Beiträge von berti57

    Zur Info: Ich hatte gestern den Termin bei der Amtsärztin und gleich danach den Gerichtstermin beim Sozialgericht. Der Richter hat (wie üblich) vorgeschlagen, der Empfehlung der Amtsärztin zu folgen.

    Es ist also wichtig sich für den Termin bei der Ärztin gut vorzubereiten und dorthin auch die wichtigsten Dokumente mitzubringen und die (umstrittenen) Sachverhalte nochmals klar zu legen.

    Nun wurde endlich auch der rezidivierende Durchfall und die damit verbundene Abhängigkeit von Colestyramin im Zusammenhang mit der Neoblase anerkannt und auf gesamt GdB 50 hochgestuft.

    Durch meine Mitgliedschaft bei der IG Metall und dadurch den Anspruch auf den DGB Rechtsschutz sind mit keinerlei Kosten entstanden.

    Nochmals Danke an alle, die mir Mut gemacht haben und bleibt/werdet gesund!

    Hallo,

    vielen Dank an alle, die geschrieben haben und mir damit viel Mut machen.

    Der Tipp mit dem VDK scheint ja Gold wert zu sein.

    Ich bin Mitglied der IG Metall. Dadurch hat man automatisch "berufsbezogenen" Rechtschutz. Streit um den Grad der Schwerbehinderung ist mit eingeschlossen. Daher hatte ich schon den DBG Rechtsschutz eingeschaltet und weiß jetzt nicht, ob ich die wieder "rauswerfen" soll. Ich habe also schon Widerspruch eingelegt und werde euch informieren, ob der DBG Rechtsschutz auch gut ist.


    Da ich wegen der Gesundheit auch (Konzentrations-)Probleme in der Arbeit hatte, habe ich einen Abfindungsvertrag unterschrieben und bin seit fast 1 Jahr arbeitslos. Für einen Arbeitslosen bringt GdB 30 gar nichts und man ist faktisch mit einem Kerngesunden gleichgestellt. Das ist schon irgendwie krank, oder?


    "Darmneoblase mit ausreichendem Fassungsvermögen, ohne Harnstau, ohne wesentliche Entleerungsstörungen"

    ist laut Versorgungsmedizin-Verordnung (vom 10. Dezember 2008) einem GdB 30 zugeordnet. Der Text beschreibt doch eindeutig den Best-Case ohne irgendwelche anderen Behinderungen. Das trifft doch auf mich nicht zu.

    Falls noch jemand einen konkreten Grund erlebt hat, wie man bei Neoblase von dem Standard/Minimum GdB 30 hochkommt, möge mir doch bitte noch schreiben.


    Nochmals vielen Dank an alle und alles Gute.

    Berti

    Hallo,

    bei mir wurde 2014 mit 51 Jahren die Blase (mit Prostata und Samenblase) entfernt. Ich hatte gut 5 Jahre eine Heilungsbewährung mit 100%.

    Nun wollen die mich auf nur GdB 30 (wegen anerkannter Inkontinenz und Impotenz) zurückstufen (weil keine Metastasen aufgetreten sind).

    Außer den anerkannten Behinderung habe ich aber noch die metabolische Acidose. Wegen der notwendigen täglichen Behandlung mit Nephrotrans habe ich schon seit 3 Jahren einen Nierenstein, der bei Koliken wegen der Neoblase ja nur mit komplizierter offener Operation anstatt transuretal behandelt werden könnte. Wegen Marcumar bin ich aber Bluter (GdB 10; anerkannt).
    Außerdem muss ich wegen täglich 3x Durchfall (eigentlich GdB 20-30) täglich, ebenfalls lebenslänglich das Medikament Colestyramin nehmen, das ja starke Wechselwirkungen mit anderen Medikamenten hat.

    Zusätzlich habe habe ich noch einen unerfüllten Kinderwunsch (eigentlich GdB20) und psychische Belastungen und depressive Verstimmung (GdB 20; anerkannt).


    Die lassen bei Berechnung des Gesamt-GdB alle Nebenbehinderung wegfallen, weil sie die nicht in Beziehung zu ein und derselben Grunderkrankung setzen.
    Das kann doch nicht sein? Beim Verlust eines Beines kann man ja auch nicht bestimmen: Fuß=20 GdB und Knie= 30 GdB also gesamt nur GdB 30 !?!


    Den bisherigen Bericht des Urologen konnte ich nicht bekommen. Ich werde einen weiteren Befund anfordern, der die Zusammenhänge bestätigt.

    Was kann ich sonst noch tun.

    Vielen Dank für Eure Hilfe