCG ( 6 x durch Mitomycin 20 mg )" oder durch eine andere Chemo oder durch eine
    radikale Zystektomie oder was auch immer bekämpft wird.
    Zuerst einmal will man überleben.....


    Bei mir war es jedenfalls so.
    Als der Krebs festgestellt wurde, wollte mich der Urologe sofort ( spätestens morgen, Herr Petersmann ), ins Krankenhaus schicken.
    Nur weil ich selbständig bin, hatte ich ihm eine Woche abgerungen.
    Dass es dann 10 Tage wurden, lag am Krankenhaus.....
    Nach der TUR ( und während dieser einen Woche im Krankenhaus fing ich an, mich für Krebs zu interessieren ) habe ich ihm
    nochmals eine Woche aus dem Kreuz geleiert, bis ich zur OP wieder ins Krankenhaus ging !!


    Ich hätte ergo genügend Zeit gehabt, mich intensiv mit der Erkrankung und deren verschiedene Heilungsmöglichkeiten zu beschäftigen,
    habe dies aber nicht getan, weil ich einfach zu verwirrt war.


    Mag sein, dass andere da viel "cooler" reagieren, aber ich hatte genügend mit mir selbst ( und mit meiner Familie und meiner Firma )
    zu tun, als dass ich mir über mögliche Behandlungsformen eines Krebsgeschwüres in meiner Blase Gedanken machte.
    Und dies auch noch als Laie.....


    Schliesslich hatte ich ja gedacht, ich ginge über den Jordan.
    Und dabei war ich - emotional gesehen - nicht einmal sonderlich aufgewühlt.
    Ich konnte es ja eh´ nicht ändern. Da bin ich recht pragmatisch.....


    Aber ehrlich gesagt :
    Wenn ich im Krankenhaus, während meines Aufenthaltes und vor der Operation, derartige Ausführungen wie die o.a. gelesen hätte,
    wäre mir damit ganz sicher auch nicht geholfen gewesen.


    Ich meine damit nicht, weil das Krebsgeschwür eh´ schon viel zu tief eingewachsen war, ( pT3A G3 N1 )
    sondern weil ich den Sinn der obigen Ausführungen gar nicht verstanden hätte.


    Hinterher kann man immer gross tönen.
    Manchmal ist man ja sogar schlauer, wenn man aus dem Rathaus kommt.....



    Schönen Dienstag wünscht
    Eckhard

    Detlef schreibt :


    Zitat

    Aber nochmals gesagt:
    Es ist eine individuelle Entscheidung eines jeden Betroffenen, für welche Therapie er sich letztendlich entscheidet.
    Dies kann einem kein Arzt abnehmen!!!


    Aber genau hierum geht es.


    Nehmen wir einmal an, ich wäre ein direkt Betroffener.
    Und ich bin etwas einfach strukturiert, aber sehr lebensfroh und - bejahend.


    Aufgund meiner leichten Beschränktheit kann ich den sicherlich wahrhaftigen, aber doch sehr expliziten
    und Sachkunde voraussetzenden, recht schwierig zu artikulierenden und daher doch leicht
    unverständlichen Ausführungen nicht folgen.


    Falls also bei mir ein pT1G3 diagnostiziert würde, muss ich mich - als Laie - auf die Beratung des Arztes verlassen.
    Und hoffen, dass dieser sein Metier versteht....


    Nicht jeder der Leser ist so belesen wie ihr.


    Eure - zugegeben wahnsinnig interessant anzusehenden - Beiträge sind daher alles andere als hilfreich !!!



    Schönen Montagabend wünscht
    Eckhard

    Na ja,


    die Aussage Deines Urologen ist sicherlich philosophisch zu verstehen, hi, hi.
    Was ist schlimm, was ist wirklich schlimm und was ist wirklich ganz schlimm ??


    Das ist sicher räumlich zu betrachten wie Einsteins Relativitätstheorie :
    Drei Haare auf dem Kopf sind relativ wenig, aber drei Haare in der Suppe sind relativ viel.


    Trotzdem sind es jeweils nur drei Haare.....


    Und was sagte schon unser aller Freund Gorbatschow:
    Wer zu spät bremst, den bestraft das Leben....


    Deine Beiträge im Kant-Forum habe ich gelesen.
    Das bist Du doch, oder ?


