Hallo Forumsgemeinde,
wie ich in meinem Faden zuletzt geschrieben habe, musste ich die Anschluss-Reha Ende November wegen einer Corona-Ansteckung in der Klinik abbrechen.
Dazu schreibe ich in meinem Stamm-Faden aber noch separat; denn just heute kam der ärztl. Reha-Entlassungsbericht und da habe ich eine konrkete Frage an die erfahrenen Forumsmitglieder.
Die betreffende Seite habe ich beigelegt:
Wie dort unter A steht, kann ich lt. ärztlicher Meinung meinen zuletzt ausgeübten Beruf nur mehr unter 3 Stunden ausüben. Das würde ja eine Erwerbunsfähigkleit zu 100% bedeuten.
Unter B steht für den allgemeinen Arbeitsmarkt jedoch 6 Stunden und mehr ...
Aufgrund meiner persönlichen Situation (59 Jahre alt, bereits 44 Jahre in der Rentenkasse drin usw.) könnte ich mit einer 100% Erwerbsunfähigkeit leben, selbst wenn die erst einmal befristet genehmigt werden sollte. Der GdB wurde inzwischen auch schon mit 100% und 5 Jahren Heilungsbewährung festgelegt. Das reicht auf jeden Fall bis zur Schwerbehinderten- oder auch meinem normalen Renteneintrit als sog. besonders langjähriger Versicherter.
Um aber die weiteren bürokratischen Schritte richtig zu gehen, würde mich eure Meinung interessieren, wie die beiden unterschiedlichen Bewertungen zu interpretieren sind.
Vielen Dank vorab für eure Unterstützung.
PetAir