Liebe Sandy,
ich weiß nicht wie es bei Euch geregelt ist, aber in Deutschland werden AHB (Anschlußheilbehandlung) und REHA von unterschiedlichen Institutionen getragen:
Die AHB vom Rententräger, die Reha von der Krankenkasse.
Also hat sich das Krankenhaus bezüglich der AHB an meinen Rententräger (Versorgungswerk der Architekten, nicht Rentenkasse - Architekten haben ihr eigenes Versorgungswerk und können sich von der staatlichen Versorgung befreien lassen) gewandt. Auch die Auswertung und der Abschlußbericht gingen an das Versorgungswerk. Ich musste die AHB auch zwingend innerhalb von 14 Tagen nach Entlasssung aus dem Krankenhaus antreten. Das ist bei einer Reha auch anders.
WENN ich denn noch mal eine Reha machen möchte, müsste ich die nun bei meiner Krankenkasse beantragen.
Wir haben, allerdings nur eben auf Deutschland bezogen folgendes Dokument:
Eventuell hilft das auf der Suche nach dem passenden Gegenstück bei Euch?
Aber schön, dass Du Dich schon rausgewagt hast und die Sonne genießen konntest - davon noch gaaaanz viel und weiter so eine unkomplizierte Heilung,
wünscht Dir von Herzen Mandelauge