Hallo in die Runde,
bezüglich der adjuvanten Chemotherapie habe ich eine Frage: ist so eine Behandlung rein juristisch Teil der ersten Therapie (also z.B. einer Operation) oder ist sie, da ja erst während des Eingriffs klar wurde, dass überhaupt eine Behandlung mit Chemotherapeutika notwendig sein wird, eine eigenständige, also zweite Therapie? Hat jemand da irgendwelche Grundsatzurteile gelesen? Ich frage, weil für mich das immer zwei verschiedene Behandlungen waren, das Landesamt für soziale Dienste da aber anderer Meinung ist. Vielen Dank für Eure Hilfe und herzliche Grüße aus dem Norden.