    Ich wünsche Dir ein schönes Wochenende
    Eckhard

    Hallo Leute,


    bevor ihr euch weiterstreitet und dies zu einer Endlosdiskussion führt, empfehle ich euch die Lektüre einer Doktorarbeit über genau dieses Theme, zu finden unter :


    http://www.students.informatik…uebeck.de/zhb/ediss48.pdf


    Aber Vorsicht: Die Dissertation ist 95 Seiten lang, hi, hi....




    Hier noch ein Ausschnitt aus einem Bericht der Universitätsklinik und Poliklinik für Urologie Halle ( Saale )


    Operation eines oberflächlichen "blumenkohlartigen" papillären Blasentumors durch die Harnröhre.


    Möglichst frühzeitig nach OP-Ende wird ein Chemotherapeutikum (20 mg Mitomycin-C) in die Harnblase gespritzt, um ein Anwachsen von möglicherweise umherschwimmenden Tumorzellen zu vermeidern. Dadurch kann die Häufigkeit von erneutem Auftreten des Blasentumors gesenkt werden.


    Die Urinzytologie und Zystoskopie sind in der Nachsorge zur frühzeitigen Erkennung von Rezidiven notwendig.


    Stadiengerechte Therapie des Blasentumors
    (nach vorangegangener TUR-B)


    Stadien pTa G1 / G2: 1/4-jährliche zystoskopische Kontrollen.


    Stadium pTCis: 6 malige BCG-Instillation 4 Wochen nach TUR, 4 Wochen nach Abschluß der Instillation Mapping der Harnblase, falls tumorfrei 1/4-jährliche zystoskopische Kontrollen; falls weiterhin Nachweis von Cis 2. Zyklus BCG (6 x)


    Stadien pTa G3, pT1 G1 / G2: Nachresektion ab dem 7. postoperativen Tag, falls tumorfrei anschließend BCG -Instillation wie oben. Bei unilokulärem Befund kein weiteres Mapping erforderlich


    Stadium pT1 G3: Bei komplett resezierbarem Erstbefund Nachresektion ab dem 7. postoperativen Tag, falls tumorfrei BCG-Prophylaxe wie oben. Bei Rezidiv oder makroskopisch nicht resezierbarem Befund (R2): radikale Zystektomie.


    Stadien > pT1 G3 Radikale Zystektomie, ggf. alternativ Radiochemotherapie.


    Bei Hochrisiko-Patienten LK-positiv oder Stadium pT3 / pT4: Chemotherapie adjuvant oder neoadjuvant (z.B.: Gemzar/Cisplatin, M-VEC, Gemzar-Mono, Taxol-Carboplatin). Ggf. palliative TUR-B oder Zystektomie.


    BCG-Prophylaxe (6 malige Gabe): pTa-Rezidive, pT1-Karzinome, Carcinoma in situ


    BCG-Erhaltungstherapie: über eine Dauer von 3 Jahren vierteljährlich, jeweils 3 Gaben (1x / Woche) bei pT1 G3 bzw. pTa G3 + Cis


    Quelle : http://www.medizin.uni-halle.de/kur/index.php?id=479



    Schönen Montag
    Eckhard

    Hallo Martin,


    bevor ich operiert wurde, sagte mir der Chirurg, dass ich eine Blase bekäme, welche zwischen 800 und 1.000 ml Volumen aufnehmen würde.


    Natürlich sollte dieses Volumen erst nach etwa einem halben Jahr erreicht sein.


    Anfangs hielt die Blase so um die 250 ml, aber dann, in wöchendlichen Abständen, erhöhte sich das Volumen immer so um die 25 bis 30 ml.....


    Selbstverständlich habe ich anfangs darauf geachtet, die Blase nicht zu überfüllen, deshalb bin ich anfangs des Nachts zweimal aufgestanden, da meine Nieren - wie Du in meiner Krankengeschichte nachlesen kannst - täglich zwischen 4 und 5 Liter Harn produzierten und deshalb war mir eine Zeitspanne von 6 bis 7 Stunden Schlaf ganz einfach zu gefährlich.
    Zu der Zeit habe ich aber lange nicht so viel getrunken wie heute.


    Erstaunlicherweise konnte ich des Nachts, kurz nach der Operation, den Urin etwas halten.
    Aber dann wurde die Inko nachts immer schlimmer, bis ich zu Hilfsmitteln griff, da ich eh´jede Nacht auslief.


