Hallo liebe forum-Blasenkrebs-Gemeinde,
mein Vater hat auch die Diagnose erhalten und ich rate ihm den Schwerbehindertenausweis zu beantragen.
Aufgrund seiner kürzlichen Stent-OP (am Herzen) ist die Entfernung des Blasentumors erst für März vorgesehen,
da der Kardiologe vorher meinen Dad nicht frei gibt.
Jetzt ist ja ende des Jahres und ich frage mich, ob ich vor der Behandlung den Schwerbehindertenausweis schon beantragen soll für meinen Vater.
Er ist 61 und geht mit 63 und paar Monaten in Rente. 45 Arbeitsjahre hat er schon hinter sich.
Laut Gesetztext heißt es ja immer:
"Nach Entfernung eines malignen Blasentumors ist eineHeilungsbewährung abzuwarten.
GdS während einer Heilungsbewährung von zwei Jahren
nach Entfernung des Tumors im Frühstadium unterBelassung der Harnblase (Ta bis T1) N0 M0, Grading G1 . . . . . 50"
Macht es dann schon vor Entfernung Sinn des Antrag zu stellen?
Gruß
Creative.
P.S. Toll, dass man sich in einem Forum so austauschen kann.