(03) - Was sind eigentlich Anschlussheilbehandlung ( AHB ) und Rehabilitation ( Reha ) ?

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Anschlussheilbehandlung und Rehabilitation : Wege zurück ins Leben


Unter dem Begriff “Anschlussheilbehandlung” ist eine stationäre Rehabilitationsmaßnahme zu verstehen, die sich unmittelbar an eine stationäre Behandlung anschließt.
Der Sinn einer Anschlussheilbehandlung ist eine Anpassung der Patienten an die täglichen Belastungen unter ärztlicher Aufsicht nach einer längeren stationären Heilbehandlung.
Meistens werden diese Anschlussheilbehandlungen in speziellen Kliniken durchgeführt.


Wieder zu Hause sein, den Alltag meistern, wieder im Beruf arbeiten - nach einer schweren Erkrankung wie Krebs ist das eine große Herausforderung.
Operation, Chemo- oder Strahlentherapie sind sehr anstrengend für Krebspatienten.
Eine frühe Rehabilitation im Anschluss an diese Behandlung hilft, sich von den körperlichen Anstrengungen zu erholen und neue Kraft zu schöpfen.
Es existieren wohnortnahe, ambulante Reha-Angebote.
Oft ist aber auch ein Aufenthalt in einer speziellen Reha-Klinik sinnvoll, um mit Ruhe und Abstand von zu Hause die weitere Behandlung zu planen.
Mit Psycho-Onkologen oder anderen Patienten über die seelischen Belastungen der Krankheit und der Behandlung zu sprechen.
Zu überlegen, wie das Leben weitergeht mit und trotz der Krankheit.
Die Rehabilitation nutzen viele Krebspatienten auch, um sich zu informieren :
Uber ihre Krankheit, über spezielle Sportangebote, Selbsthilfegruppen, gesunde Ernährung und darüber, worauf sie bei der Krebsnachsorge achten sollten.


Die Anschlussheilbehandlung ( AHB )


Welche Art von Reha-Maßnahmen sinnvoll ist, ergibt sich zum einen aus den individuellen medizinischen Befunden, zum anderen aber auch aus der persönlichen Situation zu Hause oder am Arbeitsplatz.
Eine Krebsnachsorge macht am meisten Sinn innerhalb des ersten Jahres nach einer abgeschlossenen ersten Behandlung der Krebserkrankung. Bei der so genannten “Anschlussheilbehandlung” folgt die Reha sogar direkt nach dem Aufenthalt im Krankenhaus.
Zwischen dem Verlassen des Krankenhauses und der Anschlussheilbehandlung dürfen maximal 14 Tage liegen.
Die “erste Behandlung” kann sich dabei durchaus über einen längeren Zeitraum erstrecken.
Viele Krebsbehandlungen sehen heute eine feste Abfolge von Operation, Bestrahlung und/oder Chemotherapie vor, die sich über mehrere Monate hinziehen kann. Während dieser Zeit ist der Patient keineswegs die ganze Zeit stationär im Krankenhaus. Auch dann gilt erst die Beendigung dieser Maßnahmen als Abschluss der ersten Behandlung.


Manchmal ist die medizinische Behandlung bei Rehabilitationsbeginn auch noch nicht abgeschlossen.
Eine Chemotherapie zum Beispiel kann auch noch in der Reha fortgeführt werden.
Auch eine Operationswunde muss noch nicht vollkommen verheilt sein, wenn für eine entsprechende Pflege gesorgt werden kann.
Krebspatienten erhalten natürlich auch alle Medikamente weiter, die sie benötigen.
Die Anschlussheilbehandlung kann auch genutzt werden, um Schmerzen, die noch nicht zufriedenstellend zurückgedrängt worden sind, besser zu behandeln und die Schmerzmedikamente neu einzustellen.
Wichtig ist, eine geeignete spezialisierte Klinik für die Anschlussheilbehandlung zu finden. Dabei hilft der Arzt oder der Sozialdienst der Klinik.


Welche Reha-Maßnahmen sinnvoll sind, ergibt sich aus dem körperlichen Befinden, hängt aber auch ab von der Art der Tumorerkrankung und der Behandlung.
Ein Beispiel:
Wenn einer Patientin nach einer Brustkrebserkrankung auch die Lymphknoten in der Achsel entfernt wurden, kann ein Teil der Reha sein, zu lernen, wie es möglich ist, den Arm bei Haus- oder Büroarbeit schonend zu bewegen
Bei andere Patienten können Lymphdrainagen gegen Schwellungen und Ödeme helfen.
Oder Patienten, die nach einer Blasenkrebsoperation von einer Inkontinenz betroffen sind, werden wissen und lernen wollen, wie sie durch ein Beckenboden-Muskeltraining diese Inkontinenz überwinden können..