    Als in Bad Wildungen Urindruck und Menge gemessen wurde, habe ich denen 835 ml in den Behälter gestrullt, ohne dass ich mich besonders voll fühlte.


    Als ich irgendwann im letzten Sommer zur Urinuntersuchung den Tagesurin ( 24 - Stundenurin ) mitbringen sollte, musste ich mir einen 10-Liter Kannister kaufen.
    Mitgebracht hatte ich dann fast 7,50 Liter !!
    Aber darüber war in dem Labor niemand sonderlich erstaunt.
    Man sagte mir, es gäbe Leute, die brächten 10 Liter mit !!


    Mittlerweile hat sich meine Urinproduktion auf ca. 5 Liter täglich reduziert.
    Ich glaube, meine Nieren hatten Anfangs erheblich mehr produziert, weil ich rechts - bedingt durch den zugewachsenen, rechten Harnleiter - eine Stauniere hatte......


    Zitat

    Sein operierender Arzt - zugleich nun auch sein Urologe - hat ihm etwa 350 - 400 ml empfohlen, damit die Blase nicht zu sehr ausgedehnt wird.


    Mehr habe ich anfangs auch nicht hineinkommen lassen.
    Aber mit der Zeit wird es mehr.


    Schönen Dienstag
    Eckhard Petersmann

    Ich habe ja nicht gesagt, dass überhaupt keine Bakterien in der Neoblase sein dürfen.


    Das geht natürlich nicht......


    Aber man muss einen Befall auch nicht herausfordern.


    Ich beschäftige mich eigentlich gar nicht mit meiner Behinderung, zumindestens nicht tagsüber oder während ich z.B. hier schreibe.
    Da geniesse ich mein Leben genau wie vorher.


    Aber des Abends, wenn man ins Bett geht, sich vorher das Urinalkondom drüberziehen muss, den Bettbeutel hinhängen und den Schlauch anschliessen muss, morgens, wenn alles wieder ab und der Bettbeutel gespült werden muss, dann kommt man doch manchmal schon ins Grübeln.....


    Vorher, mit den Windeln und der morgendlichen Sauerei beim Auspellen, da war es aber noch schlimmer.


    Wenn Du damit nichts zu tun hast, sei froh.....


    Ich habe übrigens vor zwei Jahren mal "später gebremst", um "länger schnell zu fahren".
    Dabei hat es meinen Wector ( 428 PS, 320 Km/h Spitze ) zerlegt. Totalschaden. Ich : Nichts.


    Heute muss ich mich mit so einer lahmen Kiste wie dem SL 320 rumquälen...... :D


    Gruß
    Eckhard

    Nun,


    da haben mein Urologe, die Station im Krankenhaus ( und ich auch ) eine andere Meinung :


    Gerade eine Neoblase sollte so gering wie möglich bakterienbefallen sein.


    Warum :


    Einer Neoblase fehlen, im Gegensatz zu einer normalen Blase, die "Rückschlagventile" an den Harnleitern, welche den Rückfliuss von Harn in die Nieren verhindern sollen.


    Bei einer Neoblase erfolgt die Entleerung im allgemeinen durch das Anspannen des Beckenbodenmuskels sowie der Bauchpresse.
    Diese Anspannung ist keinesfalls mit einer "normalen" Anspannung eines gesunden Blasenmuskels zu vergleichen.
    Diese - willkürliche - Anspannung ist halt nicht so ausführbar wie eine Blasenkontraktion. Es kann daher zu einer Restharnbildung kommen, welche vorher ( auch in einer Neoblase ) nicht vorhanden war.

    Bedingt durch die fehlenden Klappen kann dann der bakterienbefallene Urin in die Nieren zurückgedrückt werden und hier zu irreparablen Schäden führen.


    Gerade bei einer Restharnbildung oder einer Hyperkontinenz ist daher auf möglichst geringsten Bakterienbefall zu achten.


    Rainer, ich würde - an Deiner Stelle - nicht so locker mit diesem Problem umgehen.


    Niemals wächst ´ne Niere nach !!


