Der Sachverhalt:
Am 23.2.2011 habe ich eine NEOblase erhalten und nach der Entlassung aus dem Krankenhaus am 6. April bis 4. Mai 2011 meine AHB in Badenweiler genießen dürfen. Der Antrag auf die AHB wurde vom KH gestellt.
Nach meiner Chemotherapie von Januar 2012 bis April 2012 habe ich einen Antrag gestellt und vom 2. Mai bis zum 23. Mai 2012 wieder die Tage in Badenweiler verbracht. Erst später, stellte sich heraus das dies ebenfalls eine AHB ist und keine REHA-Maßnahme.
Nun wurde mein Antrag auf eine REHA-Maßnahme mit folgender Begründung abgelehnt:
Leistungen zur onkologischen Rehabilitation werden grundsätzlich bis zum Ablauf eines Jahres nach beendeter Primärbehandlung erbracht, wenn eine Notwendigkeit hierzu besteht.
Nach dem hier vorliegenden Unterlagen und unter Berücksichtigung des Entlassungsberichtes der erst kürzlich durchgeführten Leistungen zur onkologischen Rehabilitation ergeben sich keine medizinischen Gründe für eine weitere Leistung innerhalb der Jahresfrist.
Ich nehmean, das die Rentenversicherung Bund meine zweite AHB als Reha-Maßnahme führen.
Was kann ich Unternehmen um meine mir zustehende REHA zu bekommen?
Viele Grüße
Dieter