Hallo,
bitte nicht zu früh aufstecken!
Bei Problemen mit Bewilligungen / GDBs gab mir ein früherer Kollege, heute Richter am (L)Sozialgericht, den Rat, auf jeden Fall (betreut von einem kundigen Fachanwalt oder VDK) zu klagen, wenn ein Widerspruch erfolglos bleibt.
"Das kennen wir und rücken es wieder gerade".
Traurig, aber wahr - und schade um die Lebensenergie, die für solche langwierigen Verfahren draufgeht.
Wichtig ist (auch schon im Widerspruch), nicht nur Arztberichte und Befunde aufzulisten, sondern im Detail zu schildern, was für Einschränkungen im tgl. Leben man hat. Schamhafte Zurückhaltung, z. B. bei Sexualität, ist fehl am Platz.
Alles Gute,
Chris