    Gruss
    Eckhard

    Hallo Rainer,


    die Sache mit dem Gas ( nicht Luft ) in dem Bettbeutel habe ich mittlerweile geklärt :


    In den Nieren gibt es die sog. Bowmannsche Kapsel.
    Dort wird das Wasser mitsamt der gelösten Kohlensäure von den verwertbaren Partikeln getrennt und in den Primärurin abgeleitet.....


    Das konnte ich ja vordem - manchmal - gut erkennen, wenn der Harn, nach dem Genuss mehrere herzhafter Radeberger, beim Auftreffen in das Urinal beim Pinkeln schäumte.


    Daher kann es - nach dem Genuss von recht viel kohlensäurehaltigen Getränken - zu diesem Phänomen kommen....


    Die Literkes, die ich tagsüber so in mich hineinschütte, sind auch recht einfach zu erläutern :


    Ich habe zuhause und im Büro so richtig grosse Tassen, ( Franzosentassen ), in die passen ca. 600 ml.
    Morgens trinke ich zum Frühstück eine Tasse Kaffee.


    Im Büro dann ( so ab 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr ) zwischen 5 und 6 Tassen Blütentee ( Hagebutte, Pfefferminz, Kamille ),
    da mir der Urologe sagte, das wäre besser als die Früchtetees, die ich vorher getrunken hatte, da Blütentee einen Bakterienbefall eher verhinderte als Früchtetee, der aber wiederum besser wäre wegen der Säure.
    Am Besten wäre wohl Brennesseltee, brrrrr....
    ( Vorher habe ich die gleiche Menge tagsüber als Kaffee getrunken !! Schwarz, ohne Zucker )


    Im Sommer setze ich mich spätnachmittags gern zum Italiener, trinke dort zwischen zwei und drei - normale - Tassen Kaffee und lasse die Leute an mir vorbeiflanieren.


    Zuhause trinke ich zum Abendessen dann einen Liter Milch.
    Und nach dem Essen nochmal eine Tasse Kaffee ( wegen der Verdauung, hi, hi )


    Und im Laufe des Abends greife ich dann schon mal gern zur Mineralwasserflasche.


    So kommen 5 Liter oder mehr schnell zusammen......


    Andererseits haben mir sowohl mein Urologe als auch der Chefarzt in der Klinik ( als Operateur ) und der Ärztliche Direktor in Bad Wildungen ( Klinik Reinhardshöhe ) gesagt, meine nächtliche Inkontinenz würde ich - auch nach noch so vielem und intensivem Beckenbodentraining - nicht mehr los werden.
    Es ginge einfach nicht.


    Ich trainiere jetzt seit über eineinhalb Jahren, jeden Tag und intensiv. ( Kann ja nicht schaden, solange man einen Muskelkater vermeidet, hi, hi )


    Und was soll ich sagen : Die Leute haben recht !!
    Es hat sich überhaupt nicht verbessert.....


    Da ich daher nächtens eh´ Urinalkondome ( oder andere Hilfsmittel ) verwenden muss, warum sollte ich dann weniger trinken, wenn ich Durst habe?


    Auf jeden Fall besser mehr als zu wenig....


    Gruss
    Eckhard Petersmann

    Hallo Leute,


    Ich habe eine Neoblase, die maximal so um die 1.000 ml aufnimmt.


    Tagsüber trinke ich etwa 5 Liter Flüssigkeit, meistens Blütentee´s und Mineralwasser, auch kurz vor´m Zubettgehen. Selten Bier, anderen Alkohol gar nicht.


    Im Allgemeinen liegt meine nächliche Urinproduktion so bei 700 bis 800 ml ( ich schlafe nur 6 Stunden und benutze Urinalkondome mit Bettbeutel, kann daher die Mengen genau ermittlen )


    Kürzlich, ( vor ca. 3 Wochen ), hatte ich einige Tage lang ein unangenehmes Gefühl im Bauch.
    Keinen Schmerz, mehr so einen Druck, ähnlich einem Völlegefühl.
    Tagsüber habe ich normal gepinkelt, so 4 bis 5 mal, immer so um die 500 bis 600 ml.
    ( Ich machen immer mal tagsüber zwischendurch Mengenkontrollen )
    Natürlich entleere ich mich des Abends vor dem Schlafengehen komplett.......


