Moin zusamm`
Wie jedes Jahr steht jetzt die Steuererklärung an die ich eigentlich immer selbst mache. Seit Okt 2010 hab ich 80%. Wie ist das jetzt? Habt ihr Tips oder was ich auf jedenfall beachten muss?
Es grüßt Euch Heike
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Moin zusamm`
Wie jedes Jahr steht jetzt die Steuererklärung an die ich eigentlich immer selbst mache. Seit Okt 2010 hab ich 80%. Wie ist das jetzt? Habt ihr Tips oder was ich auf jedenfall beachten muss?
Es grüßt Euch Heike
liebe Heike
Steuerliche Vergünstigungen:
Vergünstigungen stehen Behinderten
im Rahmen nachfolgender steuerlicher Regelungen zu:
Entfernungspauschale, Kinderfreibetrag sowie Freibetrag für Betreuungs-,
Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf, aussergewöhnliche Belastungen sowie
Vergünstigungen bei der Kraftfahrzeugsteuer.
Behinderte/Pauschbetrag
Anstelle der Steuerermäßigungen nach § 33 EStG (außergewöhnliche
Belastungen) können Behinderte einen Behinderten-Pauschbetrag geltend machen.
Dieser sollte genutzt werden, wenn die Aufwendungen per Einzelnachweis geringer
sind als der jeweilige Pauschbetrag. Welcher Pauschbetrag zum Ansatz kommt,
richtet sich nach dem Grad der Behinderung.
Grad der Behinderung in Prozent 25-30 Behinderten-Pauschbetrag (jährlich) 310 €
Grad der Behinderung in Prozent 35-40 Behinderten-Pauschbetrag (jährlich) 430 €
Grad der Behinderung in Prozent 45-50 Behinderten-Pauschbetrag (jährlich) 570 €
Grad der Behinderung in Prozent 55-60 Behinderten-Pauschbetrag (jährlich) 720 €
Grad der Behinderung in Prozent 65-70 Behinderten-Pauschbetrag (jährlich) 890 €
Grad der Behinderung in Prozent 75-80 Behinderten-Pauschbetrag (jährlich) 1.060 €
Grad der Behinderung in Prozent 85-90 Behinderten-Pauschbetrag (jährlich) 1.230 €
Grad der Behinderung in Prozent 95-100 Behinderten-Pauschbetrag (jährlich) 1.420 €
Sind Behinderte blind (Merkmal „BL“) oder hilflos (Merkmal „Hl“) so können sie
einen erhöhten Behinderten-Pauchbetrag von 3.700 € in Anspruch nehmen. Der
Behinderten-Pauschbetrag wird jährlich gewährt. Dies gilt auch dann, wenn die
Behinderung erst zum Ende des Jahres vorlag. Trat zum Beispiel erst am 25.12.
die Behinderung ein, so kann trotzdem der volle Jahresbetrag steuerlich geltend
gemacht werden. Der Pauschbetrag kann vom Behinderten oder von dessen Eltern in
Anspruch genommen werden.
Wird der Behinderten-Pauschbetrag genutzt, so können die typischen
außergewöhnlichen Belastungen, die durch die Behinderung entstehen, nicht mehr
geltend gemacht werden. Untypische außergewöhnliche Belastungen können trotzdem
noch berücksichtigt werden. Dazu zählen: Kurkosten, Operationskosten,
Krankheitskosten (bei akutem Anlass), Kosten für die Haushalthilfe, Schulgeld
(Privatschule), Fahrtkosten.
ich hoffe, ich konnte ein bisschen Licht ins Dunkel bringen und denke mir, Blasius wird sich sicher auch noch melden.
Nee, nee, Krümelchen,
besser könnte ich das auch nicht sagen.
Für unselbständig Beschäftigte gibt es die Lohnsteuer-Hilfevereine (geringe Kosten). Der Steuerberater ist oft teurer (aber meist besser [meine Erfahrung]).