Hallo Zusammen,
mein Antrag auf Anerkennung einer Berufskrankheit wurde abgelehnt. Anerkannt wurde der Kontakt zu polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen. Die Belastung laut BG mit 6,7 Benzo(a)pyren Jahren liegt unter dem Grenzwert von 80 Benzo(a)pyren-Jahren. Somit ist die Anerkennung einer Berufskrankheit nach Nr. 1321 der Berufskrankheiten-Liste abgelehnt worden.
Hat jemand damit Erfahrung bzw. lohnt sich der Aufwand einen Widerspruch einzulegen?
Viele Grüße Jörg