    Eines Morgens dachte ich, ich seh nicht richtig :
    Es waren 1.800 ml im Bettbeutel. Das Ding war richtig voll !!
    In der nächsten Nacht waren es 1.750 ml, eine Nacht darauf nochmal 1.500 ml, seither wieder normal die 700-800 ml.
    Dieser unangenehme Druck war weg.


    Hat jemand dies auch schon einmal erlebt ?
    Kann es sein, dass sich die Neoblase irgendwie anders gelegt hat und dadurch verhinderte, dass sie sich richtig entleerte, der Urin ergo “wie in einem Sack” in der Blase hing ? Allerdings hatte ich tagsüber pinkeln können wie immer !!
    Kurz vorher hatte ich eine CT gemacht, alles in bester Ordnung.
    Hinterher hatte ich eh´ meine Nachuntersuchung, nichts Auffälliges zu entdecken, Blutwerte alle im grünen Bereich.


    Und noch eine merkwürdiges “Erlebnis” :
    An einem heissen Sommerabend im Juni hatte ich mich mit Mineralwasser vollgeschüttet.
    Ich denke, dass ich ab 18:00 Uhr so um die 3 Liter getrunken hatte.


    Morgens bemerkte ich, dass meine Betteinlage nass und die Pufferzone meines Urinalkondomes prall voll war.
    Der Urin lief nicht ab. Als ich versuchte, den Urin mit der Hand aus dem Kondom durch den Schlauch zu drücken, ging das nicht, sondern der Urin lief aus der Klebestelle raus.
    Ich wunderte mich, stand auf und wollte den Bettbeutel zum Leeren aufnehmen.
    Da sah ich, dass der Bettbeutel prall war wie eine aufgeblasene Schweinsblase.
    Nur halb voller Urin, ( ca. ein Liter bei einem Bettbeutel von zwei Litern Aufnahmekapazität ), aber richtig prall. Wie ein Ball. Es muss ergo ein Gas da drin gewesen sein, dessen Druck so hoch war, dass es nicht nur den Beutel so aufgeblasen hatte, sondern auch verhinderte, dass der Urin durch den Schlauch in den Beutel fliessen konnte. Die Rücklaufsperre des Bettbeutels ( von Sauer ) machte einfach nicht mehr offen.
    Daher auch der Rückstau in dem Kondom.
    Als ich den Ablasshahn öffnete, schoss der Urin richtig aus dem Beutel heraus.
    Ich habe meinen Urologen gefragt, aber der konnte mir keine richtige Antwort geben, im Gegenteil, der guckte mich so an, als hielte er mich für etwas bescheuert.


    Kann es wohl sein, dass die Kohlensäure ( ich hatte ja wirklich viel Mineralwasser intus ) nicht komplett von den Nieren abgebaut und dann über den Harn in den Beutel transportiert wurde und diesen so aufblies ?
    Eine andere Erklärung habe ich nicht gefunden......


    Eure Antworten würden mich schon sehr interessieren.


    Schönen Freitag
    Eckhard Petersmann

    Hallo Thomas,


    vielen Dank für die Antwort.
    ( Ich hatte mir schon ähnliches gedacht... )


    Frage :
    Wieviel Brokkoli muss ich in mich hineinstopfen, bis meine Blase wieder nachgewachsen ist ? :P


    Und sehe ich hinterher etwa so aus wie der Welt-Cowboy ??


    Nee, nee, dann lieber Krebs


    Schönen Montag wünscht
    Eckhard Petersmann

    Hallo Thomas,



    ich verstehe nicht.....


    Zitat

    Urologen, die bei der Nachuntersuchung auf eine ALA (Farbstoff auf Amino-Basis) setzen, sehen in der Regel bis zu 30 Prozent mehr in der Blase als andere Urologen, die mit der herkömmlichen Kameraführung etwas entdecken wollen.


    Seit meiner OP im November 2003 ( pT3a, G3, L1., radikale Zystektomie mit Bildung einer Illeum-Neoblase ) hat bisher niemand mehr in meine - neue - Blase geschaut.


    Bisher ist bei mir bei Nachuntersuchungen immer nur Ultraschall gemacht worden.
    Wird denn normalerweise auch gespiegelt ?? Wenn ja : Wie häufig ?


    Dann muss ich nämlich einmal ein ernstes Wort mit meinem Urologen sprechen....


    Schönes Wochenende
    Eckhard Petersmann