Wisst Ihr wie das ausschaut mit der Anerkennung einer Chronischen Erkrankungen so, dass der Eigenanteil auf 1% der Zuzahlungen sinkt?
Viele Grüße
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Wisst Ihr wie das ausschaut mit der Anerkennung einer Chronischen Erkrankungen so, dass der Eigenanteil auf 1% der Zuzahlungen sinkt?
Viele Grüße
Moin Georg,
eine Neoblase ist keine chronische, lebensbedrohende Krankheit.
Zwar ist die Anlage einer Neoblase (mit Anschluss an die Harnröhre) eine große Operation. Aber danach ist man "gesund". Auch die Amputation eines Beines ist keine Krankheit. Der Grad der Schwerbehinderung stellt keinen Maßstab für das Vorliegen einer chronischen Erkrankung dar.
Chronische Erkrankung ist z.B. die COPD, kardiologische Erkrankungen, schwere Diabetes (Bauchspeicheldrüse ohne Funktion).
Daher gibt es auch bei Vorliegen einer dauerhaften Inkontinenz dafür keine Gebührenbefreiung.
Eine Möglichkeit bestünde noch, wenn du einen GdB > 50 hast. Dann wäre eine Anfrage bei der GKV zweckmäßig.
Hier der Link zu einer Liste von 80 chronischer Erkrankungen.
http://www.bvvp.de/vhvp/BVA-Krankheiten.pdf
Gruß
Eck hard
Also mir geht es eigentlich hier drum ich finde schon, dass Punkt C passen könnte ... ich meine er soll sich nach Anweisung vom Krankenhaus die nächsten Monate,Jahre katheterisieren vielleicht nicht mehr täglich aber schon öfter, darüber hinaus bekommt er wahrscheinlich sein ganzes leben diese Säure Base Tabletten und ob das mit der Kontinenz über Tag und Nacht mal klappt, dass weiß man ja auch nicht und Lebensqualität büßt er ja ohne Hilfsmittel jedenfalls das erste Jahr wohl ein?!?
Ab 1.1.2004 beträgt die Belastungsgrenze für chronisch Kranke, die wegen derselben schwerwiegenden Krankheit in Dauerbehandlung sind 1 v.H. (1%) der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt, ansonsten 2 v.H. (§ 62 Abs. 1 Satz 2 SGB V i. d. F. des Gesetzes zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GMG)
Die Auslegung "schwerwiegende chronische Krankheit" richtet sich nach § 2 Abs. 2 der Richtlinien zur Definition schwerwiegender chronischer Krankheiten (RL vom 22.1.2004):
Nach Richtlinientext ist eine Krankheit schwerwiegend chronisch, wenn sie wenigstens 1 Jahr lang, mindestens einmal pro Quartal ärztlich behandelt wurde (Dauerbehandlung) und eines der folgenden Merkmale vorhanden ist:
a)Es liegt eine Pflegebedürftigkeit der Pflegestufe II oder III nach dem 2. Kapitel SGB XI vor.
b)Es liegt ein Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 60% nach § 30 BVG oder eine Minderung der Erwerbsfähgikeit (BdE) von mindestens 60% nach § 56 Abs. 2 SGB VII vor, wobei der GdB bzw. die MdE zumindest auch durch die Krankheit nach Satz 1 begründet sein muss.
c)Es ist eine kontinuierliche Behandlung erforderlich (ärtztliche oder psychotherapeutische Behandlung, Arzneimitteltherapie, Versorgung mit Heil- und Hilfsmitteln), ohne die nach ärztlicher Einschätzung eine lebensbedrohliche Verschlimmerung, eine Verminderung der Lebenserwartung oder eine dauerhafte Beeinträchtigung der Lebensqualität durch die aufgrund der Krankheit nach Satz 1 verursachte Gesundheitsstörung zu erwarten ist.
http://www.petraschuster.de/bewegendes/zuzahlung.shtml
Hat jemand denn hier versucht die Folgen des Blasenkrebs(Neoblase) und Weiterbehandlung als chronisch Anerkennen zu lassen ?!?
Grüße
Soweit mir bekannt ist, werde ich bei meiner Krankenkasse als chronisch Kranker geführt.
Dies hat aber wohl nichts mit meiner Neoblase zu tun, sondern mit meiner nicht mehr zu heilenden, permanenten nächtlichen Inkontinenz.
Die Neoblase an sich ist keine chronische Erkrankung, die eventuell daraus resultierenden Folgen können aber dazu führen.....
Gruß
Eck hard
Moin Georg,
frag doch mal bei deiner Krankenkasse nach und teile uns das Ergebnis mit.
Wir lernen hier gerne dazu.