Liebe Forumsmitglieder!
Längere Zeit lese ich schon still mit.
Zu mir: Weiblich, 64 Jahre, mit Anfang 20 beruflich blasenkrebserzeugenden Chemikalien für ca. 15 Jahre ausgesetzt.
Vor ca. 3 Jahren bekam ich häufigerBlasenentzündungen, Diagnosen von Hausärztin oder Frauenärztin. Wurde dann zum Urologen geschickt, der stellte im Urin und Ultraschall nichts fest. Aufgrund meiner Vorgeschichte machte er eine Blasenspiegelung. Einweisung ins Krankenhaus, Tur-B unter PDD. Das war November 2016. Drei Tage Krankenhaus, alles gut gelaufen. PTaG1, ein kleines Karzinom <1cm. Danach Kontrollspiegelungen und Urinzytologie alle 3 Monate, alles gut. Berufsgenossenschaft wurde direkt im Krankenhaus informiert. Antrag auf "Unfallrente"gestellt. Die BG hat meinen ehemaligen Arbeitgeber um Stellungnahme gebeten, das hat fast 1 Jahr gedauert, bis von dort Auskunft kam. Danach ging es schnell, Anfang 2018 bekam ich die Anerkennung als Berufskrankheit.
Monatliche Rente, Nachzahlung seit Sept. 2016, ein "Trostpflaster"! Wird aber Ende des Jahres überprüft, d.h. wenn nichts mehr auftritt, wird gekürzt oder gestrichen.
Jetzt zu meiner Frage:
Bei der letzten Kontrollspiegelung im Juni sagte mir mein Urologe, es seien neue Leitlinien herausgekommen. Die besagen, dass in meinem Fall nur noch 1× im Jahr eine Spiegelung stattfinden soll, statt die ersten 2 Jahre vierteljährlich, die nächsten 3 Jahre halbjährlich, nach 5 Jahren jährlich.
Er war auch nicht zufrieden damit, wir haben jetzt einen Termin in einem halben Jahr gemacht, dann sind 2 Jahre seit der Tur-B um. Wohl ist mir dabei nicht!
Wie seht ihr das, wie sind eure Erfahrungen?
Liebe Grüße, Karin