Die stationäre Rehabilitation
Früher wurde die stationäre Rehabilitation auch “Nachsorge-Kur” genannt. Sie erfolgt in der Regel innerhalb des ersten Jahres nach der Behandlung in einer Klinik, die spezialisiert ist auf die Reha von Krebskrankheiten. Die Klinik muss als Rehabilitationseinrichtung zugelassen sein.
Dort werden Patienten medizinisch behandelt.
Sie bekommen zudem fachkundige psychologische Unterstützung.
Außerdem bieten die Kliniken spezielle Sportkurse an, geben Tipps für den Alltag, beraten in Fragen der Ernährung und helfen bei sozialen Fragen weiter.
Bewegungsprogramme sind fester Bestandteil des Reha-Angebots von Kliniken. Bewegung hilft. Wer lange bettlägerig war und geschwächt ist, wird Krankengymnastik und Training möglicherweise zunächst nicht besonders mögen - aber langfristig davon profitieren.



Die Rehabilitation ( Reha )


”Rehabilitation geht vor Rente” - so heißt ein Grundsatz im Gesundheitswesen. Wer an Krebs erkrankt war, soll wieder für sich selbst sorgen können und möglichst ein Leben ohne Beeinträchtigungen führen können. Auch wenn die Krebskrankheit oder die Krebsbehandlung zunächst körperliche, psychische oder soziale Folgen haben, so soll mit den Reha-Maßnahmen eine bleibende Behinderung abgewendet werden.
Oder, falls dies nicht möglich ist, gering oder zeitlich begrenzt bleiben.
Kurzum: Eine Rehabilitation soll den Weg zurück ins Leben ebnen.
Die “Reha” ist weit mehr und oft auch etwas ganz anderes als eine “Kur”. Sie umfasst - allgemein gesagt - die Gesamtheit aller Maßnahmen, die Krebspatienten einen normalen Tagesablauf ermöglichen und sie wieder in ihre Umwelt, die Gesellschaft eingliedern und sie in die Lage versetzen, am Arbeitsleben wieder teilzunehmen.


Wer ist der Ansprechpartner bei der Planung der Rehabilitation ?
Wichtigster Ansprechpartner für die Rehabilitation ist der behandelnde Arzt - entweder in der Klinik oder der Arzt zu hause. Oft zeichnet sich schon während des Klinikaufenthaltes ab, wie es weitergeht: ist eine so genannte “Anschlussheilbehandlung” sinnvoll, die sich direkt an den Klinikaufenthalt anschließen würde? Oder macht eine stationäre Rehabilitationsmaßnahme in einer geeigneten Klinik zu einem späteren Zeitpunkt mehr Sinn? Oder ist eine ambulante Rehabilitation - also von zu Hause aus - die beste Lösung? Bei solchen Entscheidungen kann der behandelnde Arzt beraten. In fast allen Kliniken gibt es inzwischen so genannte Kliniksozialdienste. Patienten, die sich unschlüssig sind, wie es für sie weitergeht, die wissen wollen, wie sie versichert sind und auf welche Leistungen sie Anspruch haben oder Hilfe bei der Beantragung brauchen, können sich an den Sozialdienst wenden. Der Sozialdienst steht auch mit Rat und Tat zur Seite, wenn es um die psychische Bewältigung der Krebserkrankung geht.



Wer zahlt was ?
Sogenannte “Leistungsträger” für viele Reha-Maßnahmen sind - was Krebspatienten häufig nicht wissen - vor allem die Rentenversicherungsträger und erst in zweiter Linie die gesetzlichen Krankenkassen.
(Bei beruflich bedingten Krebserkrankungen kommen auch die Berufsgenossenschaften als Träger einer Rehabilitation in Frage.)
Trotzdem wickeln die gesetzlichen Krankenversicherungen viele Vorgänge bei der Beantragung ab und helfen auch mit Beratung weiter. Je nach Versicherung, Art der beantragten Leistung und Notwendigkeit der Klärung von Ansprüchen mussten Versicherte bisher trotzdem gelegentlich mit verschiedenen Ansprechpartnern Kontakt aufnehmen. Achtung: Komplizierter ist die Situation bei Patienten, die privat versichert sind. Dort variieren die Regelungen sehr stark - je nach Vertragsform.
Denn gerade nach einer Krebserkrankung führt eine körperliche Schonung nicht zu einer Besserung des Befindens.
Dennoch gilt auch :
Gerade am Anfang nicht übertreiben.
Am besten ist eine vorsichtige und dosierte körperliche Belastung.
Ebenfalls im Angebot vieler Kliniken :
Praktische Fragen der Ernährung:
Wie sollte ich mich ernähren, um schnell wieder zu Kräften zu kommen? Was darf, was sollte ich als Krebspatient essen, was ist eher schädlich? Brauche ich mehr Kalorien, helfen Vitamine?
Hier erhalten Patienten viele Anregungen.


Die ambulante Rehabilitation
Viele Reha-Maßnahmen können Patienten auch dann in Anspruch nehmen, wenn sie sich nicht zu einem stationären Aufenthalt in einer Klinik entscheiden.
In den letzten Jahren hat sich eine Vielzahl von Möglichkeiten entwickelt, entsprechende Angebote auch ambulant oder teilstationär wahrzunehmen. Und einige Reha-Leistungen greifen tatsächlich erst am Arbeitsplatz oder zu Hause.


