Aus aktuellem Anlass stelle ich das Thema heute ein.
Am vergangenen Montag ist die Mutter meiner verstorbenen, ersten Frau gestorben. Bis zum Bezug einer an ein Seniorenheim angegliederten, seniorengerechten Wohnung habe ich ihren Weg begleitet. Danach haben die drei Enkelkinder sich kümmern wollen. Die räumliche Distanz hat es mir nicht ermöglicht stete Präsenz zu zeigen und aufgrund des hohen Lebensalters waren Telefonate auch kaum noch realisierbar. Nun kam mit der Benachrichtigung ihres Todes auch die Information, dass inzwischen ein amtlicher Betreuer bestellt worden ist. Der Antrag auf Unterstützungsleistungen für die Heimunterbringung und Pflege ist noch nicht entschieden. Die Tätigkeit des Betreuers endet am Tag des Todes der zu betreuenden Person. Ein Testament existiert nicht. Alle Enkel scheinbar überfordert und dann habe ich mich eingeschaltet. Nun ist zumindest sichergestellt, dass sie am kommenden Dienstag würdig bestattet werden kann. Es stand im Raum, sie via "Sozialbestattung" in die neuen Bundesländer zu verfrachten, dort einäschern und anonym zu bestatten. Dies habe ich nun abgewendet. Neben zwei Sterbegeld Versicherungen gibt es noch zwei kleine Lebensversicherungen und ein Sparbuch mit einem kleinen Betrag den man als Schonvermögen einstuft. So ist zumindest sicher, dass sie in heimischer Erde wo sie 94 Jahre gelebt hat auch die letzte Ruhestätte haben wird.
Das Procedere war mir neu und ist auch nicht ohne Hürden. Die Enkel schlagen aus Unkenntnis von Unwägbarkeiten das Erbe aus. Damit gibt es keinen Erbschein. Nachdem die Enkel mir die Vollmacht zur Entgegennahme des Sparbuches erteilt haben wurde mir dieses vom Betreuer ausgehändigt. Eine Bankvollmacht habe ich nicht und muss nun am Montag unter Vorlage einer Sterbeurkunde versuchen, das Guthaben an das Bestattungsinstitut zu überweisen. Sehr kompliziert und schwierig aber ich hoffe es regeln zu können.
Den weiteren Verlauf werde ich hier schildern.
Wolfgang