Hallo,
ich habe heute den Bescheid bekommen
60% für 5 Jahre
Ist das nicht zu wenig?
Radikale Zytektomie
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Hallo,
ich habe heute den Bescheid bekommen
60% für 5 Jahre
Ist das nicht zu wenig?
Radikale Zytektomie
Lieber Holger,
ja 60% sind zu wenig. Man hat bei Dir nur den pT2 berücksichtigt ohne die Blasenentfernung mit einzubeziehen.
Blasenkrebs steht in den Versorgungsmedizinischen Grundsätzen unter Punkt 12.2.3.
Nach Entfernung eines malignen Blasentumors ist eine Heilungsbewährung abzuwarten.
GdB/GdS
GdS während einer Heilungsbewährung von 2 Jahren nach Entfernung des Tumors im Frühstadium unter
Belassung der Harnblase (Ta bis T1) N0 M0, Grading G1 = 50
GdS während einer Heilungsbewährung von 5 Jahren
Also Widerspruch einlegen (Frist beachten) mit der Begründung das man bei dem bisherigen Bescheid nur einen GdB von 60 festgestellt hatte, was nach den "Versorgungsmedizinischen Grundsätzen" bei Tumorerkrankungen bei denen ein Tumor mit den Statien T2 bis T3a ohne künstliche Harnblase zutrifft.
Da bei Dir aber eine Blasenentfernung mit künstlicher Harnableitung vorliegt, ist laut "Versorgungsmedizinischen Grundsätzen" ein GdB von 80 bei einer Heilungsbehährung von 5 Jahren zu gewähren.
Gruss
AndreasW
Vielen Dank Andreas
Der Unterschied zwischen 60 und 80% ist ja nicht sehr gross aber die Sachbearbeiterin hat ein doofen Satz da rein geschrieben der mich etwas aggressiv macht.
Deshalb muss ich unbedingt widersprechen .
Zitat
"Ihre Beeinträchtigung"Verlust der Harnblase und der Vorsteherdrüse- im Stadium der Heilungsbewährung-,Harnblasenneuanlage" habe ich wegen des ungewissen weiteren Krankheitsverlauf und der besonderen Begleitumstände der Erkrankung höher bewertet.Ohne diese Besonderheiten wäre die Bewertung niedriger.
Gruss Holger
Die ist auf jeden Fall sehr alt, denke kurz vor der Rente. (Vorsteherdrüse.. eine Wortwahl um 1960), aber auf jeden Fall hat sie keine Ahnung.
Ist wohl versetzt worden, von der KFZ Zulassungstelle in die Beurteilungsstelle für Schwerbehinderte
Hallo Holger,
ich kann Rainer nur zustimmen.
Ich selbst hatte einen pt1G3 und habe 50%.
Noch dazu kommt, dass m.E. jedes Bundesland andere Richtlinien hat.
Grüßle
Andreas
Lieber Holger,
es kommt nicht darauf an, ob der Unterschied zwischen 60 und 80 GdB nun groß oder klein wäre, es geht darum, das hier bewusst eine Falschentscheidungen getroffen wurde und somit du als Antragsteller nicht zu deinem Recht kommt.
Aus diesem Grund ist ein Widerspruch hierbei nicht nur sinnvoll, sondern erforderlich. Aus diesem Grund haben wir auch die "versorgungsmedizinischen Grundsätze" als Broschüre hier im Forum.