BVMed findet neue Leitlinie zur Harninkontinenz unpraktikabel

  • Erzeugt am : 6. September 2021

    Uhrzeit : 15:15

    Von : Blasenkrebs Online-Selbsthilfegruppe

    =================================================================

    Feed von : Urologie – Biermann Medizin

    -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

    Titel : BVMed findet neue Leitlinie zur Harninkontinenz unpraktikabel

    -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

    Inhalt :

    Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) sieht in der S2k-Leitlinie „Hilfsmittelberatung“ zur Harninkontinenz gute Ansätze zur besseren Einbindung der Patienten in den Versorgungprozess. Allerdings sei die Leitlinie unter anderem aufgrund rechtlicher Bedenken nur schwer umzusetzen.

    Die neue S2k-Leitlinie zur Harninkontinenz soll als Grundlage zur Strukturierung, Vereinheitlichung und Verbesserung des Beratungsprozesses zur Hilfsmittelversorgung dienen und definiert Anforderungen an die Hilfsmittelberatung im Zusammenhang mit der Inkontinenzversorgung. „Diese Herangehensweise ist zur Qualitätssicherung und zur Stärkung des Patienten im Versorgungsprozess sinnvoll“, kommentiert der BVMed. Es sei positiv, dass die Grundlage der Leitlinie die Bedürfnisse und Wünsche des Patienten seien. Durch diese Herangehensweise orientiere sich die Leitlinie sehr stark an der Wunschversorgung der Versicherten. Die darin vorgegebenen Methoden erscheinen dem Verband aber weniger dazu geeignet, daraus den medizinisch notwendigen Bedarf abzuleiten. So lässt sich die Leitlinie aus BVMed-Sicht beispielsweise nicht mit dem Wirtschaftlichkeitsgebot vereinbaren.

    Patientenwunschorientierung versus Wirtschaftlichkeitsgebot

    Zudem sehen die BVMed-Experten datenschutzrechtliche und praktische Bedenken bei der Umsetzung der Leitlinie. Der dargestellte Beratungsaufwand lasse sich nicht mit der jetzigen Vergütungssystematik vereinbaren. Daher sieht der BVMed die Gefahr der Unvereinbarkeit mit dem gesetzlichen Rahmen in Deutschland, insbesondere mit dem Wirtschaftlichkeitsgebot, welches eine ausreichende und zweckmäßige Versorgung vorsieht. Auch mit den Versorgungs- und Verordnungsprozessen nach der Hilfsmittel-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) sei die Leitlinie nur schwer vereinbar. Vor diesem Hintergrund könne diese kaum in die GKV-Versorgungssystematik einbezogen werden.

    Einen Grund sehen die BVMed-Experten darin, dass die Hilfsmittel-Leistungserbringer und Homecare-Unternehmen, die vom BVMed vertreten werden, bei der Erstellung der Leitlinie nicht einbezogen worden seien. Der BVMed biete der Fachgesellschaft für Urologie Gespräche über die Weiterentwicklung der Ansätze hin zu einer qualitätsgesicherten Versorgung an, so Juliane Pohl, Leiterin Ambulante Versorgung beim BVMed.

    Besondere Schwierigkeiten sieht der BVMed beispielsweise bei der Bemusterung. So soll diese auf den Wünschen der Patienten basieren. Gerade im Bereich der Versorgung mit aufsaugenden Inkontinenzprodukten spiele das subjektive Empfinden der Patienten eine große Rolle. Dieses weiche häufig von der medizinischen Notwendigkeit ab. Genau in diesem Punkt komme es darauf an, zwischen der medizinisch notwendigen Versorgung und der Wunschversorgung zu differenzieren.

    Laufzettel schwer in den Versorgungsprozess integrierbar

    Ein weiteres Problem sieht der BVMed darin, dass die Leitlinie einen Laufzettel zwischen Arzt und Versorger vorsieht. Dieser Ansatz erscheint aus BVMed-Sicht aufgrund der Vielzahl der Versorgungsfälle – 2,4 Millionen jährlich – und angesichts der mehreren tausend Ärzte und Hilfsmittel-Versorger unpraktikabel und nicht umsetzbar. Vielmehr würde hierdurch der funktionierende Versorgungsprozess durch Hilfsmittel-Leistungserbringer und Homecare-Versorger auf Grundlage der ärztlichen Verordnung unterminiert. Hinzu komme, dass die definierten Anforderungen an die Qualifikation des beratenden Personals nicht vereinbar seien mit den Empfehlungen zur Präqualifizierung des GKV-Spitzenverbandes.

    „Die Leitlinie ist gut gedacht und vom Patienten her gedacht, jedoch in Widerspruch zum bestehenden gesetzlichen Rahmen und somit in diesem Kontext nicht umsetzbar. Darüber sollten sich alle Beteiligten austauschen. Der BVMed hat der Fachgesellschaft ein entsprechendes Gesprächsangebot unterbreitet“, so der BVMed abschließend.

    (BVMed/ms)

    Der Beitrag BVMed findet neue Leitlinie zur Harninkontinenz unpraktikabel erschien zuerst auf Biermann Medizin.
    -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

    Link : https://biermann-medizin.de/bv…nkontinenz-unpraktikabel/

    *******************************************************************




    05/2009 CIS, 02/2010 pT4 a, G 3, sechs Zyklen Chemotherapie, Gem/Cis, 08/2018 Nephrektomie rechts


    "wer kämpft, der kann verlieren; wer nicht kämpft, hat bereits verloren"

  • bar65

    Hat das Thema freigeschaltet.