Hallo Mitglieder.
Nur zur Information:
Es kommt immer wieder vor das Mitglieder auf eigenen Wunsch oder auch auf unseren Wunsch hin ihre Mitgliedschaft in unserem Forum aufkündigen und gelöscht werden möchten. Diesem Wunsch kommen wir selbstverständlich nach und löschen dann das entsprechende Profil mit den wenigen persönlichen Angaben, wie z.B. die Mail Adresse. Selbstverständlich werden auch die in den anderen Tools hinterlegten persönlichen Daten (wie z.B. Bilder) von uns aus dem System genommen. Bestehen bleiben einzig und allein die bereits geschriebenen Beiträge die keine persönlichen Daten wie z.B. Namen, Adressen, Telefon Nr. usw, enthalten. Laut unseren Nutzungsbedingungen sind wir nicht verpflichtet diese Daten zu löschen.
Zu diesem Sachverhalt gibt es ein amtliches Urteil von Ratingen:
Das Amtsgericht Ratingen musste 2011 über einen Fall entscheiden, in dem ein Nutzer eines Forums verwiesen wurde, da dieser gegen die Boardregeln verstoßen hatte. Der Nutzer forderte schließlich die Entfernung sämtlicher eigens verfassten Beiträge, woraufhin sich der Betreiber des Forums weigerte (Urteil vom 29.06.2011 – Az.: 8 C 486/10). Das Gericht wies die Klage ab, da es in dem vorliegenden Fall keinen Löschungsanspruch sah. Begründet wurde dies damit, dass durch das Forum sämtliche privaten Beiträge wie Fotos und Kontaktdaten gelöscht wurden. Da der Nutzer seine Beiträge aber in Kenntnis der vorliegenden AGB des Forums gepostet habe und diese durch eine Registrierung auch akzeptiert habe, stünde ihm kein Anspruch auf Löschung zu. Denn diese sehen eine Löschung der Beiträge nicht vor, wenn der jeweilige Nutzer nicht mehr im Forum registriert ist. Das Urteil stellt damit klar, dass sich im vorliegenden Fall kein Löschungsanspruch ergibt, weder aus dem Datenschutz- noch aus dem Urheberrecht.
Zwar entschied das Amtsgericht in diesem Fall gegen einen Anspruch auf die Löschung von Beiträgen, in ähnlichen Situationen kann jedoch sehr wohl ein Anspruch auf die Löschung einzelner Beiträge vorliegen. In dem vorliegenden Fall entschied sich das Gericht zwar gegen das Vorliegen eines Werks im Sinne des Urheberrechts, jedoch kann sich andernfalls ein Anspruch auf Löschung aus den §§ 97 ff. UrhG ergeben. In der Regel liegt ein solcher Rechtsanspruch aber nur vor, wenn es sich um einen Beitragt mit einer gewissen Schöpfungshöhe handelt, sprich es sich nicht um einen kurzen und in einem Forum nicht unüblichen Text handelt.
Ist es nicht möglich, dem Gericht diese Schöpfungshöhe darlegen zu können, können sich Ansprüche noch aus den allgemeinen Normen des BGB ergeben. In Betracht kommende Ansprüche könnten sich hier beispielsweise aus §§ 823 Abs. 1, 1004 BGB in Verbindung mit dem allgemeinen Persönlichkeitsrechts ergeben. Denkbar wäre ebenfalls ein Anspruch im Sinne der §§ 280 I, 241 I BGB, also einem Anspruch aus nachverträglichen Nebenpflichten.
Das größte Hindernis an einem Anspruch auf die Löschung eigener Beiträge, stellen die AGB des jeweiligen Forums dar.Denn diese machen sich die AGB zu Nutze, um mögliche Ansprüche von Nutzern auszuschließen. Ob dies im Einzelfall zulässig ist ergibt sich aus §§ 307 ff. BGB. Demnach gilt es grundsätzlich, sich die AGB zu vor Augen zu führen und zu überprüfen, um feststellen zu können, ob ein Ausschluss der Ansprüche der Nutzer tatsächlich wirksam ist.