Soziale Hilfestellung für den Wiedereinstieg
Es gibt eine Reihe von Leistungen, die einen Wiedereinstieg in den Beruf erleichtern sollen.
Über solche Maßnahmen und sozialrechtliche Ansprüche können sich Krebspatienten häufig während einer stationären Rehabilitationsmaßnahme informieren.
Aber auch der Sozialdienst in der Klinik hilft hier weiter. Bei der Beratung lassen sich alle sozialrechtlichen Fragen vom Krankengeld bis hin zum Wiedereinstieg in den Beruf klären.
Dazu gehören zum Beispiel die so genannte “Belastungsprobe”, der Arbeitsversuch oder die stufenweise Wiedereingliederung, falls nicht gleich wieder ein Achtstundentag möglich ist.
Ein wichtiges Thema bei der Beratung: ein möglicher Antrag auf Anerkennung einer “Schwerbehinderung” - in der Regel auf Zeit.
Dies kann für Krebspatienten eine Möglichkeit sein, beruflich wie finanziell besser mit ihrer veränderten Situation umzugehen.


Kosten
Die Kosten für Reha-Maßnahmen sind fast vollständig von den Versicherungen abgedeckt.
Sie kommen für Behandlung, Anwendungen, bei stationärer Behandlung auch für Unterkunft, Verpflegung und Reisekosten auf.
Es bleibt derzeit ein Eigenanteil von 9 Euro pro Tag, allerdings für maximal 42 Kalendertage im Jahr. Kinder bzw. die Personen, über die Kinder in der Rehabilitation versichert sind, müssen keine Eigenleistung aufbringen.
Patienten sollten sich erkundigen, ob für sie unter bestimmten Umständen Zuzahlung reduziert werden kann oder ganz entfällt.
Hinzu kommen gegebenenfalls Leistungen, ohne die die eigentliche Rehabilitation nicht durchgeführt werden könnte, zum Beispiel Fahrtkosten, oder eine Haushaltshilfe, wenn Kinder unter 12 Jahren sonst von niemand versorgt werden könnten.


Nachsorge-Untersuchungen
Auch nach einer erfolgreichen Krebsbehandlung sollte ein Patient regelmäßig zum Arzt gehen.
Je nach Art und schwere der Erkrankung in kürzeren oder längeren Abständen. In der Regel stellt der behandelnde Arzt einen so genannten “Nachsorgeplan” auf, in dem alle wichtigen Untersuchungen zusammen gestellt sind.
Der Erfolg der Behandlung wird so regelmäßig kontrolliert.
Die Nachsorgeuntersuchungen stellen auch sicher, dass ein Wiederauftreten der Krankheit schnell erkannt wird und angemessen reagiert werden kann.
Unabhängig von dem “Nachsorgeplan” ist es wichtig, dass ein Patient seinen Arzt informiert, wenn er etwa ungewohnte Schmerzen hat oder andere Beschwerden sowie körperliche Veränderungen feststellt.


Anschlussheilbehandlung und Rehabilitation in entsprechend geeigneten Kliniken sind in etwa gleiche Maßnahmen.
Natürlich ist hier der Zeitunterschied zu beachten.
Eine AHB direkt im Anschluss an den Klinikaufenthalt kann dem Patienten sofortige Hilfsmaßnahmen vermitteln.
Bei einer Reha - ca. ein Jahr nach dem Klinikaufenthalt - hat es der Patient bereits “gelernt”, mit der Krankheit umzugehen. Hier steht die psychische und physische Wiederherstellung im Vordergrund.


Mehr Informationen hier :
betanet.de/betanet/soziales_re…ussheilbehandlung-17.html
und hier :
betanet.de/betanet/soziales_re…e-Rehabilitation-264.html


Last, but not least :
Der gravierende Unterschied liegt allerdings nicht in der Art der Durchführung begründet, ( hier sind beide Maßnahmen fast gleich ), sondern darin, dass man auf eine AHB einen rechtlichen Anspruch hat, auf eine Reha aber nicht.


Die Genehmigung einer Reha liegt im Ermessen der Krankenkassen, genauer der :
”Arbeitsgemeinschaft der Träger der gesetzlichen Kranken - und Rentenversicherungen im Lande ( betreffendes Bundesland, Adresse aus dem Internet holen )


Hier - und nur hier - würde ich, ( ich persönlich ), die Reha beantragen.


Einen Widerspruch gegen eine unverhältnimäßige Ablehnung, ( sofern man dieser Meinung ist ), sollte gerichtet werden an die :
Bundesversicherung für Angestellte
Ruhrstrasse 2
10709 Berlin


Ich kann nur jedem raten, bei Ablehnung einer AHB sofort eine Klage einzureichen.
Bei der Ablehnung einer Reha sollte man hier aber nicht damit drohen, sondern es freundlich erwähnen.
Das wirkt in den meisten Fällen Wunder, hi, hi......



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